Rechtsprechung
FG Brandenburg, 07.11.2006 - 1 K 424/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Organschaftsverhältnisses nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebenen Gewerbebetriebes
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Organschaftsverhältnisses nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebenen Gewerbebetriebes
- Judicialis
KStG § 1 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 2; ; UStG § 2 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Organträgerin im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Ausgliederung des Betriebs von Bädern, Sportplätzen und des Tierparks auf eine GmbH
- rechtsportal.de
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Organträgerin im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Ausgliederung des Betriebs von Bädern, Sportplätzen und des Tierparks auf eine GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Organträgerin im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Ausgliederung des Betriebs von Bädern, Sportplätzen und des Tierparks auf eine GmbH
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Organträgereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Stadt kein tauglicher Organträger
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 07.11.2006 - 1 K 424/04
- BFH, 18.06.2009 - V R 4/08
Papierfundstellen
- DB 2009, 1903
- EFG 2009, 615
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.10.2002 - V R 64/99
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin
Auszug aus FG Brandenburg, 07.11.2006 - 1 K 424/04
Die Klägerin verweist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09.10.2002 (V R 64/99).Dies ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG nur im Rahmen eines von der juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebenen Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 und des § 4 Körperschaftsteuergesetz - KStG - der Fall (ausdrücklich BFH, Urteil vom 09.10.2002 - V R 64/99, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2003, 375 mit weiteren Nachweisen).