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   FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1)   

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https://dejure.org/2004,16164
FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
FG Bremen, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
FG Bremen, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 K 413/02 (1) (https://dejure.org/2004,16164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung einer Realgemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts von der Körperschaftsteuer; Unterhaltung eines Betriebs gewerblicher Art durch eine Realgemeinde; Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ; Umqualifizierung von Einkünften aus Landwirtschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuerbefreiung einer ähnlichen Realgemeinde i.S. des § 3 Abs. 2 KStG beim Unterhalt eines Betriebes gewerblicher Art; Ähnliche Realgemeinde nur bei aktiver land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit; Ausschüttungen von Realgemeinden als Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Körperschaftsteuerbefreiung einer ähnlichen Realgemeinde i.S. des § 3 Abs. 2 KStG beim Unterhalt eines Betriebes gewerblicher Art - Ähnliche Realgemeinde nur bei aktiver land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit - Ausschüttungen von Realgemeinden als Kapitaleinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1551
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.03.1981 - IV R 49/77

    Bescheinigung - Steinkohlebergbau - Bundesbeauftragter - Bindung des FA an eine

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 05.09.1963 - IV 213/58 S

    Einkünfte aus Beteiligungen an den Jahnschaften im Bezirk des Olper Forstgesetzes

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Mit dieser Regelung soll erreicht werden, daß die gemeinsame Bewirtschaftung von Wald, die aufgrund der Rechtsprechung aus steuerlichen Gründen gefährdet war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 78, 294, BStBl III 1964, 117), weiter fortgeführt wird.' Der Gesetzgeber wollte also gerade die in dem genannten Urteil ausgesprochene Rechtsfolge verhindern, wonach den Genossen, da sie nur Ausschüttungen einer Körperschaft erhielten, also Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Steuervergünstigung für Waldnutzungen nach § 34 Abs. 3 EStG 1950/52 (§ 34b ab EStG 1955) nicht gewährt werden kann.
  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Durch die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61 , BStBl II 1974, 391 ), dass Steuerrechtssubjekt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und nicht der von ihr unterhaltene Betrieb gewerblicher Art, wird die Auffassung des RFH eindeutig bestätigt.
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 331/84

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Realgemeinde - Veräußerung von

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Zur Entstehungsgeschichte und zum Sinn und Zweck von § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG und § 3 Abs. 2 KStG wird beispielsweise in dem BFH-Urteil vom 09. Oktober 1986 IV R 331/84 (BFHE 148, 253 , BStBl II 1987, 169 ) prägnant folgendes ausgeführt: "Die frühere Regelung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 des bis 1965 geltenden KStG hatte [...] wegen der Schwierigkeiten der sachlichen Zuordnung vieler Realverbände den Zweck, die genannten Realverbände nach altem deutschen Genossenschaftsrecht ohne Rücksicht darauf, ob sie wirklich juristische Personen waren, steuerlich einheitlich zu behandeln.
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 26.06.1992 - III B 72/91

    Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters -

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Nach Treu und Glauben kann die Finanzbehörde lediglich dann ausnahmsweise gebunden sein, wenn sie - was hier unstreitig nicht geschehen ist - dem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV R 49/77, BFHE 133, 144 , BStBl II 1981, 538 ; BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223 , BStBl II 1983, 459 ; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, m. w. N.).
  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Diese Tätigkeiten sind auch nicht gewerblich, denn es wurden dabei schwerpunktmäßig aus vorhandenem Vermögen unter Wahrung der Vermögenssubstanz die üblichen Früchte gezogen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775; BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190 , BStBl II 1973, 260 ).
  • BFH, 03.11.1961 - VI 42/60 U

    Einstufung von Gewinnausschüttungen einer Forstgenossenschaft an ihre Beteiligten

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Die Aufzählung der Kapitaleinkünfte in § 20 EStG ist jedoch nicht erschöpfend (BFH-Urteil vom 3. November 1961 VI 42/60 U, BStBl 1962 III S. 7).
  • BFH, 23.09.1970 - I R 22/67

    Ausschüttungen - Ausländische Investmentfonds - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Außer den ausdrücklich aufgeführten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KStG ) fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Ausschüttungen aller anderen kooperationsähnlichen Gebilde, wenn sie Mitgliedsrechte gewähren, die einer kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen, wie z.B. wirtschaftliche Vereine, Forstgenossenschaften und Realgemeinden (BFH-Urteil vom 23. September 1970 I R 22/67, BStBl 1971 II S. 47).
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2004 - 1 K 413/02
    Diese Tätigkeiten sind auch nicht gewerblich, denn es wurden dabei schwerpunktmäßig aus vorhandenem Vermögen unter Wahrung der Vermögenssubstanz die üblichen Früchte gezogen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775; BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190 , BStBl II 1973, 260 ).
  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die

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