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   FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01   

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FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01 (https://dejure.org/2003,8789)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 2 K 595/01 (https://dejure.org/2003,8789)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 2 K 595/01 (https://dejure.org/2003,8789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 89

    §§ 6, 9 EigZulG; § 39 AO; §§ 1992, 2032 BGB; Art. 6 GG
    Eigenheimzulage bei Tod eines Ehegatten vor Nutzen- und Lastenwechsel und anschließender Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Fortführung" einer Eigenheimzulage im Rahmen einer Erbauseinandersetzung; Festsetzung der Eigenheimzulage; Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils als Objektverbrauch; Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums; Annahme eines selbständigen Erwerbsvorgangs ; Gesamthandsvermögen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Fortführung" der dem Erblasser wegen des Todes vor Anschaffung der Wohnung nicht zustehenden Eigenheimzulage in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG für den Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils im Rahmen der Erbauseinandersetzung; Eigenheimzulage ab 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    "Fortführung" der dem Erblasser wegen des Todes vor Anschaffung der Wohnung nicht zustehenden Eigenheimzulage in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG für den Hinzuerwerb des Miteigentumsanteils im Rahmen der Erbauseinandersetzung - Eigenheimzulage ab 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 3697/02

    Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Die andere Miteigentumshälfte erwarb - entgegen der Ansicht des Beklagten - nicht der am 01. Mai 1998 verstorbene Ehemann der Klägerin; denn er war bereits vor dem Tag des Nutzen- und Lastenwechsels verstorben (in diesem Sinne bei einem vergleichbaren Fall: FG Köln, Urteil vom 11. Juli 2002 7 K 3697/02, EFG 2002, 1361 ).

    Eine unmittelbare Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG scheidet aus, weil Voraussetzung dieser Vorschrift ist, dass bereits der Erblasser anspruchsberechtigt gewesen ist, d.h. einen Miteigentumsanteil an dem konkreten Objekt angeschafft und die Wohnung auch selbstgenutzt hat (insoweit zutreffend FG Köln in EFG 2002, 1361 ).

    Der Senat folgt damit nicht dem FG Köln (in EFG 2002, 1361, 1362), das unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 20. März 2002 ( X R 9/00, BStBl. II 2002, 414) eine Analogie mangels bisheriger Förderung des verstorbenen Ehegatten ablehnt.

    Die Revisionszulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; im Hinblick auf die Frage der analogen Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG bei Tod eines Ehegatten vor dem Anschaffungszeitpunkt und auf die nicht rechtskräftigen Entscheidungen der Finanzgerichte Nürnberg (in EFG 2002, 283 ) und Schleswig-Holstein (in EFG 2002, 1499) sowie die eine Analogie zu § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ablehnende Entscheidung des FG Köln (in EFG 2002, 1361 ) erscheint eine höchstrichterliche Klärung zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG erforderlich.

  • FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 329/99

    Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Eine analoge Anwendung führt im Streitfall nicht zu einer Mehrfachbegünstigung, wie sie in den Fällen des BFH (in BStBl. II 2002, 414; Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903 ) des FG Nürnberg (Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, EFG 2002, 283 , nicht rechtskräftig) und des Schleswig-Holsteinischen FG (Urteile vom 23. September 2002 5 K 75/02, EFG 2002, 1499, nicht rechtskräftig; vom 28. Januar 2002 II 258/01, EFG 2003, 28 , nicht rechtskräftig) anzunehmen gewesen wäre.

    Die Revisionszulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; im Hinblick auf die Frage der analogen Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG bei Tod eines Ehegatten vor dem Anschaffungszeitpunkt und auf die nicht rechtskräftigen Entscheidungen der Finanzgerichte Nürnberg (in EFG 2002, 283 ) und Schleswig-Holstein (in EFG 2002, 1499) sowie die eine Analogie zu § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ablehnende Entscheidung des FG Köln (in EFG 2002, 1361 ) erscheint eine höchstrichterliche Klärung zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG erforderlich.

  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.2002 - 5 K 75/02

    Eigenheimzulage nach dem Tod des Ehegatten - Objektverbrauch

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Eine analoge Anwendung führt im Streitfall nicht zu einer Mehrfachbegünstigung, wie sie in den Fällen des BFH (in BStBl. II 2002, 414; Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903 ) des FG Nürnberg (Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, EFG 2002, 283 , nicht rechtskräftig) und des Schleswig-Holsteinischen FG (Urteile vom 23. September 2002 5 K 75/02, EFG 2002, 1499, nicht rechtskräftig; vom 28. Januar 2002 II 258/01, EFG 2003, 28 , nicht rechtskräftig) anzunehmen gewesen wäre.

    Die Revisionszulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; im Hinblick auf die Frage der analogen Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG bei Tod eines Ehegatten vor dem Anschaffungszeitpunkt und auf die nicht rechtskräftigen Entscheidungen der Finanzgerichte Nürnberg (in EFG 2002, 283 ) und Schleswig-Holstein (in EFG 2002, 1499) sowie die eine Analogie zu § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ablehnende Entscheidung des FG Köln (in EFG 2002, 1361 ) erscheint eine höchstrichterliche Klärung zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG erforderlich.

  • BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Das EigZulG geht davon aus, dass die Eigenheimzulage - ebenso wie die Steuerbegünstigung gemäß § 10e EStG - generell nur wohnungsbezogen gewährt wird (vgl. BFH, Urteil vom 06. April 2000 IX R 90/97, BStBl. II 2000, 414, 416).

    Der enge Zusammenhang zwischen diesen beiden Regelungen wird durch die gleichartige Formulierung der Tatbestandsvoraussetzungen verdeutlicht (vgl. BFH in BStBl. II 2000, 414, 416).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - II 258/01

    Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Eine analoge Anwendung führt im Streitfall nicht zu einer Mehrfachbegünstigung, wie sie in den Fällen des BFH (in BStBl. II 2002, 414; Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903 ) des FG Nürnberg (Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, EFG 2002, 283 , nicht rechtskräftig) und des Schleswig-Holsteinischen FG (Urteile vom 23. September 2002 5 K 75/02, EFG 2002, 1499, nicht rechtskräftig; vom 28. Januar 2002 II 258/01, EFG 2003, 28 , nicht rechtskräftig) anzunehmen gewesen wäre.
  • BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01

    Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Eine analoge Anwendung führt im Streitfall nicht zu einer Mehrfachbegünstigung, wie sie in den Fällen des BFH (in BStBl. II 2002, 414; Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903 ) des FG Nürnberg (Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, EFG 2002, 283 , nicht rechtskräftig) und des Schleswig-Holsteinischen FG (Urteile vom 23. September 2002 5 K 75/02, EFG 2002, 1499, nicht rechtskräftig; vom 28. Januar 2002 II 258/01, EFG 2003, 28 , nicht rechtskräftig) anzunehmen gewesen wäre.
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97

    Grundbesitz - Miteigentümer - Ausgleichszahlung - Erbauseinandersetzung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Aus diesem Grund ist der Erwerb im Rahmen der Erbauseinandersetzung nicht in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Anschaffungsvorgang aufzuteilen (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 95/97, HFR 2001, 677; Wacker, a.a.O., § 2 Rz. 185; BMF-Schreiben in BStBl. I 1998, 190, Tz. 70).
  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Die Regelung in dem BMF-Schreiben (a.a.O.) stellt eine Billigkeitsmaßnahme dar, die an die Rechtsprechung anknüpft, nach der eine Erbengemeinschaft mit Rückwirkung für die Zurechnung von Einkünften eine Auseinandersetzungsvereinbarung treffen kann, wenn sich die Rückwirkung nur über eine kurze Zeit erstreckt und mit der Rückwirkung eine Vereinfachung der Besteuerung bezweckt wird (vgl. BFH, Urteile vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BStBl. II 1985, 55, 57; vom 04. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1039 , zur Erbauseinandersetzung nach zwei Jahren und drei Monaten).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Unter Anschaffung ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, mithin der Nutzen- und Lastenwechsel, zu verstehen (vgl. BFH, Urteil vom 27. April 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327 , zu § 10e EStG ; Wacker, EigZulG , 3. Aufl., § 2 Rz. 61).
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01
    Die Regelung in dem BMF-Schreiben (a.a.O.) stellt eine Billigkeitsmaßnahme dar, die an die Rechtsprechung anknüpft, nach der eine Erbengemeinschaft mit Rückwirkung für die Zurechnung von Einkünften eine Auseinandersetzungsvereinbarung treffen kann, wenn sich die Rückwirkung nur über eine kurze Zeit erstreckt und mit der Rückwirkung eine Vereinfachung der Besteuerung bezweckt wird (vgl. BFH, Urteile vom 18. September 1984 VIII R 119/81, BStBl. II 1985, 55, 57; vom 04. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1039 , zur Erbauseinandersetzung nach zwei Jahren und drei Monaten).
  • BFH, 20.03.2002 - X R 9/00

    Wohneigentumsförderung bei Ehegatten

  • BFH, 15.07.2004 - III R 19/03

    Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 826 veröffentlicht.
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