Rechtsprechung
   FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11272
FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18 (1) (https://dejure.org/2018,11272)
FG Bremen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 K 22/18 (1) (https://dejure.org/2018,11272)
FG Bremen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 K 22/18 (1) (https://dejure.org/2018,11272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes getrennt lebender Eltern bei der Gewährung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückforderung von Kindergeld - Verjährung - Billigkeitsmaßnahmen bei Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II und Ansatz später zurückgeforderten Kindergelds als Einkommen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kommt in der gegebenen Fallkonstellation allein die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Beklagten in Betracht (vgl. BFH, Urteil in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 17).

    Verwirkung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 18 m. w. N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 16) voraus, dass sich der zur Erstattung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BFH, Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 20 m. w. N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 18; vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , , juris Rz 27 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 1/06, BFH/NV 2007, 1120 , juris Rz 9).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (vgl. BFH, Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 20; in BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 18).

  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 23/04

    Kindergeldüberzahlung - Verwirkung des Rückforderungsanspruchs

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Verwirkung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 18 m. w. N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 16) voraus, dass sich der zur Erstattung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BFH, Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 20 m. w. N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 18; vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , , juris Rz 27 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 1/06, BFH/NV 2007, 1120 , juris Rz 9).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (vgl. BFH, Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , juris Rz 20; in BFH/NV 2005, 499 , juris Rz 18).

  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gilt nach § 228 Satz 1 AO eine besondere Zahlungsverjährung (z. B. Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 6. Oktober 2009 12 K 113/09, EFG 2010, 382 , juris Rz 47 m. w. N.).

    Rückforderungsansprüche der Familienkasse nach § 37 Abs. 2 AO entstehen mit der ungerechtfertigten Auszahlung und werden zu diesem Zeitpunkt fällig (Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2010, 382 , juris Rz 51 m. w. N.).

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (BFH, Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489 , BStBl II 1981, 726 , juris Rz 18; vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126 , BStBl II 1987, 612 , juris Rz 21 ff.).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (BFH, Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489 , BStBl II 1981, 726 , juris Rz 18; vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126 , BStBl II 1987, 612 , juris Rz 21 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2010 - L 3 AS 64/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss -

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Eine Ausnahme kann aber für den Fall gelten, dass ausbezahltes Kindergeld bereits im Zeitpunkt der Auszahlung - wie im Streitfall - mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet war und dem Leistungsempfänger unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Deckung seines Lebensunterhalts nicht mehr zur Verfügung stand (vgl. Landessozialgericht -LSG- Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 B PKH, juris Rz 14 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 7 K 1475/09

    Keine freigebige Zuwendung durch Verzicht auf Mehrheitsstimmrecht bei einer GmbH

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 , juris Rz 24 f.) dürfte in Fällen, in denen Kindergeld bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II bzw. Alg II als Einkommen angesetzt wurde und es später mangels eines Kindergeldanspruchs zur Rückforderung des Kindergeldes kommt, ein Billigkeitserlass kaum zu versagen sein, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2011 16 K 1279/11 Kg, AO , EFG 2011, 2176 , mit Anm. Siegers in EFG 2011, 2178 ).
  • FG Düsseldorf, 22.09.2011 - 16 K 1279/11

    Rückforderungsanspruch der Familienkasse wegen zu Unrecht erfolgter

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 , juris Rz 24 f.) dürfte in Fällen, in denen Kindergeld bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II bzw. Alg II als Einkommen angesetzt wurde und es später mangels eines Kindergeldanspruchs zur Rückforderung des Kindergeldes kommt, ein Billigkeitserlass kaum zu versagen sein, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2011 16 K 1279/11 Kg, AO , EFG 2011, 2176 , mit Anm. Siegers in EFG 2011, 2178 ).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2014 - 16 K 3046/13

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Familienkasse bei

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 , juris Rz 24 f.) dürfte in Fällen, in denen Kindergeld bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II bzw. Alg II als Einkommen angesetzt wurde und es später mangels eines Kindergeldanspruchs zur Rückforderung des Kindergeldes kommt, ein Billigkeitserlass kaum zu versagen sein, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2011 16 K 1279/11 Kg, AO , EFG 2011, 2176 , mit Anm. Siegers in EFG 2011, 2178 ).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
    Dies gilt insbesondere für den Einwand des Wegfalls der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB , der im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- bzw. Rückforderungsanspruchs keine Anwendung findet, auch nicht als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Beschluss vom 27. April 1998 VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 , BFHE 185, 364 , juris Rz 14 m. w. N.).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

  • BFH, 16.11.2010 - VII B 120/10

    Keine Einrede der Entreicherung gegenüber abgabenrechtlichem Rückzahlungsanspruch

  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht