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   FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16   

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FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 Abs 3 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 68 FGO, § 72 FGO
    Aussetzung der Vollziehung: Rechtsschutzbedürfnis trotz AdV unter Vorbehalt des Widerrufs, Vorsteuerabzug trotz unzutreffender Anschrift des Leistungsempfängers, Unzulässigkeit eines Widerrufs der Rücknahmeerklärung, Umsatzsteuerjahresbescheid als Gegenstand des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 69 Abs 3 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Mai bis Dezember 2012, Januar, Februar, März, April und Mai 2013

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 2 Abs. 1
    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines Antrags auf AdV - Rechtsschutzbedürfnis bei Gewährung der AdV unter Vorbehalt des Widerrufs - Versagung des Vorsteuerabzugs wegen falscher Anschrift des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Darauf erhob die Antragstellerin am 25.10.2015 Klage, die bei dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 7 K 7237/15 geführt wird.

    In diesem Verfahren legte die Antragstellerin am 17.03.2015 zwei von ihr ausgestellte Rechnungen vom 28.06.2013 und 30.08.2013 an die J... GmbH in K... über 28.700,- ? und 22.400,- ? netto sowie am 12.05.2013 Kopien von Kontoauszügen, aus denen die Gutschrift der Bruttorechnungsbeträge am 15.07.2013 und 16.09.2013 erkennbar ist, vor (Bl. 46 f., 63 Gerichtsakte -GA- 7 K 7237/15).

    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7133/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH, Beschluss vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253 m.w.N.).

    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH, Beschlüsse vom 07.09.2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590; vom 24.05.2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253).

  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Allerdings hat der BFH es als klärungsbedürftig angesehen, ob der Vorsteuerabzug allein deshalb versagt werden darf, weil eine Eingangsrechnung nicht die zutreffende Anschrift des ebenfalls in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG genannten Rechnungsausstellers enthält (BFH, Beschlüsse vom 06.04.2016 XI R 20/14, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2016, 1532, beim Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH- anhängig unter dem Az. C-374/16 - Geissel; vom 06.04.2016 V R 25/15, DStR 2016, 1527, beim EuGH anhängig unter dem Az. C-375/16 - Butin).
  • BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10

    Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Schließlich ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch die Verfügung vom 15.06.2016 über Aussetzung der Vollziehung entfallen, da die Aussetzung der Vollziehung nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährt wurde und die Antragstellerin eine nicht mit einem Widerrufsvorbehalt versehene Gewährung begehrt (Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 11.06.2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851; a.A. Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 69 Rn 139).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Schließlich hat es der EuGH (Beschluss vom 15.09.2016 C-516/14 - Barlis 06, DStR 2016, 2216, 43 ff.) für ausreichend gehalten, dass die Steuerverwaltung über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die für das Vorsteuerabzugsrecht geltenden materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Wie im Hauptsacheverfahren gelten auch im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO grundsätzlich die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass die Beteiligten entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten darlegen und ggf. glaubhaft machen müssen (BFH, Beschlüsse vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255; vom 27.11.2009 II B 102/09, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.01.2011 - 5 V 206/10

    Festsetzung des Streitwerts beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Dieser ist ohne Ermäßigung wegen des vorläufigen Charakters des Verfahrens anzusetzen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 10.01.2011 5 V 206/10, juris).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Wie im Hauptsacheverfahren gelten auch im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO grundsätzlich die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass die Beteiligten entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten darlegen und ggf. glaubhaft machen müssen (BFH, Beschlüsse vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255; vom 27.11.2009 II B 102/09, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7133/16

    Aussetzung der Vollziehung: Antragssperre für weiteren identischen Antrag;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7133/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des BFH vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 87, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; Beschluss vom 21.07.2016 V B 37/16, BFHE 254, 491, BFH/NV 2016, 1487).
  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

  • BFH, 21.07.2016 - V B 37/16

    Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7133/16
    Wegen des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 27.01.2017 7 V 7111/16 verwiesen.

    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7111/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

    Hinsichtlich der Umsatzsteuer Januar und Februar 2013 ist der Antrag unzulässig, weil insoweit bei Antragstellung im hiesigen Verfahren bereits ein Antrag unter dem Az. 7 V 7111/16 anhängig war, so dass die Vorschriften über die Rechtshängigkeit (§ 66 FGO; § 155 Satz 1 FGO i.V. mit § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG-) analog anwendbar sind (Gräber/Herbert, FGO, 8. Aufl. 2015, § 66 Rn 1, 6).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15

    Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben

    Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Klägerin betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Mai 2012 bis Mai 2013 hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.01.2017 7 V 7111/16 (Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 107) hinsichtlich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Januar 2013 und Februar 2013 stattgegeben und im Übrigen zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 V 7111/16, 7 V 7135/16 und 7 V 7349/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2022 - 4 V 81/20

    Zulässigkeit eines bei Gericht gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Die Hauptsache wird folglich auch nicht erledigt, wenn das Finanzamt die AdV unter Vorbehalt bewilligt und das Verfahren für erledigt erklärt, sich der Antragsteller jedoch dahingehend einlässt, dass er eine vorbehaltlose AdV begehre und daher aus seiner Sicht keine Erledigung eingetreten sei (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002, X B 209/01, BFH/NV, 2002, 1487 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12. Mai 2000, VI B 266/98, BStBl. II, 2000, 536; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017, 7 V 7111/16, juris).

    Das Gericht misst dem Rechtsschutzbegehren insoweit jedoch nur eine geringe streitwertmäßige Bedeutung bei (s.a. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017, 7 V 7111/16, juris).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
    Das Finanzgericht setzte die Vollziehung der Bescheide betreffend Januar und Februar 2013 aus und wies den Antrag im Übrigen zurück, hinsichtlich der Bescheide betreffend 2012 im Wesentlichen wegen ihrer Bestandskraft (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 7 V 7111/16).
  • FG Bremen, 05.12.2018 - 2 V 174/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer Unterrichtung nach § 199

    Er ist nicht wegen des vorläufigen Charakters des Verfahrens zu ermäßigen (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 7 V 7111/16, DStRE 2018, 107 ).
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