Rechtsprechung
FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AO § 149 ; GewStG § 14a; KStG § 49 ; UStG § 18
Aufrechenbarkeit von Zwangsgeldschulden gegen zustehende Umsatzsteuererstattungsansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufrechnung von Zwangsgeldforderungen gegen Umsatzsteuererstattungsansprüche ungeachtet der Einlegung eines Einspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzungen sowie der Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich - Aufrechnung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18
Einwendungen gegen Grund und Höhe der Abgabenfestsetzung können im Verfahren über den Abrechnungsbescheid nicht mehr erhoben werden (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14 , BStBl II 2000, 46 , juris Rz 150). - BFH, 25.06.1985 - VII B 54/84
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18
Ein solches Ergebnis widerspräche der gesetzlichen Regelungen in § 361 Abs. 1 AO und in § 69 Abs. 1 FGO , nach welcher die Einlegung von Rechtsbehelfen die Vollziehung von Steuerbescheiden nicht hemmt (BFH, Beschluss vom 25. Juni 1985 VII B 54, 62/84, BFH/NV 1986, 138 , juris Rz 25 m. w. N.). - BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18
Ist der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post ein Sonntag, gesetzlicher Feiertag oder Sonnabend, so verlängert sich die Drei-Tage-Frist des § 122 Abs. 2 AO bis zum nächstfolgenden Werktag (vgl. BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BFHE 203, 26 , BStBl II 2003, 898 , juris Rz 8). - BFH, 23.06.1993 - X R 214/87
Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der …
Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), kann die Finanzbehörde - anders als der Steuerpflichtige - auch mit solchen Forderungen aufrechnen, die vom Aufrechnungsgegner bestritten bzw. noch nicht rechtskräftig festgestellt worden sind (BFH-Urteil vom 4. Mai 1983 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 295 , juris Rz 13 m. w. N.). - BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92
Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt - …
Auszug aus FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 24/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), kann die Finanzbehörde - anders als der Steuerpflichtige - auch mit solchen Forderungen aufrechnen, die vom Aufrechnungsgegner bestritten bzw. noch nicht rechtskräftig festgestellt worden sind (BFH-Urteil vom 4. Mai 1983 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 295 , juris Rz 13 m. w. N.).