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FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb; Feststellungszeitpunkt; Anwendungsbereich von § 127 AO; Grundbesitzwert noch zu sanierender Gebäude
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb - Feststellungszeitpunkt - Anwendungsbereich von § 127 AO - Grundbesitzwert noch zu sanierender Gebäude
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten im Wege der Bedarfsbewertung bei Erforderlichkeit für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Voraussetzungen für die Erfüllung des Besteuerungstatbestands der Anteilsvereinigung ; Entstehung der Grunderwerbsteuer und ...
Verfahrensgang
- FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03
- BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 384
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Feststellung des Grundbesitzwerts auf falschen …
Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 384 veröffentlicht. - FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16
Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks
a) Gerichtsentscheidungen oder veröffentlichte Verwaltungsverlautbarungen zu § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG liegen (mit Ausnahme eines Urteils des Finanzgerichts Bremen vom 14. Dezember 2004, Az. 1 K 256/03, EFG 2005, 384, wonach die bei noch zu errichtenden Gebäuden aus § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG resultierende Durchbrechung des Stichtagsprinzips noch zu sanierende Gebäude nicht mit einschließe) soweit ersichtlich bisher nicht vor.