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   FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19 (3)   

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https://dejure.org/2019,34811
FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19 (3) (https://dejure.org/2019,34811)
FG Bremen, Entscheidung vom 19.09.2019 - 1 K 20/19 (3) (https://dejure.org/2019,34811)
FG Bremen, Entscheidung vom 19. September 2019 - 1 K 20/19 (3) (https://dejure.org/2019,34811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 164 Abs. 1 S. 1; AO § 164 Abs. 2 S. 1
    Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der Schätzungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; Notwendigkeit einer Rechtsmittelbelehrung in einem Steuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung bei Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Änderungsmöglichkeiten für Schätzungsbescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung nach Ablauf der Einspruchsfrist: § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO und § 164 Abs. 2 Satz 1 AO nicht anwendbar - Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung - keine Wiedereinsetzung bei bewusst ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Es entspricht der ständigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung, dass die Rechtsbehelfsbelehrung richtig erteilt ist, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO geforderten Angaben enthält (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 I B 127/12, BFHE 239, 25 , BStBl II 2013, 272 ; BFH, Beschluss vom 10. November 2016 X B 85/16, BFH/NV 2017, 261 ).

    Auch wenn sie die nach § 356 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben enthält, kann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig sein, wenn sie aufgrund darüber hinausgehender unrichtiger oder missverständlicher Angaben geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abhält, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 I B 127/12, BFHE 239, 25 , BStBl II 2013, 272 ).

  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Für die Entscheidung darüber, welchen Inhalt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung haben muss, sind der verfassungsrechtliche Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ; Art. 19 Abs. 4 GG ) und die hieraus abzuleitenden Gebote der prozessualen Fürsorgepflicht und der Rechtsmittelklarheit zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 07. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407 , BStBl II 2006, 455 ).

    Im Interesse rechtsunkundiger Beteiligter ist eine inhaltliche Überfrachtung zu vermeiden, die statt Klarheit zu schaffen wegen ihres Umfangs und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (BFH, Urteil vom 07. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407 , BStBl II 2006, 455 ).

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82

    Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    In solchen Fällen liegt grobes Verschulden regelmäßig vor (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521 , BStBl II 1986, 120 ).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 17/05

    § 46 EStG enthält keine Rechtsgrundlage für die Änderung bestandskräftiger

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Ein Fall der Unbeachtlichkeit des Verschuldens nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO liegt schon deshalb nicht vor, da in Schätzungsfällen die Besteuerungsgrundlagen insgesamt eine (im Streitfall steuermindernde) Tatsache bilden (vgl. BFH, Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 17/05, BFHE 214, 154 , BStBl II 2006, 806 , m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Die Beifügung eines Vorbehalts hat nämlich weitreichende Folgen, indem sie die grundsätzlich mit Ablauf der Einspruchsfrist eintretende formelle Bestandskraft des Steuerbescheids suspendiert (BFH, Beschluss vom 12. Juli 2012 I R 32/11, BFHE 237, 307 , BStBl II 2015, 175 ).
  • BFH, 24.02.2010 - VIII B 208/09

    Durchbrechung der formellen Bestandskraft eines Steuerbescheids

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Denn die nachträgliche Beifügung eines Vorbehalts der Nachprüfung, die eine Änderungsmöglichkeit eröffnen könnte, kommt jedenfalls nach Eintritt der formellen Bestandskraft durch Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr in Betracht, weil damit die gesetzlichen Änderungsvoraussetzungen unterlaufen würden (BFH, Beschluss vom 24. Februar 2010 VIII B 208/09, BFH/NV 2010, 1080 ).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass keine Verpflichtung besteht, über außerordentliche Rechtsbehelfe zu belehren (BFH, Beschluss vom 30. Juni 2005 III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019 ).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Irrtümer über Verfahrensrecht -insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist-, können aber einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, wenn sie ohne Verschulden des Steuerpflichtigen bestanden (BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BFHE 249, 475 , BStBl II 2015, 709 ).
  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Es entspricht der ständigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung, dass die Rechtsbehelfsbelehrung richtig erteilt ist, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO geforderten Angaben enthält (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 I B 127/12, BFHE 239, 25 , BStBl II 2013, 272 ; BFH, Beschluss vom 10. November 2016 X B 85/16, BFH/NV 2017, 261 ).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Auszug aus FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste (sog. objektiver Verständnishorizont, vgl. BFH, Beschluss vom 09. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BFH, 12.04.2016 - III B 114/15

    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen

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