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   FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15 (https://dejure.org/2018,7647)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - 7 K 7237/15 (https://dejure.org/2018,7647)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 7 K 7237/15 (https://dejure.org/2018,7647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, Art 2 EGRL 112/2006, § 3 Abs 1b UStG 2005, UStG VZ 2013
    Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben vor Aufnahme des tatsächlichen Betriebs - Kostenlose Abgabe von Software

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Umsatzsteuer 2013

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug eines erfolglosen Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtsschutzbedürfnis trotz AdV unter Vorbehalt des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Klägerin betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Mai 2012 bis Mai 2013 hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.01.2017 7 V 7111/16 (Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 107) hinsichtlich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Januar 2013 und Februar 2013 stattgegeben und im Übrigen zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 V 7111/16, 7 V 7135/16 und 7 V 7349/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Es ist zu prüfen, ob die Absicht, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen, durch objektive Anhaltspunkte belegt wird, wobei jeweils der Zeitpunkt des Leistungsbezugs maßgeblich ist, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, II. 3. b) der Gründe; vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430, II 1. a) der Gründe m. w. N.).

    Auch der erfolglose Unternehmer, der nie einen Umsatz ausführt, ist ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, wenn er die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen (Art. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL -, Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 08.06.2000 - C-400/98 - Breitsohl, DStRE 2000, 881 und dem folgend auch BFH, Urteile vom 21.10.1999 V R 24/98, BStBl II 2003, 430; vom 22.02.2001 V R 77/96, BStBl II 2003, 426).

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Es ist zu prüfen, ob die Absicht, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen, durch objektive Anhaltspunkte belegt wird, wobei jeweils der Zeitpunkt des Leistungsbezugs maßgeblich ist, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, II. 3. b) der Gründe; vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430, II 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • FG Hessen, 10.06.1998 - 6 V 1854/98
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen muss ernsthaft beabsichtigt sein (Finanzgericht - FG - Hessen, Beschluss vom 10.06.1998 6 V 1854/98, Entscheidungen der FG - EFG - 1998, 1299, 2. b) der Gründe; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, Dokumentenstand 06.06.2017, § 2 UStG, Rn. 302).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Auch der erfolglose Unternehmer, der nie einen Umsatz ausführt, ist ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, wenn er die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen (Art. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL -, Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 08.06.2000 - C-400/98 - Breitsohl, DStRE 2000, 881 und dem folgend auch BFH, Urteile vom 21.10.1999 V R 24/98, BStBl II 2003, 430; vom 22.02.2001 V R 77/96, BStBl II 2003, 426).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 38/03

    Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Deshalb führen sie nicht dazu, dass die für empfangenen Leistungen berechnete Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind (BFH, Urteil vom 25.11.2004 V R 38/03, BStBl II 2005, 414, II. 2. d) der Gründe m. w. N.).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    So können z. B. auch schon Maßnahmen zur Prüfung der Rentabilität der geplanten Tätigkeit, welche die Entscheidung vorbereiten sollen, ob die Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, den Beginn des Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne darstellen und den Vorsteuerabzug eröffnen, selbst wenn das Ergebnis der Prüfung ist, dass die Tätigkeit nicht aufgenommen wird (EuGH, Urteil vom 29.02.1996 C-110/94 - INZO, Slg. I 1996, 857).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
    Auch der erfolglose Unternehmer, der nie einen Umsatz ausführt, ist ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, wenn er die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen (Art. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL -, Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 08.06.2000 - C-400/98 - Breitsohl, DStRE 2000, 881 und dem folgend auch BFH, Urteile vom 21.10.1999 V R 24/98, BStBl II 2003, 430; vom 22.02.2001 V R 77/96, BStBl II 2003, 426).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
    Darauf erhob die Antragstellerin am 25.10.2015 Klage, die bei dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 7 K 7237/15 geführt wird.

    In diesem Verfahren legte die Antragstellerin am 17.03.2015 zwei von ihr ausgestellte Rechnungen vom 28.06.2013 und 30.08.2013 an die J... GmbH in K... über 28.700,- ? und 22.400,- ? netto sowie am 12.05.2013 Kopien von Kontoauszügen, aus denen die Gutschrift der Bruttorechnungsbeträge am 15.07.2013 und 16.09.2013 erkennbar ist, vor (Bl. 46 f., 63 Gerichtsakte -GA- 7 K 7237/15).

    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7133/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Kein Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für

    Zudem war der Antragsteller, wie dem erkennenden Senat aus dem Verfahren 7 K 7237/15 bekannt ist, schon zuvor im Bereich des G... tätig.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
    Im Folgenden erkannte das Finanzgericht die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft jedenfalls im Jahr 2013 an und gewährte ihr für dieses Streitjahr den begehrten Vorsteuerabzug (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - 7 K 7237/15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7133/16

    Aussetzung der Vollziehung: Antragssperre für weiteren identischen Antrag;

    Dem Gericht haben je eine Streitakte der Verfahren 7 K 7237/15 und 7 V 7111/16, ferner je zwei Bände Umsatzsteuerakten, ein Band Vertrags-, Haftungs-, Gewerbesteuer-, Betriebsprüfungs- und Feststellungsakten sowie je zwei Heftungen Rechtsbehelfs- und Prüfungsvorgänge, die vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.
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