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   FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15 (1)   

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https://dejure.org/2016,47463
FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15 (1) (https://dejure.org/2016,47463)
FG Bremen, Entscheidung vom 10.08.2016 - 2 K 5/15 (1) (https://dejure.org/2016,47463)
FG Bremen, Entscheidung vom 10. August 2016 - 2 K 5/15 (1) (https://dejure.org/2016,47463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreie Vermietung von Tennisplätzen in einer Halle und auf Außenanlagen durch einen gemeinnützigen Tennisverein an Mitglieder und Nichtmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreie Vermietung von Tennisplätzen in einer Halle und auf Außenanlagen durch einen gemeinnützigen Tennisverein an Mitglieder und Nichtmitglieder

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerfreie Vermietung von Tennisplätzen in einer Halle und auf Außenanlagen durch einen gemeinnützigen Tennisverein an Mitglieder und Nichtmitglieder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung von Tennisplätzen durch einen gemeinnützigen Tennisverein ist umsatzsteuerfrei - kein Umsatz i. S. d. Sonderregelung für Kleinunternehmen - Anwendung von der Verwaltung nicht für allgemein anwendbar erklärter BFH-Entscheidungen durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.04.2008 - V R 74/07

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Außerdem wies er den Beklagten auf das - nicht im Bundessteuerblatt Teil II (BStBl II) veröffentlichte - BFH-Urteil vom 3. April 2008 V R 74/07 (BFHE 221, 451) hin, in dem der BFH entschieden hatte, dass die Überlassung von Golfbällen und die Nutzungsüberlassung einer Golfanlage an Nichtmitglieder eines gemeinnützigen Golfvereins gegen Entgelt steuerfrei sein könne nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der bis zum 31. Dezember 2006 gültigen Richtlinie 77/388/EWG - nunmehr Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der MwStSystRL -.

    Insoweit kann nicht auf die BFH-Rechtsprechung zu § 65 Nr. 2 AO (z.B. BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659 , [...] Rz 17 ff.) zurückgegriffen werden, weil diese Vorschrift andere Voraussetzungen als die Richtlinienbestimmung hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 451, [...] Rz 33).

    Im Rahmen des Art. 134 Buchst. a der MwStSystRL (vormals Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b erster Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG ) kommt es hingegen nicht auf den Zweck der Einrichtung an, sondern darauf, ob eine Leistung für die Tätigkeit, für die Steuerbefreiung gewährt wird, unerlässlich ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 451, [...] Rz 34 f.).

    Darauf, ob die steuerbegünstigten Zwecke des Klägers nur durch die Einnahmen aus der Vermietung von Tennisplätzen erreicht werden können, kommt es nicht an (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 221, 451, [...] Rz 36 f., zur entgeltlichen Nutzungsüberlassung eines Golfplatzes und entgeltlicher Überlassung von Golfbällen aus Ballautomaten).

    Ansonsten liefe die Befreiung in weiten Teilen leer (BFH-Urteile in BFHE 221, 451, [...] Rz 39; in BFHE 243, 435, [...] Rz 59 m.w.N.).

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11

    Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der MwStSystRL (vormals Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG ) zählt die Tätigkeiten, die steuerfrei sind, hinreichend genau und unbedingt auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013 XI R 34/11, BFHE 243, 435, [...] Rz 33 ff. mit Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH).

    Ansonsten liefe die Befreiung in weiten Teilen leer (BFH-Urteile in BFHE 221, 451, [...] Rz 39; in BFHE 243, 435, [...] Rz 59 m.w.N.).

  • BFH, 20.03.2014 - V R 4/13

    Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    In seinem Urteil vom 20. März 2014 V R 4/13 (BFHE 245, 397) habe der BFH nochmals bestätigt, dass gemeinnützige Sportvereine berechtigt seien, sich gegen die Umsatzsteuerpflicht auf das Unionsrecht zu berufen.

    Anders als nach nationalem Recht sei die Überlassung von Sportanlagen durch Einrichtungen ohne Gewinnstreben nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 53/14 des BFH vom 23. Juli 2014 zum Urteil V R 4/13).

  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 2293/13

    Unionsrechtlich befreiter privater Musikunterricht erhöht den Gesamtumsatz für

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Allerdings kann sich der Kläger insoweit auf die für ihn günstigere Bestimmung des Art. 288 der MwStSystRL (vormals Art. 24 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG ) berufen (vgl. FG München, Urteil vom 16. Juli 2015 14 K 2293/13, EFG 2015, 2001, [...] Rz 19 f.).
  • BFH, 09.08.2007 - V R 27/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Wie der BFH in seinem Urteil vom 9. August 2007 V R 27/04 (BFHE 217, 314 ) ausgeführt habe, könnten Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, die den Kernbereich der gemeinnützigen Tätigkeit beträfen, nicht von dem genannten Ausschlusstatbestand erfasst sein, da die Steuerbefreiung ansonsten ins Leere liefe.
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Für die Überprüfung der Steuerfreiheit sei nach nationalem Recht und Unionsrecht zu differenzieren (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg 2002, I-3293, HFR 2002, 560; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287 ).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Insoweit kann nicht auf die BFH-Rechtsprechung zu § 65 Nr. 2 AO (z.B. BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659 , [...] Rz 17 ff.) zurückgegriffen werden, weil diese Vorschrift andere Voraussetzungen als die Richtlinienbestimmung hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 451, [...] Rz 33).
  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 4943/05

    Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Da der deutsche Gesetzgeber weder die verbindliche Richtlinie 77/388/EWG noch die verbindliche MwStSystRL in das nationale Gesetz umgesetzt habe, die Voraussetzungen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der MwStSystRL erfüllt seien und der Ausschlusstatbestand des Art. 134 der MwStSystRL nicht greife, habe er, der Kläger, ein Wahlrecht, ob er die entgeltliche Überlassung der Tennisplätze an Mitglieder und Nichtmitglieder nach nationalem Recht als umsatzsteuerpflichtig oder nach Unionsrecht als umsatzsteuerfrei behandeln wolle (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 4943/05, EFG 2008, 892 , [...] Rz 62 m.w.N.; vgl. auch Wäger, DStR 2014, 1517 ff.; Kiera-Nöllen, KSR Nr. 9 vom 05.09.2008, S. 6).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
    Für die Überprüfung der Steuerfreiheit sei nach nationalem Recht und Unionsrecht zu differenzieren (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg 2002, I-3293, HFR 2002, 560; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287 ).
  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 855/15

    Steuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub

    Dies hat er im Streitfall konkludent getan, indem er für das Streitjahr keine Umsatzsteuererklärung abgegeben und im Einspruchs- und im Klageverfahren eine Steuerfestsetzung auf 0,- EUR beantragt hat (FG Bremen, Urteil vom 10. August 2016 - 2 K 5/15 (1), juris).
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