Rechtsprechung
FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung eines Wirtschaftsgutes dem tatsächlichen Ausüber der Herrschaft über dieses Gut aufgrund dessen Möglichkeit eines wirtschaftlichen Ausschlusses des Eigentümers des Wirtschaftsguts von der Einwirkung auf dieses ; Bestehen einer auf dem Verlust der praktischen ...
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Wirtschaftsgutes dem tatsächlichen Ausüber der Herrschaft über dieses Gut aufgrund dessen Möglichkeit eines wirtschaftlichen Ausschlusses des Eigentümers des Wirtschaftsguts von der Einwirkung auf dieses ; Bestehen einer auf dem Verlust der praktischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück bei schwebend unwirksamem Grundstückskaufvertrag; Einbringung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Grundstück durch Sacheinlage in eine GbR und späterer Auflösung der GbR
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück bei schwebend unwirksamem Grundstückskaufvertrag - Einbringung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Grundstück durch Sacheinlage in eine GbR und späterer Auflösung der GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1475
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Dort ist für das wirtschaftliche Eigentum an einem Grundstück bei Formunwirksamkeit des Kaufvertrags anerkannt, dass das Fehlen der notariellen Form der Annahme wirtschaftlichen Eigentums dann nicht entgegensteht, wenn die vertragschließenden Parteien die von ihnen vereinbarten Wirkungen ihres Vertrages haben eintreten lassen (vgl. BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 26/01 -, BStBl II 2004, 651, m.w.N.).Jedenfalls ist der tatsächliche spätere dingliche Vollzug des formunwirksamen Vertrages in aller Regel ein Indiz dafür, dass sich die Vertragspartner im Zeitpunkt der Besitznahme gebunden fühlten, so dass die Berufung auf die Unwirksamkeit des Kaufvertrages höchst unwahrscheinlich war (vgl. BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 26/01 -, a.a.O.).
- BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59
Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Zwar wird diese Vorschrift entsprechend auch auf eine zweigliedrige Gesellschaft mit der Folge angewandt, dass das Gesamthandsvermögen in der Hand des verbleibenden Gesamthänders zu dessen Alleineigentum wird (vgl. schon BGH, Urteil vom 19.05.1960 - II ZR 72/59 -, Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen [BGHZ] 32, 307). - FG Brandenburg, 03.12.1998 - 5 K 1632/97
Zeitpunkt der Erlangung wirtschaftlichen Eigentums bei Grundstücken; …
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Die dadurch aufgeworfene Frage, ob ein unwirksamer Kaufvertrag eine gesicherte Rechtsposition gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer gewähren kann, hat der 5. Senat des erkennenden Gerichts in einem entsprechenden Fall bejaht (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 03.12.1998 - 5 K 1632/97 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 267; vgl. für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Erlass vom 27.02.1996 - 42-S 1988-17 -, zitiert nach JURIS; Oberfinanzdirektion Berlin, Erlasse vom 29.12.1993 und 29.03.1994 - St 441 b-S 1988-3/93 -, zitiert nach JURIS).
- BFH, 21.12.1978 - III R 20/77
Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über …
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes [BFH], vgl. BFH, Urteil vom 21.12.1978 - III R 20/77 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1979, 466; BFH, Urteil vom 18.07.2001 - X R 15/01 -, BStBl II 2002, 278, m.w.N.). - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
In einem solchen Fall kann es als höchst unwahrscheinlich angesehen werden, dass nach dem Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr die Unwirksamkeit des Kaufvertrages wegen der fehlenden Grundstücksverkehrsgenehmigung geltend gemacht wird, zumal, die ausstehende Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung ohnehin die Vertragsbeteiligten nicht zum einseitigen Lösen ihrer Vereinbarung berechtigt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15.10.1992 - IX ZR 43/92 -, Neue Juristische Wochenschrift [NJW] 1993, 648.). - BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71
Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Bei der Gewinnermittlung nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG kann trotz Formunwirksamkeit des Grundstückskaufvertrages eine Gewinnrealisierung schon vor der Übereignung angenommen werden, wenn der Kaufmann seine Leistungen - bis auf die bürgerlich-rechtliche Eigentumsübertragung - voll erbracht hat, der Vertragspartner den Kaufpreis bezahlt hat und nach der Marktlage eine Berufung des Vertragspartners auf die Formunwirksamkeit höchst unwahrscheinlich gewesen ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.11.1973 - IV R 181/71 -, BStBl II 1974, 202). - BFH, 18.07.2001 - X R 15/01
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
Auszug aus FG Brandenburg, 04.04.2006 - 3 K 453/03
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes [BFH], vgl. BFH, Urteil vom 21.12.1978 - III R 20/77 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1979, 466; BFH, Urteil vom 18.07.2001 - X R 15/01 -, BStBl II 2002, 278, m.w.N.).
- FG Köln, 12.03.2014 - 4 K 1546/10
Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat in einem insoweit ähnlich gelagerten Fall wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft sowohl bei der Einbringung quoad dominium als auch bei der quoad sortem bejaht (Urteil vom 4.4.2006, 3 K 453/03, EFG 2006, 1475). - VG München, 10.03.2011 - M 12 K 10.5292
Agrarinvestitionsförderprogramm; Rücknahme; Leistungsfähigkeit
Dies ist der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (FG des Landes Brandenburg vom 4.4.2006 - 3 K 453/03 ).