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   FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10   

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FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10 (https://dejure.org/2013,6502)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 12 K 12227/10 (https://dejure.org/2013,6502)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 12 K 12227/10 (https://dejure.org/2013,6502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 6a Abs 4 S 2 KStG 2002
    Pensionsrückstellung für eine dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Witwenpension: Wechsel der zu versorgenden Hinterbliebenen in Folge des Todes der ersten Ehefrau, Wechsel als Neuzusage, Nichterfüllung des Erdienenszeitraums für den Neuvertrag, Berechnung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Körperschaftsteuer 2003 bis 2005; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2003, 31.12.2004, 31.12.2005; Gewerbesteuermessbetrag 2003 bis 2005; gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Rückstellungen für eine dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Witwenpension i.R.d. Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neuer zehnjähriger Erdienenszeitraum bei Neuzusage einer Hinterbliebenenzusage der GmbH an namentlich benannte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, Tod der Ehefrau und Einsetzung der neuen Lebensgefährtin als neue Begünstigte der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 949
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Eine solche Veranlassung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 2000 - I R 15/00, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2005, 657; vom 07. November 2001 - I R 79/00, BStBl. II 2005, 659; vom 23. September 2008 - I R 62/07, BFH/NV 2009, 297).

    Liegt zwischen der Erteilung der Zusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne, in der der Versorgungsanspruch nicht mehr erdient werden kann, ist prinzipiell davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Interesse der Gesellschaft von der Erteilung der Pensionszusage abgesehen hätte; es liegt dann regelmäßig eine vGA vor (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; Urteil vom 23. September 2008 - I R 62/07, a.a.O.).

    Zwar kann diese Frist - was auch der Beklagte in der angefochtenen Entscheidung zutreffend beachtet hat - mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen zwingenden Voraussetzung verstanden werden; wird die Frist unterschritten, kann aber eine Mitveranlassung der Zusageerteilung durch das Gesellschaftsverhältnis nur dann ausgeschlossen werden, wenn aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt ist, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - I R 25/04, a.a.O.; Urteil vom 23. September 2008 - I R 62/07, a.a.O.).

    Erstzusage und nachträgliche Zusagen sind auseinander zu halten und jeweils eigenständig nach den vorgenannten Maßstäben auf ihre Erdienbarkeit zu prüfen (BFH, Urteil vom 23. September 2008 - I R 62/07, a.a.O.).

  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Liegt zwischen der Erteilung der Zusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne, in der der Versorgungsanspruch nicht mehr erdient werden kann, ist prinzipiell davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter im Interesse der Gesellschaft von der Erteilung der Pensionszusage abgesehen hätte; es liegt dann regelmäßig eine vGA vor (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; Urteil vom 23. September 2008 - I R 62/07, a.a.O.).

    Zwar kann diese Frist - was auch der Beklagte in der angefochtenen Entscheidung zutreffend beachtet hat - mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen zwingenden Voraussetzung verstanden werden; wird die Frist unterschritten, kann aber eine Mitveranlassung der Zusageerteilung durch das Gesellschaftsverhältnis nur dann ausgeschlossen werden, wenn aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt ist, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll (BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - I R 25/04, a.a.O.; Urteil vom 23. September 2008 - I R 62/07, a.a.O.).

    Eine derartige vertraglich eingeräumte Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens kann nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 28. Juni 2005 - I R 25/04, a.a.O., unter II.5. der Gründe) bei der Beurteilung der Erdienbarkeit einer Versorgung berücksichtigt werden.

  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Der Senat sieht sich in seiner vorgenannten Auffassung auch nicht im Widerspruch zu der im Urteil des BFH vom 30. Januar 2002 (I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055) zum Ausdruck kommenden Rechtsprechung.

    Die Frage, ob die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung, die nach dem Tode des ersten Ehegatten des Zusageempfängers in betrags- und inhaltsgleicher Form nunmehr in Bezug auf dessen neuen Lebenspartner erteilt wird, für die steuerliche Beurteilung als Neuzusage oder als eine den geänderten Verhältnissen angepasste Wiederherstellung der bisherigen Zusage anzusehen ist, ist - soweit ersichtlich - bislang nicht abschließend höchstrichterlich geklärt; in diesem Zusammenhang spielt auch die Abgrenzung des Streitfalls von dem im Urteil des BFH vom 30. Januar 2002 (I R 56/01) behandelten "Unterbrechensfall" eine gewichtige Rolle.

  • FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2012/03

    Keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i.S.d. § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Die Norm soll nämlich lediglich verhindern, dass sich ein Zuführungsmehrbetrag, der sich aus der erstmaligen Anwendung einer geänderten biometrischen Rechnungsgrundlage ergibt, in geballter Form im ersten Jahr der geänderten Bewertung auswirkt (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 23. August 2006 - 2 K 2012/03, EFG 2007, 140).
  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 97/05

    Gewerbesteuerrecht: Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Die Norm soll nämlich lediglich verhindern, dass sich ein Zuführungsmehrbetrag, der sich aus der erstmaligen Anwendung einer geänderten biometrischen Rechnungsgrundlage ergibt, in geballter Form im ersten Jahr der geänderten Bewertung auswirkt (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 23. August 2006 - 2 K 2012/03, EFG 2007, 140).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Die insoweit vom BFH herangezogenen Fallgestaltungen betreffen solche Zusagen, bei denen es um das Schließen von Lücken in der Altersversorgung des Geschäftsführers geht, die beispielsweise durch die Besonderheiten des Wirtschaftssystems in der DDR entstanden waren (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2002 - I R 43/01, BStBl. II 2003, 416; offen gelassen im Urteil vom 21. Dezember 1994 - I R 98/93, BStBl. II 1995, 419).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 15/00

    Pensions- und Invalididtätszusage an GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Eine solche Veranlassung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 2000 - I R 15/00, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2005, 657; vom 07. November 2001 - I R 79/00, BStBl. II 2005, 659; vom 23. September 2008 - I R 62/07, BFH/NV 2009, 297).
  • BFH, 07.11.2001 - I R 79/00

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Eine solche Veranlassung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 2000 - I R 15/00, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2005, 657; vom 07. November 2001 - I R 79/00, BStBl. II 2005, 659; vom 23. September 2008 - I R 62/07, BFH/NV 2009, 297).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Die insoweit vom BFH herangezogenen Fallgestaltungen betreffen solche Zusagen, bei denen es um das Schließen von Lücken in der Altersversorgung des Geschäftsführers geht, die beispielsweise durch die Besonderheiten des Wirtschaftssystems in der DDR entstanden waren (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2002 - I R 43/01, BStBl. II 2003, 416; offen gelassen im Urteil vom 21. Dezember 1994 - I R 98/93, BStBl. II 1995, 419).
  • BFH, 23.02.2007 - VIII B 106/06

    NZB: keine Beschwer, ESt-Festsetzung auf Null DM

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10
    Diese Bescheide setzen eine Steuer bzw. einen Messbetrag von 0 ? fest und beschweren die Klägerin deshalb nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BFH, Beschluss vom 23. Februar 2007 - VIII B 106/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2007, 1164, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.11.2008 - I B 108/08

    Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende

  • FG München, 09.12.1999 - 15 K 4568/96

    Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/13

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare

    Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen, und zwar bezogen auf die Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2003 und 2004 sowie verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2005 als unzulässig und bezogen auf die Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2005 sowie verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2004 als überwiegend unbegründet (FG Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2013  12 K 12227/10, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 949).
  • FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12

    Berechnung der zu bildenden Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung gegenüber

    Das FG Berlin-Brandenburg teilt diese Auffassung zumindest in dem Fall, dass zum Zeitpunkt der Zusageerteilung keine gewichtigen Anhaltspunkte zu der Annahme veranlassen, der Geschäftsführer werde die ihm vertraglich zustehenden Möglichkeiten zu einem vorzeitigen (bezahlten) Ausscheiden nicht zu seinen Gunsten nutzen (FG Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2013 12 K 12227/10, juris).
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