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   FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09 (1)   

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FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09 (1) (https://dejure.org/2010,17830)
FG Bremen, Entscheidung vom 15.01.2010 - 2 K 64/09 (1) (https://dejure.org/2010,17830)
FG Bremen, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 2 K 64/09 (1) (https://dejure.org/2010,17830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Rennwett- und Lotteriegesetzes i.d.F. 2002 (RennwLottG a. F.) auf einen Wetthalter mit Sitz auf der "Isle of Man"; Bestimmung des Ortes der Veranstaltung einer Sportwette nach § 3 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Auswirkung einer Verweigerung der Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers veranstalteten Oddset-Wetten; Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des RennwLottG; Keine Wiedereinsetzung nach verweigerter Annahme von im Ausland zugestellten und danach öffentlich zugestellten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers veranstalteten Oddset-Wetten - Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des RennwLottG - Keine Wiedereinsetzung nach verweigerter Annahme von im Ausland zugestellten und danach öffentlich zugestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 26/08

    Unterscheidungsmerkmale für die Veranstaltung und Vermittlung von Wetten i.S.d.

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Dies ergebe sich eindeutig aus den Urteilen des Hessischen FG vom 6. Dezember 2006 6 K 3480/01 (EFG 2007, 874 ) und des Niedersächsischen FG vom 12. März 2009 16 K 26/08 (EFG 2009, 1058 ).

    Die von der KIägerin angeführten Urteile des Hessischen FG in EFG 2007, 874 und des Niedersächsischen FG in EFG 2009, 1058 seien zur Umsatzsteuer ergangen und beträfen die Steuerbarkeit der Umsätze der Wettveranstalter.

    Den Entscheidungen des Hessischen FG in EFG 2007, 874 und des Niedersächsischen FG in EFG 2009, 1058 habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Dies folgt aus der überragenden Bedeutung der Quote für den geschäftlichen Erfolg des Anbieters einer Sportwette (BFH-Beschluss vom 22. März 2005 II B 14/04, BFH/NV 2005, 1379 , juris Rz 20, 31).

    Insbesondere hatte der Bund die Kompetenz zum Erlass dieses Gesetzes (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1379 , juris Rz 36 ff.).

    Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit bestehen nicht, zumal gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit der Lotteriesteuerpflicht eine Befreiung von der Umsatzsteuer einhergeht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1379 , juris Rz 45).

  • FG Hessen, 06.12.2006 - 6 K 3480/01

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermittlung von Sportwetten für einen

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Dies ergebe sich eindeutig aus den Urteilen des Hessischen FG vom 6. Dezember 2006 6 K 3480/01 (EFG 2007, 874 ) und des Niedersächsischen FG vom 12. März 2009 16 K 26/08 (EFG 2009, 1058 ).

    Die von der KIägerin angeführten Urteile des Hessischen FG in EFG 2007, 874 und des Niedersächsischen FG in EFG 2009, 1058 seien zur Umsatzsteuer ergangen und beträfen die Steuerbarkeit der Umsätze der Wettveranstalter.

    Den Entscheidungen des Hessischen FG in EFG 2007, 874 und des Niedersächsischen FG in EFG 2009, 1058 habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Veranstalter ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 2. April 2008 II R 4/06, BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 , juris Rz 34 m.w.N.), wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt.

    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Veranstaltereigenschaft nach außen hervortritt oder nicht (BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 , juris Rz 34 f. m.w.N.).

    Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 (juris Rz 41 ff.) klargestellt hat, ist die Lotteriesteuer auch mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden vier: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, m.w.N., und vom 11. Oktober 2007 C-283/06, KöGAZ u.a., UR 2007, 906; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507 , BStBl II 2002, 887 ; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987 ).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 81/01

    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden vier: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, m.w.N., und vom 11. Oktober 2007 C-283/06, KöGAZ u.a., UR 2007, 906; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507 , BStBl II 2002, 887 ; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987 ).
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden vier: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, m.w.N., und vom 11. Oktober 2007 C-283/06, KöGAZ u.a., UR 2007, 906; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507 , BStBl II 2002, 887 ; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987 ).
  • BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75

    Rechtsbehelfsbelehrung in deutscher Sprache - Ausländer - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrungen, die diesen Bescheiden beigefügt waren und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen sollten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH-Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294 , BStBl II 1976, 440 ).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Veranstalten bedeute auch in steuerlicher Hinsicht, dass jemand verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schaffe und dem Publikum Gelegenheit zur Beteiligung am Glückspiel gebe (vgl. BGH-Urteil vom 28. November 2002 4 StR 260/02, wistra 2003, 145 . JZ 2003, 858 ).
  • BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrungen, die diesen Bescheiden beigefügt waren und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen sollten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH-Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294 , BStBl II 1976, 440 ).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-283/06

    KÖGÁZ u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff

  • VG Saarlouis, 31.08.2011 - 10 K 2370/10

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Daraufhin wurde das gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitete Klageverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten mit Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.05.2009, 2 K 64/09, eingestellt; die Kosten des Rechtstreit wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Begründung auferlegt, dies entspreche billigem Ermessen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kläger durch Aufhebung des Bescheides vom 16.09.2008 klaglos gestellt und damit zu erkennen gegeben habe, dass es den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig halte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 64/09, 2 L 65/09, 2 L 79/09, 2 L 100/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Weder nach dem Inhalt des Aufhebungsbescheides vom 08.04.2009 noch aufgrund sonstiger Erklärungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des die Aufhebung seines ursprünglichen Bescheides vom 16.09.2008 betreffenden Klageverfahrens 2 K 64/09 musste der Kläger davon ausgehen, seine vorherige Abschiebung nach Griechenland werde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach wie vor als rechtens angesehen.

  • OVG Saarland, 01.08.2013 - 2 A 402/11

    Erstattung von Abschiebungskosten gemäß § 66 Abs. 1 AufenthG 2004 für

    Daraufhin wurde das gegen das Bundesamt eingeleitete Klageverfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.5.2009 - 2 K 64/09 - eingestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 64/09, 2 L 65/09, 2 L 79/09, 2 L 100/09, die Ausländerakten des Beklagten und Verwaltungsunterlagen 5238891-439 und 5333282-439 des Bundesamtes sowie die Dokumente, die in der den Beteiligten unter dem 25.7.2013 übersandten Liste aufgeführt sind, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • VG Saarlouis, 27.02.2009 - 2 L 100/09

    Rückführung nach Griechenland als sicherer Drittstaat

    Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, die von ihm erhobene Klage auf Durchführung eines Asylverfahrens - 2 K 64/09 - von Griechenland aus weiter zu betreiben.
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