Rechtsprechung
FG Brandenburg, 16.03.2004 - 1 K 2949/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflicht einer Verwertungshandlung durch den Insolvenzverwalter; Übergabe beweglicher Gegenstände als sonstige Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Verwertungspauschale als umsatzsteuerliche Gegenleistung; Steuerbarkeit eines auf ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Umsatzsteuerpflichtigkeit der Verwertungskostenpauschale
- zvi-online.de
InsO §§ 165, 171 Abs. 1, 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen des Insolvenzverwalters bei Verwertung von Sicherungsgut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer 2000; Verwertungskostenpauschale des Insolvenzverwalters und Erlösbeteiligung der Masse unterliegen der Umsatzsteuer; Leistungsaustausch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer 2000 - Verwertungskostenpauschale des Insolvenzverwalters und Erlösbeteiligung der Masse unterliegen der Umsatzsteuer - Leistungsaustausch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 16.03.2004 - 1 K 2949/02
- BFH, 10.02.2005 - V R 31/04
- BFH, 18.08.2005 - V R 31/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 2249
- EFG 2004, 1003
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 8038/98
Leistungsaustausch zwischen Gläubigern und Konkursmasse
Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 1 K 2949/02
Er beruft sich im Wesentlichen auf seine Einspruchsentscheidung und auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 14.03.2002 5 K 8038/98 U, EFG 2002, 870 ).Das Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger über den Leistungsaustausch ist das Insolvenzverhältnis, hinsichtlich des Grundstückes eine Geschäftsbesorgung (vgl. auch Finanzgericht Münster Urteil vom 14. März 2002 - 5 K 8038/98 U, EFG 2002, 870 ).
- EuGH, 03.03.1994 - C-16/93
Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus FG Brandenburg, 16.03.2004 - 1 K 2949/02
Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem Entgelt bestehen, wobei zwischen dem Leistenden und dem zumindest individualisierbaren Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen muss, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden (vgl. auch EuGH Urteil vom 03.03.1994, Rs. C-16/93 BB 1994, 1132;… Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG § 1 Rz. 194).
- FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, …
Die Bekanntgabe an eine durch die Finanzbehörde als Empfangsbevollmächtigten angesehene Person kann von dem Empfänger auch nachträglich genehmigt werden (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2004 III 81/02, EFG 2004, 1003).