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   FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17   

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https://dejure.org/2020,50007
FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17 (https://dejure.org/2020,50007)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2020 - 9 K 9059/17 (https://dejure.org/2020,50007)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2020 - 9 K 9059/17 (https://dejure.org/2020,50007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten - Schätzung der Erlöse aus einem Bordellbetrieb

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einnahmenüberschussrechnung EÜR
    Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)
    Formalia (Aufzeichnung, Wahl der Gewinnermittlung)
    Aufzeichnung und Aufbewahrung
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Auch wenn ein Steuerpflichtiger, der - wie E... für das Streitjahr 2006 - seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zur Führung eines Kassenbuches nicht verpflichtet ist, müssen die von ihm erklärten Betriebseinnahmen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfbar sein (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2013 - X B 16/12, BFH/NV 2013, 902 mwN).

    Zwar lassen sich den Listen in einer Summe erfasste Tageseinnahmen entnehmen, was nicht grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2013 - X B 16/12, BFH/NV 2013, 902).

  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Soweit beanstandet werde, dass die Anzahl der Kontrollbesuche zu gering gewesen sei, sei darauf hinzuweisen, dass auch Zeugenvernehmungen und allgemeine Erfahrungswerte (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 - X B 68/10, Sammlung der Entscheidung des BFH, BFH/NV 2011, 818) die aufgenommenen Daten untermauern würden.

    Die idealtypisch auf Basis einer halbstündigen Mietzeit geschätzte Anzahl von drei Freiern je Prostituierte bewege sich im Rahmen der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Schätzungen (Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 - X B 93/03, juris, vom 14. Oktober 2008 - X B 167/08, juris und vom 19. Januar 2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818).

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Es habe keine Einzelaufzeichnungspflicht bestanden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, Bundessteuerblatt.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Da E... für die beiden Streitjahre unstreitig Bilanzen hat erstellen lassen, war in diesen Bilanzen für den Schluss der Jahre jeweils das nach den handelsrechtlichen "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" ermittelte Betriebsvermögen anzusetzen (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 - I R 86/85, BStBl II 1990, 550 unter II.6; Krumm, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 5 EStG Rz. 147).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Die Aufbewahrung aller Belege ist in der Regel notwendige Voraussetzung für die Schlussfolgerung, dass nicht nur die geltend gemachten Betriebsausgaben betrieblich veranlasst sind, sondern auch die Betriebseinnahmen vollständig erfasst sind (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2018 - V R 65/16, BFH/NV 2019, 303; Rätke, in: Klein, AO, 15. Aufl., § 147 Rz. 1).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmen-Überschussrechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 mwN).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    die Strafbarkeit von E... wegen Einkommen- und Umsatzsteuerhinterziehung u. a. für das Streitjahr 2008 gebunden, denn Strafjustiz und Finanzgerichtsbarkeit entscheiden unabhängig voneinander (vgl. dazu allgemein: BFH-Beschluss vom 24. Mai 2013 - VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613; Ratschow, in: Gräber, FGO, 9. Aufl., § 96 Rz. 124).
  • BFH, 14.10.2008 - X B 167/08

    Beanstandung von Steuerschätzungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Die idealtypisch auf Basis einer halbstündigen Mietzeit geschätzte Anzahl von drei Freiern je Prostituierte bewege sich im Rahmen der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Schätzungen (Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 - X B 93/03, juris, vom 14. Oktober 2008 - X B 167/08, juris und vom 19. Januar 2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818).
  • BFH, 02.11.2004 - X B 93/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung bei einer Schätzung; Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 9 K 9059/17
    Die idealtypisch auf Basis einer halbstündigen Mietzeit geschätzte Anzahl von drei Freiern je Prostituierte bewege sich im Rahmen der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Schätzungen (Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 - X B 93/03, juris, vom 14. Oktober 2008 - X B 167/08, juris und vom 19. Januar 2011 - X B 68/10, BFH/NV 2011, 818).
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