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   FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05 B   

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https://dejure.org/2008,13299
FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05 B (https://dejure.org/2008,13299)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2008 - 6 K 6351/05 B (https://dejure.org/2008,13299)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 6 K 6351/05 B (https://dejure.org/2008,13299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach dem Verhältnis der in den verschiedenen Betriebsstätten gezahlten Arbeitslöhne; Entstehen eines offenbar unbilligen Ergebnisses durch die Zerlegung; Angemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse durch eine ...

  • Judicialis

    AO § 29 Abs. 1; ; GewStG § 29; ; GewStG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstands; Vergessene Einspruchserledigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßstab für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstands - Vergessene Einspruchserledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 712
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Offenbar unbillig ist ein Ergebnis nur, wenn die Unbilligkeit auf der Hand liegt, wenn sie eindeutig und augenfällig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).

    Diesem Ergebnis steht der Hinweis der Klägerin nicht entgegen, wonach der BFH entschieden habe, dass in Fällen, in denen eine Organschaft während eines im folgenden Erhebungszeitraum endenden Wirtschaftsjahrs des Organträgers begründet werde und in denen der für den Erhebungszeitraum der Begründung der Organschaft für den Betrieb des Organträgers festgesetzte einheitliche Gewerbesteuermessbetrag somit ausschließlich auf vororganschaftlichen Besteuerungsgrundlagen beruhe, bei der Zerlegung des Messbetrags die Betriebsstätten und Lohnzahlungen der Organgesellschaften berücksichtigt werden müssten, obwohl sie ohne Einfluss auf den zu zerlegenden Messbetrag waren (vgl. BFH, Urteile vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191, vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).

    Zudem rechtfertigen Verlagerungen des Gewerbesteueraufkommens infolge einer Organschaft grundsätzlich kein Abweichen von dem Maßstab des § 29 GewStG (BFH, Urteil vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90

    Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Sie ist auch klagebefugt gemäß § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung -FGO-, da sie geltend macht, dass ihr gegenüber dem zugeteilten Anteil nach den materiellrechtlichen Zerlegungsvorschriften der §§ 28 ff. GewStG ein höherer Anteil zusteht (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1992 VIII R 33/90, BFHE 168, 350, BStBl II 1992, 869).

    Nach einhelliger Meinung kommt der geänderten Fassung des § 184 Abs. 1 Satz 3 AO aber lediglich klarstellende Bedeutung zu (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1992 VIII R 33/90, BFHE 168, 350, BStBl II 1992, 869, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    cc) Als geeignete Ersatz-Zerlegungsmaßstäbe kommen alternativ nur die Aufteilung nach den erzielten Betriebseinnahmen oder die zeitanteilige Aufteilung entsprechend der Dauer der beiden Geschäftsleitungsbetriebsstätten in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 7. Dezember 1994 I K 1/93, BFHE 176, 253, BStBl II 1995, 175).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 13/97

    Klagebefugnis der Gemeinden im Zerlegungsverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Die Rechtsnatur einer solchen Einigung ist ungeklärt; es kann sich entweder um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, um eine Vereinbarung sui generis zwischen den hebeberechtigten Gemeinden und dem Steuerpflichtigen oder um eine "tatsächliche Verständigung" handeln (vgl. dazu mit Nachweisen: BFH, Urteil vom 20. April 1999 VIII R 13/97, BFHE 188, 536, BStBl II 1999, 542).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Diesem Ergebnis steht der Hinweis der Klägerin nicht entgegen, wonach der BFH entschieden habe, dass in Fällen, in denen eine Organschaft während eines im folgenden Erhebungszeitraum endenden Wirtschaftsjahrs des Organträgers begründet werde und in denen der für den Erhebungszeitraum der Begründung der Organschaft für den Betrieb des Organträgers festgesetzte einheitliche Gewerbesteuermessbetrag somit ausschließlich auf vororganschaftlichen Besteuerungsgrundlagen beruhe, bei der Zerlegung des Messbetrags die Betriebsstätten und Lohnzahlungen der Organgesellschaften berücksichtigt werden müssten, obwohl sie ohne Einfluss auf den zu zerlegenden Messbetrag waren (vgl. BFH, Urteile vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191, vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679).
  • BFH, 11.03.1999 - V B 24/99

    Umsatzsteuer-Änderungsbescheid: Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Zwar tritt bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehenden Bescheiden mangels materieller Bestandskraft keine Anfechtungsbeschränkung ein, weil sich der Vorbehalt der Nachprüfung auf den gesamten Bescheid erstreckt und eine unbegrenzte Änderung ermöglicht (vgl. BFH, Beschluss vom 11. März 1999 V B 24/99, BFHE 188, 128, BStBl II 1999, 335).
  • BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87

    Vornahme von Verfahrenshandlungen durch Beigeladene

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Zwar wäre das Verböserungsverbot aufgehoben worden, wenn die Beigeladene einen über die bloße Klageabweisung hinausgehenden Klageantrag gestellt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1989 IV R 17/87, BFH/NV 1990, 782); der Bevollmächtigte der Klägerin hat aber trotz Hinweises des Vorsitzenden keinen weitergehenden Antrag gestellt.
  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05
    Seine Auslegung durch den Beklagten kann vom Senat daher in vollem Umfang überprüft werden (BFH, Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).
  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG -

    Die auf Zuteilung eines Zerlegungsbetrags von 348.481 DM gerichtete Klage blieb erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2008 6 K 6351/05 B, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 712).

    Ein Antrag der Beigeladenen auf Urteilsergänzung nach § 109 i.V.m. § 139 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wurde durch Ergänzungsurteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. Oktober 2008 (6 K 6351/05 B) abgewiesen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 8272/02

    Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens oder eines sonstigen

    Im Streitfall hat sich die Situation auch aufgrund des bisherigen Auftretens des Prozessbevollmächtigten - auch im Parallelverfahren 6 K 6351/05 - für den Senat so dargestellt, dass dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin an einer Verzögerung des Rechtsstreits gelegen ist.
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