Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31438
FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05 (https://dejure.org/2010,31438)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 9 K 1968/05 (https://dejure.org/2010,31438)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 9 K 1968/05 (https://dejure.org/2010,31438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen der sich aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ergebenden Vorsteuerüberschüsse durch Aufrechnung mit einer Umsatzsteuerforderung aus der Umsatzsteuervorauszahlungsfestsetzung; Erfolgen der Aufrechnungserklärungen durch Umbuchungsmitteilungen; Aufrechnung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Aufrechnung mit Vorsteuerüberschüssen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Berichtigung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt im Voranmeldungszeitraum des Insolvenzantrags wegen der durch die Stellung des Insolvenzantrags eingetretenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässige Aufrechnung mit Vorsteuerüberschüssen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Berichtigung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt im Voranmeldungszeitraum des Insolvenzantrags wegen der durch die Stellung des Insolvenzantrags eingetretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 855
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Die Aufrechnung ist vorliegend auch nicht gemäß dem gegenüber § 95 Abs. 1 InsO nachrangigen § 96 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 130 InsO unzulässig (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 16. November 2004, VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193), da der Beklagte als Insolvenzgläubiger nicht erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist.

    Rechtshandlung ist hiernach jedes von einem Willen getragene Handeln, das in irgendeiner Weise Rechtswirkungen auslösen und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (vgl. Urteil des BFH vom 16. November 2004, VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193 und Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22.10.2009, IX ZR 147/06, Wertpapiermitteilungen 2009, 2394).

    Als Rechtshandlung kommt danach jede Handlung in Betracht, die zum (anfechtbaren) Erwerb einer Gläubiger- oder Schuldnerstellung führt (vgl. BGH a.a.O. sowie Urteil des BFH vom 16. November 2004, VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193 betreffend Zustimmung nach § 168 Satz 2 AO).

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 25/97

    Bevorrechtigung von Steueransprüchen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Die Uneinbringlichkeit kann jedoch schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise der Zahlungseinstellung vorliegen (vgl. Übersicht im Urteil des BGH vom 19. Juli 2007, IX ZR 81/06, in Juris; BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997, XI R 25/97, BStBl. II 1998, 69).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 80/82

    Der Anspruch auf Rückforderung von vor Konkurseröffnung abgezogenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Hauptfälle mangelnder Durchsetzbarkeit aus tatsächlichen Gründen sind die Zahlungsunfähigkeit und der mangelnde Zahlungswille des Schuldners (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1987, V R 80/82, BStBl. II 1987, 691).
  • BFH, 20.07.2006 - V R 13/04

    Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    "Uneinbringlich" ist eine Forderung nicht schon dann, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006, V R 13/04, BStBl. II 2007, 22 m. w. N.).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Die Uneinbringlichkeit kann jedoch schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise der Zahlungseinstellung vorliegen (vgl. Übersicht im Urteil des BGH vom 19. Juli 2007, IX ZR 81/06, in Juris; BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997, XI R 25/97, BStBl. II 1998, 69).
  • BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07

    Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Das Prinzip der Umsatzsteuerneutralität gebietet, dass nach Abtretung und Auszahlung einer Umsatzsteuervergütung und nachfolgender Insolvenz des Vorsteuerabzugsberechtigten die berichtigte Vorsteuer dem Fiskus unabhängig davon zurückerstattet wird, in welchem Voranmeldungszeitraum die Berichtigung vorgenommen ist, soweit der abgetretene Vergütungsanspruch im zeitlichen Zusammenhang mit dem zu berichtigenden Voranmeldungszeitraum steht (vgl. Urteile des BFH vom 27. Oktober 2009, VII R 4/08, DStR 2010, 161 und vom 19. August 2008, VII R 36/07, BStBl II 2009, 90).
  • BFH, 27.10.2009 - VII R 4/08

    Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Das Prinzip der Umsatzsteuerneutralität gebietet, dass nach Abtretung und Auszahlung einer Umsatzsteuervergütung und nachfolgender Insolvenz des Vorsteuerabzugsberechtigten die berichtigte Vorsteuer dem Fiskus unabhängig davon zurückerstattet wird, in welchem Voranmeldungszeitraum die Berichtigung vorgenommen ist, soweit der abgetretene Vergütungsanspruch im zeitlichen Zusammenhang mit dem zu berichtigenden Voranmeldungszeitraum steht (vgl. Urteile des BFH vom 27. Oktober 2009, VII R 4/08, DStR 2010, 161 und vom 19. August 2008, VII R 36/07, BStBl II 2009, 90).
  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Auf die Fälligkeit oder auf die Festsetzung dieses Anspruchs durch einen Steuerbescheid kommt es bei der Erfüllbarkeit nicht an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Februar 1990, VII R 86/88, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1990, 523, 526 und vom 13. Januar 2000, VII R 91/98, BStBl. II 2000, 246; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 226 AO Tz. 32).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Auf die Fälligkeit oder auf die Festsetzung dieses Anspruchs durch einen Steuerbescheid kommt es bei der Erfüllbarkeit nicht an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Februar 1990, VII R 86/88, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1990, 523, 526 und vom 13. Januar 2000, VII R 91/98, BStBl. II 2000, 246; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 226 AO Tz. 32).
  • BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04

    Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
    Die Aufrechnungserklärungen erfolgen durch die Umbuchungsmitteilungen vom Dezember 2001 (betreffend die angemeldeten Vorsteuern für September bis November 2001) und (betreffend Dezember 2001) durch Umbuchungsmitteilung vom Februar 2002 (vgl. zur Aufrechnung durch Umbuchungsmitteilung: Urteil des BFH vom 26. Juli 2005, VII R 72/04, BStBl. II 2006, 350; Rüsken in Klein, Kommentar zur AO, 10. Auflage, 2009, Rdnr. 62b).
  • BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

  • BFH, 16.10.2008 - VII B 17/08

    Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

  • BFH, 03.05.1991 - V R 105/86

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Stundung einer Umsatzsteuer - Folgen einer

  • BFH, 18.07.1989 - VII R 46/86

    Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung des Finanzamts im Sinne eines

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 4/08

    Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Erlösminderungen --uneinbringliche

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10

    Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16

    Das Finanzgericht (FG) hält in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 855 veröffentlichten Urteil die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen für gegeben und die Aufrechnung auch nicht für nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (InsO) unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht