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   FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 9 K 9015/17   

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https://dejure.org/2019,51376
FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 9 K 9015/17 (https://dejure.org/2019,51376)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2019 - 9 K 9015/17 (https://dejure.org/2019,51376)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 9 K 9015/17 (https://dejure.org/2019,51376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines auflösend bedingten Verkaufs einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als auf den Veräußerungsverlust nach § 17 EStG rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 9 K 9015/17
    Zur Begründung seiner Entscheidung führte er im Wesentlichen aus, dass der Eintritt der auflösenden Bedingung gemäß Anteilsabtretungsvertrag vom 3. Juli 2007 und die daraufhin erfolgte einvernehmliche Rückabtretung der streitgegenständlichen Gesellschaftsanteile an Herrn B... nach der Rechtsprechung des BFH einen Anwendungsfall des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) darstelle mit der Folge, dass die ursprünglich im Streitjahr 2006 anzusetzenden negativen Einkünfte nach § 17 EStG nachträglich wieder entfallen würden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. August 2003 - VIII R 67/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 107; Blümich/Vogt, EStG/KStG/GewStG, § 17 Rz. 466, Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, § 17 Rz. 96; Eilers, in: Hermann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz. 70 und 166).

    62 Dieser Veräußerungsverlust ist jedoch nach der Überzeugung des erkennenden Senats durch die am 23. Juni 2009 durchgeführte Rückabtretung der nämlichen Gesellschaftsanteile von Herrn M... an Herrn B... rückwirkend wieder entfallen mit der Folge, dass wegen der Regelung in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO kein steuerbarer Veräußerungsverlust im Sinne von § 17 EStG mehr vorhanden ist (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteile vom 19. August 2003 - VIII R 67/02, BStBl II 2004, 107 und vom 6. Dezember 2016 - IX R 49/15, BStBl II 2017, 673; Vogt: in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 17 EStG Rz. 466; Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, 38. Aufl., § 17 Rz. 96; Eilers, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Rz. 70 und 166).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 49/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 9 K 9015/17
    62 Dieser Veräußerungsverlust ist jedoch nach der Überzeugung des erkennenden Senats durch die am 23. Juni 2009 durchgeführte Rückabtretung der nämlichen Gesellschaftsanteile von Herrn M... an Herrn B... rückwirkend wieder entfallen mit der Folge, dass wegen der Regelung in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO kein steuerbarer Veräußerungsverlust im Sinne von § 17 EStG mehr vorhanden ist (vgl. dazu allgemein: BFH-Urteile vom 19. August 2003 - VIII R 67/02, BStBl II 2004, 107 und vom 6. Dezember 2016 - IX R 49/15, BStBl II 2017, 673; Vogt: in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 17 EStG Rz. 466; Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, 38. Aufl., § 17 Rz. 96; Eilers, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Rz. 70 und 166).
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