Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53200
FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12 (https://dejure.org/2013,53200)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 9 K 9388/12 (https://dejure.org/2013,53200)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 9 K 9388/12 (https://dejure.org/2013,53200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel Besteuerung von Einkünften aus Optionsgeschäften Trennung von Eröffnungs- und Glattstellungsgeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel - Besteuerung von Einkünften aus Optionsgeschäften - Trennung von Eröffnungs- und Glattstellungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 02.09.2008 - X R 14/07

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Zudem habe er, der Kläger, die streitgegenständliche Tätigkeit nicht als "Zweitjob", sondern hauptberuflich ausgeübt, was nach der BFH-Rechtsprechung ein starkes Indiz für eine gewerbliche Betätigung sei (Hinweis auf Urteil des BFH vom 2. September 2008 X R 14/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 2012 ).

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 , unter C. I; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 , unter C. II, BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m. w. N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2012 ).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Kläger in den Streitjahren 1999 bis 2006 als existenzsicherndes "Grundeinkommen" Renteneinkünfte in Form des Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von anfänglich rund 26.000 DM pro Jahr zur Verfügung gestanden hat und dass er die Wertpapiergeschäfte aufgrund der Art der Organisation seiner Tätigkeit problemlos außerhalb üblicher Bürozeiten, also in der Freizeit, vor- oder nachbereiten konnte, was ebenfalls gegen das Vorliegen eines Gewerbebetriebs spricht (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 2012 , unter 2. b cc).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. März 2004, 2 BvL 17/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 96, wonach die Erfassung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 wegen Nichtigerklärung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG 1997 verfassungswidrig sei, änderte der Beklagte am 1. Juni 2004 den noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 1997 und setzte keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mehr an.

    Eine andere Rechtslage ergibt sich für die Streitjahre 1995, 1996 und 1999 auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9. März 2004, 2 BvL 17/02, BStBl II 2005, 56 ; BVerfGE 110, 94 ff, 137, nicht.

    Außerdem ist es nach § 93 Abs. 7 AO in der seit dem 1. April 2005 geltenden Fassung, d.h. nach dem Ergehen des Beschlusses des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 a.a.O. möglich, Konten und Depots von Steuerpflichtigen durch den so genannten Kontenabruf festzustellen.

    Hinsichtlich der Kalenderjahre 1997 und 1998 ist der Hilfsantrag aber (auch) unter Zugrundelegung der Entscheidung des BVerfG vom 9. März 2004 ( 2 BvL 17/02 a.a.O.) unbegründet.

  • BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03

    Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, zählen nach der - noch zur Vorgängerregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG ergangenen - BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752 und vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl II 2004, 995 ) auch an der EUREX gehandelte Optionen, und zwar unabhängig davon, welcher Basiswert den Gegenstand des Optionsgeschäfts bildet.

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300 und vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl II 2004, 995 ), der der erkennende Senat folgt, stellt die Einräumung einer Option kein Veräußerungsgeschäft i. S. der gegenüber § 22 Nr. 3 EStG vorrangigen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG 1995 bis 1998 bzw. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999 bis 2008 dar, weil es an einem der "Veräußerung" vorgeschalteten Erwerb eines Wirtschaftsguts fehlt.

    So hat der BFH in seinem Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl II 2004, 995 hinsichtlich des Kalenderjahrs 1994 festgestellt, dass dem Gesetzgeber ein Vollzugsdefizit nicht zugerechnet werden könne.

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, zählen nach der - noch zur Vorgängerregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG ergangenen - BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752 und vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl II 2004, 995 ) auch an der EUREX gehandelte Optionen, und zwar unabhängig davon, welcher Basiswert den Gegenstand des Optionsgeschäfts bildet.

    Denn das Gegengeschäft, mit dem der Optionsberechtigte seine Position glattstellt, führt zu einer Veräußerung der Option (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752 m. w. N.).

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Da bei nicht erklärten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften regelmäßig der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein dürfte (vgl. Urteil des BFH vom 29. November 2005 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178 m.w.N.), hätten die Steuerbehörden entsprechenden Hinweisen noch lange Zeit nach Ablauf des Veranlagungszeitraums gezielt nachgehen können, so dass sich kein Vollzugsdefizit ergibt.

    Dies gilt ebenso für das Kalenderjahr 1999 (vgl. Urteil des BFH vom 29. November 2004 IX R 49/04, BStBl II 2006, 178).

  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Der BFH habe mit Beschluss vom 25. Mai 2010 IX B 179/09, BFH/NV 2010, 1627 im Gegensatz zum vorinstanzlichen Beschluss des FG München, a.a.O., an der strikten steuerlichen Trennung zwischen Eröffnungs-, Basis- und Gegengeschäft festgehalten.

    Ferner sei der Hilfsantrag unbegründet, weil sowohl nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG a.F., der für die Veranlagungszeiträume bis 1998 gegolten habe, als auch nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG in der Fassung ab 1999 ein Verlustausgleich zwischen privaten Veräußerungsverlusten im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG und positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausdrücklich ausgeschlossen sei (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 IX B 179/09, BFH/NV 2010, 1627 m. w. N.).

  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber zu dieser Zeit noch nicht erkennen musste, dass bei Spekulationsgeschäften eine Gleichheit der Belastung nicht zu erreichen sein würde, weil in Schrifttum und Rechtsprechung ein Vollzugsdefizit nicht problematisiert worden ist (vgl. Beschluss des BVerfG vom 18. April 2006 2 BvL 8/05, Beilage zu BFH/NV 2006, S. 364 ).

    Daher hat das Finanzgericht Münster auch seine Auffassung der Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005, 10 K 6837/03 E, EFG 2005, 1542 ) im Anschluss an die Beschlüsse des BVerfG vom 18. April 2005 (2 BvL 8/05 a.a.O. und 2 BvL 12/05, Höchstrichterliche Finanzrundschau - HFR - 2006, 1144) in seinem Urteil vom 14. September 2006 8 K 4710/01, EFG 2007, 133 aufgegeben.

  • FG Köln, 31.10.2012 - 4 K 73/09

    Einkünftequalifikation und Verlustverrechnung bei Optionsgeschäften und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Da das Optionsrecht selbst als fungibler Gegenstand das für § 23 EStG maßgebende Wirtschaftsgut ist, erlangt auch der Erwerber einer Option auf den DAX, die mangels lieferbaren Basiswertes nur durch Glattstellung oder Barausgleich geschlossen werden kann, ein veräußerungsfähiges Wirtschaftsgut (vgl. FG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2012 4 K 73/09, EFG 2013, 628, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: IX R 46/12).

    Wegen der Begründung wird zur Entlastung des Senats auf die überzeugenden Ausführungen des FG Köln in dessen Urteil vom 31. Oktober 2012, a.a.O., Rz. 4.1 bis 4.3 verwiesen.

  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300 und vom 29. Juni 2004 IX R 26/03, BStBl II 2004, 995 ), der der erkennende Senat folgt, stellt die Einräumung einer Option kein Veräußerungsgeschäft i. S. der gegenüber § 22 Nr. 3 EStG vorrangigen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG 1995 bis 1998 bzw. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999 bis 2008 dar, weil es an einem der "Veräußerung" vorgeschalteten Erwerb eines Wirtschaftsguts fehlt.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 , unter C. I; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 , unter C. II, BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m. w. N.).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 13/01

    Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998

  • BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für

  • BFH, 18.10.2005 - I B 226/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Abwicklung KapG; Betriebsaufgabegewinn

  • BFH, 29.11.2005 - IX B 80/05

    Spekulationsgewinne - Streitjahr 1995

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

  • BFH, 13.02.2008 - IX R 61/07

    Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Spekulationsbesteuerung 1996

  • BFH, 19.08.2009 - III R 31/07

    Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 46/12

    Optionseinräumung auch bei Abschluss eines sog. Kombinationsgeschäfts kein

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05

    Wegen unzureichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die Besteuerung

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im

  • FG Köln, 01.03.2007 - 9 K 7050/02

    Abgrenzung eines Gewerbebetriebes von einer nur vermögensverwaltenden privaten

  • FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften: Verrechnung der Verluste aus

  • FG Münster, 13.07.2005 - 10 K 6837/03

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren auch für 1994

  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 303/09

    Schutzgesetzverletzung: Erlaubnispflichtige gewerbsmäßige

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 11/14

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2013 9 K 9388/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht