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FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2021 - 2 K 187/19 (https://dejure.org/2021,54085)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rückforderung von überzahltem Kindergeld für die Pflegetochter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Demnach ist der (vermeintliche) Kindergeldberechtigte und nicht das Kind Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO , wenn das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten von der Familienkasse auf ein Konto des Kindes ausgezahlt wird (BFH…, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - III B 108/08 -, BFH/NV 2010, 641 ; BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 29/15 -, BFH/NV 2016, 1278 ). - BFH, 29.01.2007 - III B 169/05
Kindergeld
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO ist auch bei Zahlungen an Dritte grundsätzlich derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde und demgegenüber die Behörde ihre - vermeintlich oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - III B 169/05 -, BFH/NV 2007, 858 ; BFH, Urteil vom 14. April 2021 - III R 1/20 -, juris, m.w.N.). - BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02
Dritter als Leistungsempfänger
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Ungeachtet des Willens der auszahlenden Behörde, an den (vermeintlichen) Rechtsinhaber der Forderung eine Leistung zu erbringen, ist aber der tatsächliche Empfänger der Zahlung dann Leistungsempfänger, wenn er lediglich vorgetäuscht hat, als Bote des Rechtsinhabers aufzutreten oder wenn die Behörde an ihn eine Zahlung in der irrigen Annahme vorgenommen hat, er sei von dem Rechtsinhaber ermächtigt, für diesen Zahlungen entgegen zu nehmen, in Wahrheit jedoch eine diesbezügliche Rechtsbeziehung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Rechtsinhaber nicht besteht (BFH, Beschluss vom 06. Juni 2003 - VII B 262/02 -, BFH/NV 2003, 1532 ).
- BFH, 14.04.2021 - III R 1/20
Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO ist auch bei Zahlungen an Dritte grundsätzlich derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde und demgegenüber die Behörde ihre - vermeintlich oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH…, Beschluss vom 29. Januar 2007 - III B 169/05 -, BFH/NV 2007, 858 ; BFH, Urteil vom 14. April 2021 - III R 1/20 -, juris, m.w.N.). - BFH, 12.10.2016 - XI R 1/16
Kindergeld: Pflegekindschaftsverhältnis; Erfordernis der Haushaltsaufnahme
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Der Auszug der Beigeladenen führte zu einem Wegfall des Kindergeldanspruchs, weil dieser bei Pflegekindern voraussetzt, dass der Steuerpflichtige das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XI R 1/16 -, BFH/NV 2017, 298 ). - BFH, 28.12.2009 - III B 108/08
Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Demnach ist der (vermeintliche) Kindergeldberechtigte und nicht das Kind Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO , wenn das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten von der Familienkasse auf ein Konto des Kindes ausgezahlt wird (BFH, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - III B 108/08 -, BFH/NV 2010, 641 ; BFH…, Urteil vom 10. März 2016 - III R 29/15 -, BFH/NV 2016, 1278 ). - BFH, 13.06.1997 - VII R 62/96
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 2 K 187/19
Fehlt es an einer Zahlungsanweisung des Berechtigten, so ist dieser nicht als Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO anzusehen (BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 - VII R 62/96 -, BFH/NV 1998, 143 ).