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   FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18 (5)   

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https://dejure.org/2018,64618
FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18 (5) (https://dejure.org/2018,64618)
FG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 1 K 93/18 (5) (https://dejure.org/2018,64618)
FG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 1 K 93/18 (5) (https://dejure.org/2018,64618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Übertragung eines verpachteten Hotelgrundstücks vom Vater auf die Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt: Bindung der aus den Kindern bestehenden GbR an die erklärte Unentgeltlichkeit der Betriebsübertragung sowie die Buchwertfortführung - Nachholung der bei der Übertragung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227 sei eine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebes mit Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs nicht möglich.

    Die Betriebsübertragung erfolgt auch dann unentgeltlich, wenn zu Gunsten des Übertragenden ein Vorbehaltsnießbrauch bestellt wird, da die Bestellung des Nießbrauchs keine Gegenleistung des Erwerbers darstellt (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227 , Rn. 37).

    Daran fehlt es, wenn er auf Grund eines ihm vorbehaltenen Nießbrauchs weiterhin selbst die Verpachtung vorgenommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227 , Rn. 40).

    Durch § 7 Abs. 1 Satz 2 EStDV a.F. wird ebenso wie durch § 6 Abs. 3 EStG die Buchwertfortführung beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger zwingend angeordnet, so dass die stillen Reserven auf ihn verlagert werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227 , Rn. 46).

    Denn bei einer Übertragung eines Grundstücks als einziger wesentlicher Betriebsgrundlage eines gewerblichen Verpachtungsbetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch scheitert die unentgeltliche Übertragung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG gerade daran, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit nicht einstellt, sondern das Grundstück auf Grund des ihm vorbehaltenen Nießbrauchs weiterhin selbst verpachtet (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227 , Rn. 40).

  • BFH, 23.06.1993 - I R 31/92

    Verluste einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Denn ein Steuerpflichtiger kann sich auf eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Finanzbehörde aus § 88 AO nur dann berufen, wenn er seinerseits seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 AO in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1993 I R 31/92, BFH/NV 1994, 661 ).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Aus dem BFH-Urteil vom 29. März 2017 VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313 , auf das sich die Klägerin beruft, folgt nichts Anderes.
  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Eine etwaige Korrektur ist in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96 -, BFHE 185, 492 , BStBl II 1998, 443 , Rn. 13).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Auf Seiten des Veräußerers geschieht dann eine Betriebsveräußerung mit der Folge der Realisierung der im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven (BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359 , BStBl II 2016, 710 ).
  • FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06

    Höhe eines Aufgabegewinns bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Verfassungskonforme

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Werden bei einer unentgeltlichen Übertragung die stillen Reserven im Zeitpunkt der Übertragung beim Übertragenden nicht aufgedeckt, gehen sie auf den Rechtsnachfolger über, der an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden ist (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29. Mai 2008 11 K 69/06, EFG 2009, 346 Rn. 23).
  • BFH, 21.08.2012 - I B 179/11

    Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    In Fällen der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gilt der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, so dass unrichtige Bilanzansätze, die in die letzte Veranlagung des Rechtsvorgängers mit Auswirkungen auf dessen Gewinn (oder Verlust) Eingang gefunden haben, in der Bilanz des Rechtsnachfolgers ergebniswirksam zu korrigieren sind, da der Rechtsnachfolger auch im Hinblick auf die tatsächlich der Veranlagung zugrunde liegenden Bilanzansätze in die Rechtsposition des bisherigen Unternehmers hineinwächst (BFH-Beschluss vom 21. August 2012 I B 179/11, BFH/NV 2013, 21 Rn. 9).
  • BFH, 28.02.1974 - IV R 60/69

    Schenkung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechtes als

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Nach den BFH-Urteilen vom 28. Februar 1974 IV R 60/69, BFHE 112, 257 , BStBl II 1974, 481 und vom 2. September 1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161 sei die Schenkung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts als Entnahme zu qualifizieren.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Abweichend von dem das Einkommensteuerrecht prägenden Grundsatz der Individualbesteuerung wird eine Übertragung der stillen Reserven auf den Rechtsnachfolger angeordnet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129 , BStBl II 2008, 608 , Rn. 81).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 12/06

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei doppelter Berücksichtigung einer

    Auszug aus FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18
    Dies kann zur Folge haben, dass ein nach dem materiellen Steuerrecht bestehendes Recht nicht geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 12/06, Rn. 15, BFH/NV 2009, 1105 ).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 26/91

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung - Übertragung des

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