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   FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17 (3)   

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FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17 (3) (https://dejure.org/2021,18581)
FG Bremen, Entscheidung vom 07.06.2021 - 1 K 115/17 (3) (https://dejure.org/2021,18581)
FG Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 1 K 115/17 (3) (https://dejure.org/2021,18581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei ausdrücklich fristwahrend erhobener Klage - Wiedereinsetzung bei behaupteter Verhinderung der Fristwahrung durch eine Covid-19-Erkrankung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.06.2017 - X B 170/16

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Die bloße Benennung der angefochtenen Bescheide genügt nicht (BFH, Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16 -, BFH/NV 2017, 1613 ).

    Bei einer Mehrzahl möglicher Streitpunkte muss erkennbar sein, gegen welche Punkte sich der Kläger wenden will (BFH, Beschluss vom 29.06.2017 - X B 170/16 -, BFH/NV 2017, 1613 ).

  • BFH, 11.12.2019 - X B 40/19

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Unterlagen, die ein Beteiligter

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Für eine ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens ist es daher erforderlich, dass der Kläger substantiiert darlegt, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und ihn in seinen Rechten verletzt (BFH, Beschluss vom 11.12.2019 - X B 40/19 -, BFH/NV 2020, 231 ).

    Ohne die ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens ist die Klage unzulässig (BFH, Beschluss vom 22.09.2015 - I B 61/15 -, BFH/NV 2016, 414 ; BFH, Beschluss vom 11.12.2019 - X B 40/19 -, BFH/NV 2020, 231 ).

  • BFH, 22.09.2015 - I B 61/15

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Ohne die ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens ist die Klage unzulässig (BFH, Beschluss vom 22.09.2015 - I B 61/15 -, BFH/NV 2016, 414 ; BFH, Beschluss vom 11.12.2019 - X B 40/19 -, BFH/NV 2020, 231 ).
  • BFH, 01.02.2018 - X B 136/17

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Das bedeutet, dass das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist dazu führt, dass die Klage endgültig unzulässig und abzuweisen ist, wenn nicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BFH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - III B 83/12 -, BFH/NV 2013, 1596 ; BFH, Beschluss vom 01. Februar 2018 - X B 136/17 -, BFH/NV 2018, 534 ).
  • BFH, 18.06.2013 - III B 83/12

    Rechtliches Gehör nach Verstreichen einer Ausschlussfrist

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Das bedeutet, dass das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist dazu führt, dass die Klage endgültig unzulässig und abzuweisen ist, wenn nicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BFH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - III B 83/12 -, BFH/NV 2013, 1596 ; BFH, Beschluss vom 01. Februar 2018 - X B 136/17 -, BFH/NV 2018, 534 ).
  • BFH, 19.08.2015 - V B 26/15

    "Offenbare Unrichtigkeit" i. S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus -

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Das Gericht hat das wirkliche Klagebegehren somit anhand des gesamten Beteiligtenvorbringens einschließlich des Klageantrags zu ermitteln und verstößt gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO , wenn es die wörtliche Fassung des Klageantrags als maßgeblich ansieht, obwohl diese dem erkennbaren Klageziel nicht entspricht (BFH, Beschluss vom 19. August 2015 - V B 26/15 -, BFH/NV 2015, 1599 ).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 18/99

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Wie weit das Klagebegehren im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BFH, Urteil vom 14.06.2000 - X R 18/99 -, BFH/NV 2001, 170 ).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Bremen, 07.06.2021 - 1 K 115/17
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass das Ziel der Klage hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, weil das Gericht dem sich aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO ergebenden Verbot, über das Klagebegehren hinauszugehen, nur entsprechen kann, wenn der Kläger den Umfang des begehrten Rechtsschutzes bestimmt hat (BFH, Beschluss vom 26.11.1979 - GrS 1/78 -, BFHE 129, 117 , BStBl II 1980, 99 ).
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