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   FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2012/03   

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https://dejure.org/2006,16948
FG Brandenburg, 23.08.2006 - 2 K 2012/03 (https://dejure.org/2006,16948)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2006 - 2 K 2012/03 (https://dejure.org/2006,16948)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2006 - 2 K 2012/03 (https://dejure.org/2006,16948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ausschließlich auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 1998; Neuberechnung der Rückstellungshöhe aufgrund einer neuen oder geänderten biometrischen Rechnungsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ausschließlich auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 1998; Neuberechnung der Rückstellungshöhe aufgrund einer neuen oder geänderten biometrischen Rechnungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1997) § 6a Abs. 4 S. 3, 6, 2
    Bewertung einer 1998 neu gebildeten Pensionsrückstellung; keine Verteilung des Mehrbetrages infolge Umstellung von den Heubeck-Richttafeln 1983 auf die Heubeck-Richttafeln 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung einer 1998 neu gebildeten Pensionsrückstellung - keine Verteilung des Mehrbetrages infolge Umstellung von den Heubeck-Richttafeln 1983 auf die Heubeck-Richttafeln 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umstellung der Heubeck-Richttafeln

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umstellung der Heubeck-Richttafeln

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1746
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 34/16

    Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung

    Während die Vorinstanz und auch bereits das FG des Landes Brandenburg (Urteil vom 23. August 2006  2 K 2012/03, EFG 2006, 1746) eine entsprechende Anwendung des Satzes 2 ablehnt, weil im Fall der erstmaligen Bildung einer Pensionsrückstellung ein "Unterschiedsbetrag" i.S. des Satzes 2 nicht existiere, werden in der Literatur unterschiedliche Standpunkte vertreten.
  • FG Thüringen, 17.08.2016 - 3 K 228/14

    Keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i.S.d. § 6a Abs. 4 S. 3 EStG bei

    Die Klägerin trägt hierzu vor, nach dem Urteil des FG Brandenburg vom 23.08.2006 2 K 2012/03 (EFG 2006, S. 1746 zum Übergang der Heubeck-Richttafeln 1983 auf 1998) sei der Differenzbetrag der Pensionsrückstellung zwischen den alten und den neuen Heubeck-Richttafeln für die in 2005 erstmalig gebildete Pensionsrückstellung nicht gemäß § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG zu verteilen.

    Das Finanzgericht Brandenburg hat bereits am 23.08.2006 (2 K 2012/03, EFG 2006, 1746, DStRE 2007, 140) zum Übergang von den Heubeck-Richttafeln 1983 auf die Heubeck-Richttafeln 1998 entschieden, dass bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung keine Verteilung eines Unterschiedsbetrags i. S. d. § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG erforderlich ist.

    Die Verweisung auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 a Abs. 4 Satz 2 EStG in § 6 a Abs. 4 Satz 6 EStG geht aber in Bezug auf § 6 a Abs. 4 Satz 3 EStG fehl (so zutreffend FG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2006 2 K 2012/03 a. a. O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10

    Körperschaftsteuer 2003 bis 2005; gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Die Norm soll nämlich lediglich verhindern, dass sich ein Zuführungsmehrbetrag, der sich aus der erstmaligen Anwendung einer geänderten biometrischen Rechnungsgrundlage ergibt, in geballter Form im ersten Jahr der geänderten Bewertung auswirkt (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 23. August 2006 - 2 K 2012/03, EFG 2007, 140).
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