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   FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01   

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https://dejure.org/2004,14395
FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01 (https://dejure.org/2004,14395)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - 6 K 900/01 (https://dejure.org/2004,14395)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 6 K 900/01 (https://dejure.org/2004,14395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergelderstattungsanspruch des Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse; Erstattungsfähigkeit von Kosten der Heimunterbringung eines schwerbehinderten, volljährigen und vollstationär untergebrachten Kindes; Notwendigkeit der tatsächlichen Geltendmachung oder des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 3-1300 § 104 Nr. 13).
  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    Die Familienkasse und der Sozialleistungsträger stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. FG des Landes Brandenburg Urteil vom 19. Juni 2002 6 K 981/01, EFG 2002, 1315 ).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 6/01 R

    Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Vorrang-Nachrangverhältnis - Träger der

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    Darüber hinaus dient das Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides sowohl der Rechtssicherheit als auch einem effektiven Rechtsschutz (so das BSG Urteil vom 10. Dezember 2002 B 9 VG 6/01 R, RegNr. 25978 (BSG-Intern)).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 1072/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung, bzw. Erstattung von

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    Denn § 104 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB X finden keine Anwendung, da diese Gleichartigkeit der Leistungen voraussetzen, es sich bei den Leistungen von Sozialleistungsträger und Familienkasse jedoch nicht um gleichartige Leistungen aufgrund der Art. der Ansprüche handelt (Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz Urteil vom 30. April 2002 - 2 K 1072/01, n.v.; Dienstanweisung, DA 74.3.1 Abs. 1, Bundessteuerblatt - BStBl. - I 2002, 365 (454)).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    Es handelt sich hier um eine ohne Vorverfahren zulässige - nicht fristgebundene - allgemeine Leistungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -, gerichtet auf Auszahlung von Kindergeld, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1156 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 1903/01

    Erstattungsanspruch der Jugendhilfe gegenüber Familienkasse

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01
    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 3-1300 § 104 Nr. 13).
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