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   FG Brandenburg, 23.06.2006 - 6 K 1236/02   

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https://dejure.org/2006,17221
FG Brandenburg, 23.06.2006 - 6 K 1236/02 (https://dejure.org/2006,17221)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2006 - 6 K 1236/02 (https://dejure.org/2006,17221)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 6 K 1236/02 (https://dejure.org/2006,17221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag; Abzug der im jeweiligen Jahr gezahlten Einkommenssteuer neben den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen; Möglichkeit der Kürzung der Einkünfte um die geleistete Einkommensteuer

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag; Abzug der im jeweiligen Jahr gezahlten Einkommenssteuer neben den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen; Möglichkeit der Kürzung der Einkünfte um die geleistete Einkommensteuer

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durch Sozialversicherungsbeiträge und gezahlte Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Kindergeld - Jahresgrenzbetrag - Kürzung der erzielten Einnahmen des Kindes um gezahlte Einkommensteuer - Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durch Sozialversicherungsbeiträge und gezahlte Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.06.2006 - 6 K 1236/02
    (BVerfG Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, DStR 2005, 911).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 66/06

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung der Lohnsteuer bei der Prüfung des

    Das Finanzgericht (FG) hob mit Urteil vom 23. Juni 2006 6 K 1236/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 137) den Bescheid vom 2. Juli 2001 auf und gewährte für das Jahr 1999 Kindergeld.
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