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   FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15   

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https://dejure.org/2016,48910
FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15 (https://dejure.org/2016,48910)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 7 K 7078/15 (https://dejure.org/2016,48910)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 7 K 7078/15 (https://dejure.org/2016,48910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 97 UrhG, Art 17 Abs 2 EWGRL 388/77, UStG VZ 2010
    Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht umsatzsteuerbar - Kein Vorsteuerabzug des Urheberrechtsinhabers aus den Rechnungen für Beratungsleistungen einer von ihm beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Geltendmachung von ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Umsatzsteuer 2010

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Dienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Dienstleistungen

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 9
    Anforderungen an den Vorsteuerabzug aus anwaltlichen Dienstleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abmahnungen des Inhabers von Urheberrechten an Verletzer führen zu nicht steuerbarem Schadensersatz - kein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der hierfür beauftragen Rechtsanwaltskanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schadensersatz
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Falltypen des Schadensersatzes
    Aufwendungsersatzzahlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie wegen Verletzung von Urheberrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
    Zahlungen nach dem UrhG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2016  7 K 7078/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab der Klage mit Urteil vom 30. November 2016  7 K 7078/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 240) teilweise statt.

  • LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15

    Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit

    Ein Leistungsaustausch ergibt aus der gewählten Berechnungsmethode und der Bezeichnung des Schadensersatzanspruchs als "fiktive Lizenz" nicht, die gezahlten (fiktiven) Lizenzentschädigungen stellen vielmehr umsatzsteuerlich nicht steuerbaren Schadensersatz dar ( h.M ., vgl. auch Sächsisches FG, MMR 2015, 275; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.11.2016 - 7 K 7078/15, BeckRS 2017, 94104 Rn. 35 (juris) m.w.N.; a.A: Lütke, Schadenersatz nach Urheberrechtsgesetz und Umsatzsteuergesetz, LSK 2016, 37405320).

    Ob die hierzu vertretene gegenteilige Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.11.2016 - 7 K 7078/15 -nicht rkr.-), die derzeit dem BFH zur Überprüfung vorliegt (Az. XI R 1/17, Mitteilung vom 20.4.2017, juris), zutrifft, kann nach den vorstehenden Ausführungen bezweifelt werden.

    Das FG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 30.11.2016, dem eine nahezu identische Sachverhaltskonstellation wie vorliegend zu Grunde lag, folgendes ausgeführt (BeckRS 2017, 94104 Rn. 51, zitiert nach juris):.

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei

    Im Übrigen sei aus den hiernach ergangenen Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit (FG Münster, Urteil vom 3. April 2014, 5 K 2386/11 U; Sächsisches FG Beschluss vom 9. Oktober 2014, 8 V 1346/13; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30. November 2016, 7 K 7078/15) ersichtlich, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung bis zu dem Urteil des BFH vom 21. Dezember 2016 davon ausgegangen sei, dass es sich bei Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber einem Wettbewerber um nichtsteuerbaren Schadenersatz und nicht um ein Entgelt für eine steuerbare Leistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handele.

    Auch im Urteil des FG-Berlin Brandenburg vom 30. November 2016 (7 K 7078/15) ist die Revision zugelassen und in der Folge auch eingelegt worden, worauf mit dem BFH-Urteil vom 13. Februar 2019 (XI R 1/17) die Klage abgewiesen wurde.

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