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   FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F   

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https://dejure.org/1999,11738
FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidung der Doppelbelastung der Grundstückseigentümer durch Grundsteuer und Gewerbeertragsteuer; Gleichstellung der auf eigenem Grund und Boden tätigen Gewerbebetriebe mit solchen, die ihrem Gewerbe in gemieteten Räumen bzw. auf gepachteten Flächen nachgehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von gepachteten Flächen bei der Kürzung des Gewerbeertrags - Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.03.1968 - I 136/65

    Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97
    Der Bundesfinanzhof habe in seiner Entscheidung vom 27.03.1968 (BStBl. II 1968, 479) ausdrücklich ausgeführt, dass auch Gegenstände, die zivilrechtlich nicht im Eigentum des Verpächters stünden, bei der Berechnung des Kürzungsbetrages Berücksichtigung fänden.

    Dies ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.03.1968 (I 136/65, BStBl. II 1968, 479), zumal Gegenstand der Entscheidung die Berücksichtigung von Betriebsmitteln des Pächters auf verpachteten Flächen beim Grundstückseigentümer war.

  • FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur

    Die Einbeziehung der gepachteten Flächen in die Kürzung würde nach alledem zu einer erheblichen Besserstellung der Klägerin führen, die weder wirtschaftlich noch rechtlich zu rechtfertigen wäre (so auch Finanzgericht - FG - Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 184).

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, denn der in dem Urteil des BFH vom 27. März 1968 (I 136/65, a.a.O.) behandelte Sachverhalt ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar (ebenso FG Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden

    Für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist danach nur der Anteil am Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 9.09.1999 - 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 und vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886 ).

    Zur Minderung des Gewerbeertrages durch den Pachtzins als Betriebsausgabe käme die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG für die gepachteten Flächen (vgl. Gosch in Blümich, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 12 zu § 9 m.w.N.; Güroff, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , 4. Aufl., Rz. 1 zu § 9 und ebenso Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 16 zu § 9 , Finanzgericht Brandenburg, v. 9.9.1999, 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 - 185).

  • BFH, 15.05.2002 - I R 63/01

    Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz;

    Gegebenenfalls ist er entsprechend aufzuteilen (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteile vom 9. September 1999 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 184, und vom 17. Mai 2000 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886).
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