Rechtsprechung
   FG Bremen, 18.06.2014 - 1 K 41/12 (6)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47753
FG Bremen, 18.06.2014 - 1 K 41/12 (6) (https://dejure.org/2014,47753)
FG Bremen, Entscheidung vom 18.06.2014 - 1 K 41/12 (6) (https://dejure.org/2014,47753)
FG Bremen, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 1 K 41/12 (6) (https://dejure.org/2014,47753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des § 23 EStG vor § 17 EStG bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 31.12.2008 angeschafft wurden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorrang des § 23 EStG vor § 17 EStG bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 31.12.2008 angeschafft wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1992 - X R 33/90

    Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG

    Auszug aus FG Bremen, 18.06.2014 - 1 K 41/12
    Hintergrund der Regelung des § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F. war, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. November 1992 ( X R 33/90, BFHE 169, 357 , BStBl II 1993, 292 ) seine bis dahin geltende Rechtsprechung änderte und entschied, dass § 17 EStG Vorrang habe vor § 22 Nr. 2, § 23 EStG .

    Der Gesetzgeber hatte sich nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofes durch sein Urteil vom 4. November 1992 (X R 33/90, BFHE 169, 357 , BStBl II 1993, 292 ) dezidiert dazu geäußert, wie das Verhältnis zwischen § 17 EStG und § 23 EStG ausgestaltet sein sollte.

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus FG Bremen, 18.06.2014 - 1 K 41/12
    Die mit der Kapitalerhöhung am hinzu erworbenen GmbH-Anteile stellen - auch dies ist zwischen den Beteiligten nunmehr unstreitig - Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. dar (vgl. Urteil des BFH vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12 ).
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 16/14

    Zuordnung Veräußerungsverlust § 17 EStG/§ 23 EStG - Zeitpunkt des Wegfalls des

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. Juni 2014  1 K 41/12 (6) wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Bremen vom 18. Juni 2014  1 K 41/12 (6) aufzuheben und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27. März 2012 und des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31. Dezember 2008 vom 10. Juli 2013 das FA zu verpflichten, den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2008 unter Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG in Höhe von insgesamt ... EUR (Halbeinkünfteverfahren ... EUR) festzustellen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht