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   FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07   

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https://dejure.org/2011,43897
FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07 (https://dejure.org/2011,43897)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 7 K 7195/07 (https://dejure.org/2011,43897)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 7 K 7195/07 (https://dejure.org/2011,43897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung für 1992 im Hinblick auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organgesellschaft als "Dritte" i. S. d. § 174 Abs. 5 AO bei Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Zurückstellen der Einspruchsbearbeitung unter Hinweis auf ein ähnliches Einspruchsverfahren einer anderen Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Organgesellschaft als "Dritte" i. S. d. § 174 Abs. 5 AO bei Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Zurückstellen der Einspruchsbearbeitung unter Hinweis auf ein ähnliches Einspruchsverfahren einer anderen Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 800
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 40/07

    Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach versäumter Beteiligung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Lediglich körperschaftsteuerbezogen dürfte einer neueren BFH-Entscheidung (Urteil vom 5. November 2009 - IV R 40/07 - BFHE 227, 354, BStBl II 2010, 720) zugrunde liegen, dass insofern eine Organgesellschaft gegenüber der Organträgerin Dritte im Sinne von § 174 Abs. 5 AO sein kann.

    Allerdings gilt dieses allgemeine Rechtsinstitut auch im Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden und gibt insbesondere Veranlassung, dass jeder angemessen auch auf die Belange des anderen Teils Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (BFH, Urteil vom 5. November 2009 - IV R 40/07 - aaO. S. 722 Rn. 19).

    Denn auch Treu und Glauben haben nicht die Funktion, eine unvorteilhafte Verfahrensbehandlung der Finanzbehörde in der einen oder anderen Weise aufzufangen (BFH, Urteil vom 5. November 2009 - IV R 40/07 - aaO. S. 722 Rn. 20).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7198/07

    Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids einer Organgesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Denn der von dem erkennenden Senat ebenfalls am heutigen Tage unter dem Aktenzeichen [Az.] 7 K 7198/07 entschiedene Parallelrechtsstreit vermochte in der Sache selbst keinen "Generalschlüssel" für das vorliegende Finanzstreitverfahren zu liefern.

    Im Gegensatz zu dem von dem Beklagten herausgestellten, unter dem Az. 7 K 7198/07 geführten Parallelrechtsstreit verwehrt es ihm letztgenannte Voraussetzung, gegenüber der Klägerin bezogen auf die G-G-GmbH deren Umsatzsteuerfestsetzung 1992 zu ändern.

    Insofern hätte der Beklagte - wie die Finanzbehörde in dem von ihm in anderem Zusammenhang herausgestellten parallelen Finanzrechtsstreit 7 K 7198/07 - eine solche Änderung bis zum Eintritt der - ihm bekannten - Bestandskraft der geänderten Umsatzsteuerfestsetzung 1997 der Klägerin, also bis spätestens zum 24. Februar 2005 bewirken müssen.

  • BFH, 01.02.2001 - V R 23/00

    Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Mit Bezug auf eine BFH-Entscheidung (Urteil vom 1. Februar 2001 - V R 23/00 - BFHE 194, 493 , BStBl II 2003, 673 ), nach der der Verzicht auf die Steuerbefreiung eines Umsatzes nach § 9 UStG jedenfalls bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung rückgängig gemacht werden könne und eine solche Rückgängigmachung ggf. auf das Jahr der Ausführung des Umsatzes zurückwirke, gab die Klägerin am 16. März 2004 eine berichtigte Umsatzsteuererklärung 1997 ab.

    Darüber hinaus ist der Klägerin kein irgendwie geartetes rechtsmissbräuchliches oder auch nur verdunkelndes Verhalten anzulasten, als sie mit Rücksicht auf die neuere BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 1. Februar 2001 - V R 23/00 - aaO.) im März 2004 eine Änderung ihrer Umsatzsteuerfestsetzung 1997 in die Wege leitete.

  • BFH, 05.05.1993 - X R 111/91

    § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ist Drittem gegenüber nur anwendbar, wenn er vor Ablauf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Dritter im Sinne von § 174 Abs. 5 AO ist jeder Steuerpflichtige, der in dem zu ändernden fehlerhaften Bescheid nicht als Steuerschuldner angegeben ist (BFH, Urteil vom 5. Mai 1993 - X R 111/91 - BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817, 817/818; Rüsken, in: Klein, AO , 9. Aufl. 2006, § 174 AO Rn. 69).

    Über den Wortlaut von § 174 Abs. 5 Satz 2 AO hinaus ist neben der förmlichen Hinzuziehung des Dritten des Weiteren erforderlich, dass gegenüber dem Dritten hinsichtlich der Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Bescheids die Voraussetzungen des § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO erfüllt sind: Er muss der Korrektur zugestimmt haben oder es muss einem von ihm selbst gestellten Antrag entsprochen worden sein (BFH, Urteil vom 5. Mai 1993 - X R 111/91 - aaO. S. 818).

  • BFH, 31.08.2006 - II B 141/05

    Untätigkeitsklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Ein derartiges Musterverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass dort dieselbe Streitfrage entscheidungserheblich ist wie in demjenigen Verfahren, in dem die Entscheidung über den Einspruch zurückgestellt werden soll (BFH, Beschluss vom 31. August 2006 - II B 141/05 - BFH/NV 2006, 2296 ).

    Der die bezeichnete andere Organgesellschaft der Klägerin betreffende Vorgang bildete seinerzeit kein gerichtliches Musterverfahren im Sinne der BFH-Rechtsprechung (Beschluss vom 31. August 2006 - II B 141/05 - aaO.).

  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Indes äußern die Grundsätze von Treu und Glauben eine rechtsbegrenzende Wirkung von vornherein lediglich innerhalb eines bestehenden Steuerschuldverhältnisses und erfordern zudem eine Identität der Rechtssubjekte, da sie ein bestehendes Steuerrechtsverhältnis allenfalls modifizieren oder verhindern können, dass eine Forderung oder ein Recht geltend gemacht wird, auf der anderen Seite aber nicht zu bewirken vermögen, Steueransprüche oder -schulden überhaupt erst zum entstehen oder erlöschen zu bringen (BFH, Urteil vom 8. Februar 1996 - V R 54/94 - BFH/NV 1996, 733, 735).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.1994 - 5 K 228/93
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 23. Februar 1994 - 5 K 228/93 - sprach das Gericht aus, dass im Besteuerungsverfahren nicht Dritter im Sinne von § 174 Abs. 5 AO sein könne, wer selbst Steuerpflichtiger oder dessen Gesamtrechtsnachfolger sei (veröffentlicht in: Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 952).
  • BFH, 14.02.2001 - I B 136/00

    GmbH - Verdeckte Gewinnausschüttung - Bruttobetrag - Steuerbescheid - Änderung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Hierbei setzt § 174 Abs. 5 AO ungeschriebener Weise stillschweigend voraus, dass der Dritte vor Ablauf der für den gegen ihn gerichteten Steueranspruch geltenden Festsetzungsfrist hinzugezogen oder beigeladen worden ist (BFH, Beschluss vom 14. Februar 2001 - I B 136/00 - BFH/NV 2001, 1005 ).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 68/00

    Umsatzsteuer bei Anzahlungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Von einem Organträger versteuerte Anzahlungen sind nach Beendigung der Organschaft zugunsten der Organgesellschaft zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 21. Juni 2001 - V R 68/00 - BFHE 195, 446 , BStBl II 2002, 255 ).
  • BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99

    Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7195/07
    Dem entsprechend findet im Erhebungsverfahren keine Anrechnung von Tilgungen über die zeitliche Grenze der Organschaft hinweg statt (BFH, Urteil vom 23. August 2001 - VII R 94/99 - BFHE 196, 13, BStBl II 2002, 330).
  • BFH, 12.05.2003 - V B 211/02

    Vorsteuerberichtigung mangels eines zulässigen Vorsteuerabzugs wegen Umwandlung

  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

  • BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04

    Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär

  • BFH, 19.12.2013 - V R 6/12

    Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - Beendigung

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 800 veröffentlichten Urteil aus, die Klage sei als Untätigkeitsklage zulässig, aber unbegründet.
  • BFH, 19.12.2013 - V R 5/12

    Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 und 5 AO im Falle einer

    Der am 29. Mai 2007 erhobenen Untätigkeitsklage gab das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 800 veröffentlichten Urteil statt.
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