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   FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18 (2)   

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https://dejure.org/2019,6508
FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18 (2) (https://dejure.org/2019,6508)
FG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2019 - 1 K 37/18 (2) (https://dejure.org/2019,6508)
FG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2019 - 1 K 37/18 (2) (https://dejure.org/2019,6508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zollbeschau bei als einheitlich beschaffen angemeldeter Ware - zolltarifliche Einreihung von Holzplatten - gerichtliche Überprüfung der Repräsentativität der gezogenen und untersuchten Probe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.08.2007 - VII R 35/04

    Ausfuhrerstattung - Umfang der Warenbeschau - Erfordernis einer repräsentativen

    Auszug aus FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde liegt, ob und inwieweit die Beschaffenheit des entsprechenden Zollguts ermittelt wird, und, dass es regelmäßig einer pflichtgemäßen Ermessensausübung entspricht, wenn sich die Zollbehörde in Fällen, in denen die Ware als einheitlich beschaffen angemeldet wird, auf die Beschau von Stichproben beschränkt (BFH-Urteil vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440 ).

    Im Rahmen dieser Ermessensausübung ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei bestimmten Waren die Untersuchung nur einer einzelnen Probe zu einer mit Unsicherheiten behafteten Beschaffenheitsfeststellung führen kann, weshalb aus diesem Grund Proben aus verschiedenen Stellen zu ziehen sind, um eine repräsentative Durchschnittsprobe zu erhalten (BFH-Urteil vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440 m.w.N.).

    Macht der Anmelder solche Angaben zu einer etwaigen unterschiedlichen Beschaffenheit nicht, bekundet er selbst, dass sich Fragen zum Umfang und zur Repräsentativität einer solchen Durchschnittsprobe von vornherein nicht stellen, weil in Fällen dieser Art bereits eine einzige Probe die gesamte Sendung repräsentiert (BFH-Urteil vom 21. August 2007 VII R 35/04, BFHE 218, 440 ).

  • FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08

    Tarifierung von Holzplatten; Abgrenzung zwischen Sperrholz und Sperrholz

    Auszug aus FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
    Mit Urteil des FG Bremen vom 04.09.2008 Rs 4 K 61/08 Rz 56 sei in Abgrenzung von "Sperrholz" der Unterposition 4412 3 zu "Anderes" der Unterposition 4412 9 festgelegt worden, dass kein Sperrholz vorliege, wenn über die gesamte Fläche verlaufend mindestens zwei Furnierblätter faserparallel zusammengeleimt seien.

    Der Beklagte und auch der 4. Senat des Finanzgerichts Bremen gingen bislang entsprechend dessen Urteils vom 4. September 2008 ( 4 K 61/08 (2)) davon aus, dass der in der deutschen Fassung der Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 4412 verwendete Begriff "meist" bedeute, "dass sich dieser Begriff auf die Gesamtfläche der einzelnen Lagen (= Furnierblätter) bezieht, und es darauf ankommt, ob über den größten Teil der jeweiligen Gesamtfläche (= "meist") die Holzfasern eines Blattes die Fasern des darüber oder darunterliegenden Blattes in einem bestimmten Winkel kreuzen." (FG Bremen, Urteil vom 04. September 2008 - 4 K 61/08 (2) -, Rn. 56, juris).

  • FG München, 23.11.2006 - 14 K 2729/06

    Tarifierung einer Laminatplatte

    Auszug aus FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
    Neben dem bereits angeführten Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 04.09.2008 habe auch das Finanzgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2006 Rs 14 K 2729/06 in den Rnrn.

    Dies treffe auch auf die Laminatplatten zu, die vom Finanzgericht München in seinem Urteil vom 23. November 2006, Rs. 14 K 2729/06, ebenfalls als ähnliches Lagenholz in die damals gültige Unterposition 4412 9980 der KN eingereiht worden seien.

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    Auszug aus FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
    Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung fehlerhaft vorgenommen worden ist; der Anmelder ist dann so zu behandeln, als hätte eine Überprüfung der Anmeldung überhaupt nicht stattgefunden (BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII R 19/03, VII R 35/03, BFHE 216, 429 ).
  • BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    Auszug aus FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
    Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung fehlerhaft vorgenommen worden ist; der Anmelder ist dann so zu behandeln, als hätte eine Überprüfung der Anmeldung überhaupt nicht stattgefunden (BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII R 19/03, VII R 35/03, BFHE 216, 429 ).
  • BFH, 19.10.2021 - VII R 18/19

    Tarifierung von Holzplatten als Sperrholz

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 13.03.2019 - 1 K 37/18 (2) wird als unbegründet zurückgewiesen.
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