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FG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 K 598/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 K 598/01
- BFH, 09.10.2003 - V R 5/03
- BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 28/05
Papierfundstellen
- EFG 2003, 492
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.01.1995 - V R 9/93
Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den …
Auszug aus FG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 K 598/01
Bei einer im Jahre 1999 bei dem Kläger durchgeführten Betriebsprüfung vertraten die Prüfer unter Bezugnahme auf Abschnitt 57 Abs. 8 Umsatzsteuerrichtlinie - UStR - und das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1995 ( V R 9/93, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1995, 427) die Auffassung, bei den Provisionen handele es sich um steuerpflichtige sonstige Leistungen.Die insoweit entgegenstehenden Auffassungen des BFH (vgl. Urteil v. 26. Januar 1995, V R 9/93, BStBl. II, 427) und der Finanzverwaltung (vgl. Abschnitt 57 Abs. 8 UStR ) stehen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - nicht in Einklang.
- EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus FG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 K 598/01
Der EuGH hat nämlich durch Urteil vom 5. Juni 1997 (Rs. C-2/95, Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - Slg. - 1997, I-3017) entschieden, dass es für die Inanspruchnahme der in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 und Nr. 5 der Sechsten Richtlinie normierten Steuerbefreiungen lediglich auf die Art. der Tätigkeit ankomme und nicht auch darauf, wem gegenüber die Leistung erbracht werde.