Rechtsprechung
FG Brandenburg, 08.07.1999 - 5 K 1549/98 F, G |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kommanditanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschäftsführergehalt und Zahlungen einer Kommanditgesellschaft für Pensionsverpflichtung als Tätigkeitsvergütung; Wirtschaftlicher Eigentümer eines Kommanditanteils als steuerrechtlicher Gesellschafter und Mitunternehmer; Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten; ...
Papierfundstellen
- EFG 2000, 16
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.09.2006 - III B 197/05
Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf minderjährige Kinder als …
Sie tragen im Wesentlichen vor, das FG weiche von dem Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 8. Juli 1999 5 K 1549/98 F, G (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 16) ab, weil es nicht berücksichtigt habe, dass die Kinder an der Ausübung ihrer formalen Gesellschafterrechte überhaupt nicht beteiligt gewesen und deshalb die Anteile nicht rechtswirksam übertragen worden seien.a) Die von den Klägern behauptete Divergenz zu dem Urteil des FG des Landes Brandenburg in EFG 2000, 16 ist schon deshalb nicht gegeben, weil dem Urteil kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.
- FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 1 K 178/97
Wirtschaftliches Eigentum geschenkter GmbH-Anteile
Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung bei Gesellschaftsanteilen dann vor, wenn der Gesellschafter, will er nicht den Verlust seiner Gesellschafterstellung riskieren, von den ihm formell zustehenden Rechten nur insoweit Gebrauch machen kann, als er die Interessen eines anderen (d.h. des wirtschaftlichen Eigentümers) nicht beeinträchtigt (BFH Urteil vom 16. Mai 1989 VIII R 196/84, BFHE 157, 508, BStBl. II 1989, 877; Urteil vom 26. Juni 1990, VIII R 81/85, BFHE 161, 472, BStBl. II 1994, 645; FG Brandenburg Urteil vom 8. Juli 1999, 5 K 1549/98 F, EFG 2000, 16).