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   FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17 (1)   

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https://dejure.org/2018,11431
FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17 (1) (https://dejure.org/2018,11431)
FG Bremen, Entscheidung vom 15.03.2018 - 2 K 150/17 (1) (https://dejure.org/2018,11431)
FG Bremen, Entscheidung vom 15. März 2018 - 2 K 150/17 (1) (https://dejure.org/2018,11431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wert- oder Artfortschreibung des Einheitswerts für ein bebautes Grundstück; Herabsetzung der festgesetzten Grundsteuern für ein bebautes Grundstück; Verpflichtung zur Erteilung eines Wertfortschreibungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FGO § 46 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Wert- oder Artfortschreibung des Einheitswerts für ein bebautes Grundstück; Herabsetzung der festgesetzten Grundsteuern für ein bebautes Grundstück; Verpflichtung zur Erteilung eines Wertfortschreibungsbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei Woch nach Einspruch bereits Untätigkeitsklage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer auf Erteilung eines Wertfortschreibungsbescheids wegen angeblicher Wertlosigkeit des Gebäudes sowie auf Herabsetzung der Grundsteuer gerichteten Untätigkeitsklage wegen bislang unzureichender Sachverhaltsaufklärung und eines zwischenzeitlichen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aussetzungspflicht des Finanzgerichts bei verfrüht erhobener Untätigkeitsklage (IVR 2018, 116)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.2006 - VI B 78/04

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17
    Das Finanzgericht hat vielmehr ein Ermessen, ob es das Verfahren mit (ggfls. wiederholt verlängerbarer) Fristsetzung aussetzt oder die verfrüht erhobene Untätigkeitsklage abweist (BFH-Beschluss vom 7. März 2006 VI B 78/04, BFHE 211, 433 , BStBl II 2006, 430 , juris Rz 12 f. m.w.N.).

    Auch wenn es im Regelfall aus prozessökonomischen Gründen dem Grundrecht auf wirkungsvollen, insbesondere zeitnahen Rechtsschutz eher entspricht, wenn eine Klage nicht als unzulässig abgewiesen und der Kläger auf eine erneute Klageerhebung verwiesen wird (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 211, 433 , BStBl II 2006, 430 , juris Rz 14 m.w.N.), so sprechen die Besonderheiten des Streitfalls gegen eine Aussetzung.

  • BFH, 04.06.2014 - VII B 180/13

    Klageänderung nach Anfechtung einer Abrechnungsverfügung in Verpflichtung zum

    Auszug aus FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17
    Eine vor Erlass eines ablehnenden Verwaltungsakts erhobene Sprungklage in der Form der sog. Vornahmeklage zum Finanzgericht ist unheilbar unzulässig (z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201 , BStBl II 2004, 980 , juris Rz 35 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723 , juris Rz 14 m.w.N.).

    Denn der nachträgliche Erlass eines Ablehnungsbescheids heilt die Unzulässigkeit der Klage nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1723 , juris Rz 16).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17
    Den Mitwirkungs-, Informations- oder Nachweispflichten des Steuerpflichtigen stehen Ermittlungspflichten der Finanzbehörde zur Seite, wobei die Verantwortung des Steuerpflichtigen für die Aufklärung des Sachverhalts umso größer ist, je mehr Tatsachen oder Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und/oder Tätigkeitssphäre angehören (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38 , BStBl II 1989, 462 , juris Rz 22 m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Bremen, 15.03.2018 - 2 K 150/17
    Eine vor Erlass eines ablehnenden Verwaltungsakts erhobene Sprungklage in der Form der sog. Vornahmeklage zum Finanzgericht ist unheilbar unzulässig (z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201 , BStBl II 2004, 980 , juris Rz 35 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723 , juris Rz 14 m.w.N.).
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