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   FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05 (1)   

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FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05 (1) (https://dejure.org/2005,20263)
FG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 K 186/05 (1) (https://dejure.org/2005,20263)
FG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 K 186/05 (1) (https://dejure.org/2005,20263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Versicherers gemäß §§ 3, 7 Versicherungssteuergesetz (VersStG); Entgeltliches Verschaffen von Versicherungsschutz im eigenen Namen für einen Dritten durch einen Versicherungsnehmer; Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Versichertem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dreicksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Versichertem; Versicherungsnehmer als Versicherungsunternehmen im versicherungsteuerrechtlichen Sinne

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dreicksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Versichertem - Versicherungsnehmer als Versicherungsunternehmen im versicherungsteuerrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.07.1964 - II 147/61
    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Vor allem müsse keine Versicherungsunternehmung i. S. des § 1 VAG vorliegen, die der Versicherungsaufsicht unterliege (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1964 II 147/61, HFR 1965, 85; vom 20. April 1977 II R 36/76, BFHE 122, 352 , BStBI II 1977, 688).

    Denn Wagnis i. S. des Versicherungsteuerrechts bedeute nicht die Möglichkeit eines Verlustgeschäfts für den Versicherer, sondern die Vereinbarung, einen Schaden (Verlust) gemeinsam dadurch zu tragen, dass das den Einzelnen treffende Risiko auf einen größeren Kreis von Teilnehmern verteilt werde (BFH-Urteil vom 15. Juli 1964 II 147/61, HFR 1965, 85).

    Die "Gefahrengemeinschaft" der Kunden der Klägerin, auf die der Beklagte unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. Juli 1964 II 147/61 (HFR 1965, 85) abstellt, bestand objektiv nicht bei der Klägerin, sondern bei den hinter ihr stehenden Versicherungsunternehmen, denen die Klägerin die Fahrzeuge der Kunden gemäß den rahmenvertraglichen Vereinbarungen zwecks Einbeziehung in die dort zu bildende "Gefahrengemeinschaft" gemeldet hatte.

  • BFH, 20.04.1977 - II R 36/76

    Gegenstand einer Versicherung - Schutz des Gläubigers - Forderungsausfall -

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Vor allem müsse keine Versicherungsunternehmung i. S. des § 1 VAG vorliegen, die der Versicherungsaufsicht unterliege (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1964 II 147/61, HFR 1965, 85; vom 20. April 1977 II R 36/76, BFHE 122, 352 , BStBI II 1977, 688).

    Die Annahme steuerpflichtiger Versicherungsverhältnisse könnte insoweit nur noch dann entfallen, wenn sich die Wagnisübernahme im Einzelfall als unselbstständiger Bestandteil eines anderen Vertrags darstelle (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1977 II R 36/76, BFHE 122, 352 , BStBI II 1977, 688).

    Die Inhalte dieser beiden Begriffe müssen demzufolge aus dem allgemeinen Sprachgebrauch und, da dieser entscheidend vom Versicherungsrecht geprägt wird, aus dem allgemeinen Versicherungsrecht entnommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1977 II R 36/76, BFHE 122, 352 , BStBI II 1977, 688, juris Dok.-Nr. STRE002907750 Rn. 9.).

  • BFH, 05.02.1992 - II R 93/88

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Versicherungssteuer

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Entscheidend sei, dass eine geschuldete Leistung an den Gläubiger so bewirkt werde, dass die Schuld durch Zahlung des Versicherungsentgelts erlösche (BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 93/88, BFH/NV 1993, 68, m. w. N.).

    Der BFH hat dies in seinem Urteil vom 5. Februar 1992 II R 93/88 (BFH/NV 1993, 68, juris Dok.-Nr. STRE925056760 Rn. 9 ff.) wörtlich wie folgt erläutert: "Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VersStG ).

  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    § 191 AO eröffne dem Finanzamt sowohl ein Entschließungsermessen darüber, ob und inwieweit ein Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden könne, als auch ein Auswahlermessen darüber, wer von ggf. mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werde (BFH-Urteile vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH/NV 1989, 274, m. w. N.; vom 13. November 1990 VII R 96/88, BFH/NV 1991, 641, m. w. N.).
  • BFH, 13.11.1990 - VII R 96/88

    Formelle Anforderungen der Rüge eines Finanzamtes hinsichtlich eines

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    § 191 AO eröffne dem Finanzamt sowohl ein Entschließungsermessen darüber, ob und inwieweit ein Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden könne, als auch ein Auswahlermessen darüber, wer von ggf. mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werde (BFH-Urteile vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH/NV 1989, 274, m. w. N.; vom 13. November 1990 VII R 96/88, BFH/NV 1991, 641, m. w. N.).
  • BFH, 12.12.1973 - II R 88/66

    Inländische Versicherung - Entrichtungsschuldner - Bevollmächtigter -

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Damit begründe das VersStG selbst eine Vorrangigkeit des Haftungsschuldners vor dem Steuerschuldner (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1973 II R 88/66, BFHE 111, 359 , BStBI II 1974, 310).
  • BFH, 11.10.1961 - II 64/58 U

    Einordnung der Leistungen der Mitglieder eines Versicherungsvereins auf

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Bei der Versicherungsteuer als einer Rechtsverkehrsteuer haben die Finanzbehörden - und so auch das Finanzgericht - von der bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung auszugehen, solange nicht steuerliche Sondervorschriften etwas anderes bestimmen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1961 II 64/58 U, BFHE 73, 807, BStBl III 1961, 559, juris Dok.-Nr. STRE073807212 Rn. 7).
  • BFH, 30.08.1961 - II 234/58 U

    Bestimmung der beteiligten Vertragsparteien bei Abschluss einer sog. echten

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Wie der BFH insbesondere im Urteil in BFHE 73, 628, BStBl III 1961, 494 ausgeführt hat, erfaßt der Begriff 'Versicherungsverhältnis' in § 1 Nr. 1 VersStG nur das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, denn aus ihm ergibt sich allein der steuerbegründende Tatbestand, die Zahlung des Versicherungsentgelts.
  • FG Hamburg, 13.12.2002 - VII 268/99

    Versicherungssteuer:

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Hat der Versicherer das Wagnis getragen, dann ist die Prämie verdient und auch der für die Besteuerung nach dem Versicherungsteuergesetz maßgebliche Leistungsaustausch vollzogen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2002 VII 268/99, EFG 2003, 737 , juris Dok.-Nr. STRE200370588 Rn. 47).
  • BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84

    Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus FG Bremen, 14.12.2005 - 2 K 186/05
    Dabei könne im Innenverhältnis beispielsweise auch geregelt werden, dass der Versicherte die Versicherungsleistung in einer bestimmten Weise verwenden müsse und etwa eine fiktive Abrechnung ausgeschlossen sei (statt vieler BGH-Urteil vom 12. Februar 1985 X ZR 31/84, BGHZ 93, 391 , VersR 1985, 679 ).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 542/11

    Schadenselbstbehalt der Reiseveranstalter unterliegt nicht der Versicherungsteuer

    Schließlich verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Finanzgerichts Bremen vom 14. Dezember 2005 (2 K 186/05, EFG 2006, 1113) wonach für eine mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Konstellation die Verschaffung von Versicherungsschutz im Wege eines Rahmenvertrages nach §§ 74 ff. VVG alte Fassung anerkannt worden sei.

    (7) Schließlich ist der Streitfall entgegen der Ansicht der Klägerin nicht vergleichbar nicht mit dem Fall, den das FG Bremen mit Urteil vom 14. Dezember 2005 (2 K 186/05, EFG 2006, 1113) zu entscheiden hatte.

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