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   FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18   

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https://dejure.org/2021,57167
FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18 (https://dejure.org/2021,57167)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2021 - 15 K 1146/18 (https://dejure.org/2021,57167)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2021 - 15 K 1146/18 (https://dejure.org/2021,57167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung der als Reisekosten geltend gemachten Aufwendungen als Betriebsausgaben (hier: Betrieb mit Tätigkeit als Reisebüro)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Weiterbelastete Reisekosten als Betriebsausgaben eines Reisebüros - betriebliche Veranlassung von Auslandsreisen - zinsloser Kontokorrentrahmen wegen gegenseitiger Zahlungsansprüche

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.05.2019 - X R 19/17

    Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Juli 2017 - VI R 62/15, BStBl. II 2018, 15 sowie Urteil vom 22. Mai 2019- X R 19/17, BStBl. II 2019, 795), der sich das erkennende Gericht anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollständig verwiesen wird, bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Abzinsungssatzes von 5, 5% für unverzinsliche Forderungen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG .

    Ist das Darlehen dagegen verzinst, ist der Steuerpflichtige mit einer in der Zukunft zu erfüllenden Verpflichtung nicht weniger belastet als mit einer sofortigen Leistungspflicht, so dass die Abzinsung - im Einklang mit dem handelsrechtlichen Ansatz nach § 253 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches [HGB] - entfällt (BFH, Urteil vom 22. Mai 2019 - X R 19/17, aaO. mwN.).

  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Juli 2017 - VI R 62/15, BStBl. II 2018, 15 sowie Urteil vom 22. Mai 2019- X R 19/17, BStBl. II 2019, 795), der sich das erkennende Gericht anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen vollständig verwiesen wird, bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Abzinsungssatzes von 5, 5% für unverzinsliche Forderungen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG .

    Das Gericht schließt sich auch insoweit der Auffassung des BFH (Urteil vom 13. Juli 2017 - VI R 62/15, am angegebenen Ort [aaO.]) an, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, dass gegen eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

  • BFH, 18.09.2018 - XI R 30/16

    Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Zwar ist auch eine bedingte Zinsabrede eine Zinsvereinbarung (so auch BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 30/16, BStBl. II- 2019, 67, der es im Ergebnis jedoch offenlässt, ob eine bedingte Zinsabrede zu einer Verzinslichkeit i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG führt).
  • BVerfG, 11.02.2021 - 2 BvR 2706/17

    Abzinsung, Angehörigendarlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Die gegen die letztgenannte Entscheidung des BFH eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 BvR 2706/17, juris).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Kosten nicht entgegen (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 21. September 2009 - GrS 1/06, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2010, 672).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Das Vorgesagte wird auch durch die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 8, Juli 2021 - 1 BvR 2237/14, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2021, 1934) bestätigt, der sich der erkennende Senat anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, wonach der Zinssatz des § 233a AO von 0, 5% pro Monat, also sogar von 6% pro Jahr, aus verfassungsrechtlicher Sicht für die Streitjahre nicht zu beanstanden ist.
  • EuGH, 31.05.2018 - C-382/16

    Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
    Ferner geht auch der Verweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs [EuGH] (Urteil vom 31. Mai 2018 - C-382/16, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2018, 1221 ) fehl.
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