Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13974
FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Verlustfeststellungsbescheides zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Voraussetzung für das Entstehen des Auflösungsgewinns oder Auflösungsverlustes nach Veräußerung von Anteilen einer GmbH; Möglichkeit zur ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Verlustfeststellungsbescheides zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Voraussetzung für das Entstehen des Auflösungsgewinns oder Auflösungsverlustes nach Veräußerung von Anteilen einer GmbH; Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellter Antrag auf Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids zur Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen als Auflösungsverlust nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellter Antrag auf Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids zur Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen als Auflösungsverlust nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Enthält der Einkommensteuerbescheid keine entsprechende Belehrung, so kann dieser Antrag binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids gestellt werden (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl. II 2002, 817 m.w.N.).

    Ausweislich der Eintragung des verlorenen Stammkapitals in der Einkommensteuererklärung 1994 war dem Kläger jedenfalls bekannt, dass  Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung steuerlich relevant sein können (anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978 entschiedenen Fall).  Beruht die Geltendmachung nur des Verlustes des Stammkapitals im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Annahme, Zahlungen aus der Bürgschaft seien erst mit  dem Abfluss als nachträgliche Anschaffungskosten geltend zu machen, wäre dies ggf. im Sinne groben Verschuldens des an der Steuererklärung mitwirkenden Beraters dem Kläger zuzurechnen (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 a.a.O.).

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Ausweislich der Eintragung des verlorenen Stammkapitals in der Einkommensteuererklärung 1994 war dem Kläger jedenfalls bekannt, dass  Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung steuerlich relevant sein können (anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978 entschiedenen Fall).  Beruht die Geltendmachung nur des Verlustes des Stammkapitals im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Annahme, Zahlungen aus der Bürgschaft seien erst mit  dem Abfluss als nachträgliche Anschaffungskosten geltend zu machen, wäre dies ggf. im Sinne groben Verschuldens des an der Steuererklärung mitwirkenden Beraters dem Kläger zuzurechnen (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 a.a.O.).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BStBl II 1995, 264 m.w.N.).  Dem Kläger war mindestens, seitdem er im Mai 1996 Schuldanerkenntnisse gegenüber der Gläubigerbank abgegeben hatte, bekannt, dass er aus den selbstschuldnerischen Bürgschaften in Anspruch genommen wird.
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    (BFH, Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02,  BFH/NV 2003, 1305 m.w.N.).  Vorliegend war die Verpflichtung des Klägers mindestens im Mai 1996 entstanden und konnte bei anzunehmender Leistungsfähigkeit und abzusehender alleiniger Schuldnerschaft ggf. in voller Höhe als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
  • FG Köln, 11.05.2005 - 4 K 2205/02

    Verlustfeststellung und Lohnsteuer

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Auch das vom Bevollmächtigten im Schriftsatz vom 24. April 2006 angeführte Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Köln (XI R 25/05 - Urteil vom 11. Mai 2005 4 K 2205/02, EFG 2005, 1679) betrifft nicht den hier zu entscheidenden Sachverhalt.
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Diese Voraussetzungen sind im Falle der Auflösung mit anschließender Liquidation häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; findet diese mangels Masse jedoch nicht statt, so ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden (BFH, Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561 m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte.  Zu den rück- bzw. vortragsfähigen Verlusten zählt auch ein Verlust, den ein wesentlich beteiligter Gesellschafter anlässlich der Auflösung der Kapitalgesellschaft erleidet (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R22/92, BStBl. II 2001, 385 m.w.N.).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Bei der Beurteilung, ob nachträgliche Anschaffungskosten entstanden sind, kommt es  nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Entscheidend ist, ob der für die Berechnung des Auflösungsverlustes maßgebliche Sachverhalt feststeht (BFH, Beschluss vom 17. November 2004 VIII B 129/04, BFH/NV 2005, 540), unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung des Bürgen (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BStBl. II 1998, 660 m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Das gilt auch für die Ermittlung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 und Abs. 4 EStG und die Verpflichtung des Gesellschafters aus einer Bürgschaft, wenn der Gläubiger seinen Anspruch aus der Bürgschaft geltend gemacht hat oder wenn mit einer Inanspruchnahme des Bürgen ernstlich zu rechnen ist (BFH, Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R  32/96, BFH/NV 1999, 922 m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 25/05

    Verbleibender Verlustabzug; erstmalige Feststellung

  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

  • BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04

    Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 13 K 13010/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bedeutung der Verlustfeststellung i.S.v. § 181 Abs. 5

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 27. April 2006 (Az. 5 K 2257/04) und des BFH vom 17. September 2008 (Az. IX R 92/07) Bezug genommen.

    Darüber hinaus haben dem Gericht die Streitakten des Finanzgerichts Brandenburg (Az. 5 K 2257/04) und des BFH (Az. IX R 92/07) vorgelegen.

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 92/07

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG -

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1435 veröffentlicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht