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   FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06   

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FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06 (https://dejure.org/2006,12680)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 5 V 655/06 (https://dejure.org/2006,12680)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 5 V 655/06 (https://dejure.org/2006,12680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerschätzung wegen Nichtabgabe der Steuerklärung; Gewinnmindernde Bildung einer Ansparrücklage für künftige Investitionen; Pflicht zur hinreichenden Konkretisierung der geplanten Investition ; Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Angaben zu den geplanten ...

  • Wolters Kluwer

    Steuerschätzung wegen Nichtabgabe der Steuerklärung; Gewinnmindernde Bildung einer Ansparrücklage für künftige Investitionen; Pflicht zur hinreichenden Konkretisierung der geplanten Investition ; Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Angaben zu den geplanten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Finanzierungszusammenhang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Finanzierungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bildung einer Ansparrücklage nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Die systematische Verbindung des Tatbestandes der Rücklagenbildung mit den Rechtsfolgen der Auflösung der Rücklage (§ 7 g Abs. 7 Nr. 3 iVm Abs. 4 EStG) zwingt den Steuerpflichtigen aber zu einer hinreichenden Konkretisierung der geplanten Investition (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.09.2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250).

    Handelt es sich um eine Neugründung eines Betriebes und bezieht sich die Bildung der Ansparrücklage auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen, so setzt nämlich eine Konkretisierung zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BStBl. II 2004, 182) Diese für die Phase der Ingangsetzung des Betriebes maßgebenden Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH aber auch für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch die der Rücklagenbildung zugrunde liegenden Investitionen eine "wesentliche Erweiterung" seines bereits bestehenden Betriebes plant (BFH-Urteil vom 19.09.2002 X R 51/00, BFH/NV 2003, 250).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Es sind Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten notwendig (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, BFH/NV 2002, 708).

    Dabei ist es zwar nicht erforderlich, dass die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG erforderlichen Angaben im Jahresabschluss gemacht werden; sie müssen sich aber - zeitnah aufgezeichnet - in der Buchführung befinden (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2005 XI R 52/04, BStBl. II 2006, 462 vom 12.12.2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).

  • FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99

    Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Dahinstehen kann deshalb, ob der Antragsteller - wie der Antragsgegner meint - durch die für 2008 behauptete Investition wirtschaftlich und finanziell überfordert wäre und eine dadurch bedingte Unmöglichkeit der Investition einer Rücklagenbildung entgegenstünde (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 16.06.2000, 14 K 1799/99, EFG 2000, 1390).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Dieser Zweck der Rücklage verlangt in zeitlicher Hinsicht, dass die Rücklage die ihr zugedachte Funktion der Finanzierungserleichterung erfüllen kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BStBl. II 2004, 181).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es aber für die Bildung der Ansparrücklage entscheidend auf den Zeitpunkt der Bilanzerstellung und -feststellung bzw. auf deren (rechtzeitige) Manifestierung durch Einreichung der Bilanz beim Finanzamt an (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848).
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Dabei ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721 , unter Ziff. 3. a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Eine zeitnahe Aufzeichnung liegt dabei nur vor, wenn die erforderlichen Angaben mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; Urteil des FG Bremen vom 18.05.2006, 1 K 174/05, EFG 2006, 1241; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BStBl II 1984, 227).
  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Eine zeitnahe Aufzeichnung liegt dabei nur vor, wenn die erforderlichen Angaben mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; Urteil des FG Bremen vom 18.05.2006, 1 K 174/05, EFG 2006, 1241; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BStBl II 1984, 227).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Dabei ist es zwar nicht erforderlich, dass die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG erforderlichen Angaben im Jahresabschluss gemacht werden; sie müssen sich aber - zeitnah aufgezeichnet - in der Buchführung befinden (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2005 XI R 52/04, BStBl. II 2006, 462 vom 12.12.2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).
  • FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96

    Aufteilung des Entgelts einerseits zwischen künstlerischer Darbietung und

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
    Der Änderungsbescheid vom 21.04.2006 ist jedenfalls entsprechend § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des AdV-Verfahrens geworden (vgl. BFH-Beschluss vom 25.10.1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611; FG Hamburg, Beschluss vom 17.01.1997 II 97/96, EFG 1997, 593 f.).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als

  • BFH, 09.11.1994 - I S 12/94

    Berechtigung des Finanzamtes zum Erlass von Schätzungsbescheiden bei nicht

  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96

    Gewerbesteuerpflicht; Beratender Betriebswirt; Personalvermittlung; Trennung der

  • FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03

    Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

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