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   FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16   

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https://dejure.org/2017,5699
FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 7 V 7111/16 (https://dejure.org/2017,5699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 Abs 3 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 68 FGO, § 72 FGO
    Aussetzung der Vollziehung: Rechtsschutzbedürfnis trotz AdV unter Vorbehalt des Widerrufs, Vorsteuerabzug trotz unzutreffender Anschrift des Leistungsempfängers, Unzulässigkeit eines Widerrufs der Rücknahmeerklärung, Umsatzsteuerjahresbescheid als Gegenstand des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 69 Abs 3 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Mai bis Dezember 2012, Januar, Februar, März, April und Mai 2013

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG § 2 Abs. 1
    Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmerschaft bei einer GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines Antrags auf AdV - Rechtsschutzbedürfnis bei Gewährung der AdV unter Vorbehalt des Widerrufs - Versagung des Vorsteuerabzugs wegen falscher Anschrift des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15

    Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben

    Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Klägerin betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Mai 2012 bis Mai 2013 hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.01.2017 7 V 7111/16 (Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 107) hinsichtlich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Januar 2013 und Februar 2013 stattgegeben und im Übrigen zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 V 7111/16, 7 V 7135/16 und 7 V 7349/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7133/16

    Aussetzung der Vollziehung: Antragssperre für weiteren identischen Antrag;

    Wegen des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 27.01.2017 7 V 7111/16 verwiesen.

    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7111/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2022 - 4 V 81/20

    Zulässigkeit eines bei Gericht gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Die Hauptsache wird folglich auch nicht erledigt, wenn das Finanzamt die AdV unter Vorbehalt bewilligt und das Verfahren für erledigt erklärt, sich der Antragsteller jedoch dahingehend einlässt, dass er eine vorbehaltlose AdV begehre und daher aus seiner Sicht keine Erledigung eingetreten sei (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002, X B 209/01, BFH/NV, 2002, 1487 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 12. Mai 2000, VI B 266/98, BStBl. II, 2000, 536; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017, 7 V 7111/16, juris).

    Das Gericht misst dem Rechtsschutzbegehren insoweit jedoch nur eine geringe streitwertmäßige Bedeutung bei (s.a. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017, 7 V 7111/16, juris).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
    Das Finanzgericht setzte die Vollziehung der Bescheide betreffend Januar und Februar 2013 aus und wies den Antrag im Übrigen zurück, hinsichtlich der Bescheide betreffend 2012 im Wesentlichen wegen ihrer Bestandskraft (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 7 V 7111/16).
  • FG Bremen, 05.12.2018 - 2 V 174/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer Unterrichtung nach § 199

    Er ist nicht wegen des vorläufigen Charakters des Verfahrens zu ermäßigen (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 7 V 7111/16, DStRE 2018, 107 ).
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