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   FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15 (2)   

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https://dejure.org/2017,12923
FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15 (2) (https://dejure.org/2017,12923)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.02.2017 - 4 K 5/15 (2) (https://dejure.org/2017,12923)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 4 K 5/15 (2) (https://dejure.org/2017,12923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als Personenkraftwagen (Pkw) oder als Lastkraftwagen (Lkw)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als Personenkraftwagen (Pkw) oder als Lastkraftwagen (Lkw)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als Personenkraftwagen (Pkw) oder als Lastkraftwagen (Lkw)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw - "Fiat Doblo Cargo Combi" als Pkw - keine Bindung an die Einstufung durch die Verkehrsbehörde unter Geltung des § 2 Abs. 2a KraftStG a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 05.01.2015 - 4 K 2673/14

    Pick-up mit Extra- bzw. Eineinhalbkabine und vier Sitzplätzen ist als PKW zu

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Die Beurteilung, ob ein Fahrzeug vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut ist und damit als Pkw einzustufen ist, oder ob ein anderes Fahrzeug im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs vorzunehmen (FG München-Urteil vom 05. Januar 2015 4 K 2673/14, EFG 2015, 847 m.w.N.).

    Der Eignung und Bestimmung zur Personenbeförderung steht es dabei grundsätzlich nicht entgegen, dass Fahrzeuge neben der Beförderung von Personen auch dem Transport von Gepäck oder anderer Güter im privaten oder gewerblichen Bereich dienen oder zu dienen bestimmt sind, wie dies z.B. bei Kombinationskraftwagen der Fall ist (FG München-Urteil vom 05. Januar 2015 4 K 2673/14, EFG 2015, 847 ).

    Dass die Klägerin das Fahrzeug im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit gegebenenfalls allein zu Transportzwecken nutzt, ist nicht entscheidend, weil es nach der Rechtsprechung nicht auf die tatsächliche Verwendung, sondern auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs ankommt (FG München-Urteil vom 05. Januar 2015 4 K 2673/14, EFG 2015, 847 ).

    Dies steht einer Einstufung des Wagens als Pkw jedoch nicht entgegen (FG München-Urteil vom 05. Januar 2015 4 K 2673/14, EFG 2015, 847 ).

    Die Einstufung des Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde als Lkw hatte unter Geltung des § 2 Abs. 2a KraftStG a.F. als solche keine kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung (FG München-Urteil vom 05. Januar 2015 4 K 2673/14, EFG 2015, 847 m.w.N.).

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    So hat der Bundesfinanzhof eine Zuladung von 34, 6 % des zulässigen Gesamtgewichts nicht als außergewöhnlich hohe, die Verwendung zum Gütertransport eindeutig indizierende Zuladung angesehen (BFH-Urteil vom 08. Februar 2001 VII R 73/00, BStBl II 2001, 368 ).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414 ; vom 05. Mai 1998 VII R 104/97, BStBl II 1998, 489 ; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810 und vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414 ; vom 05. Mai 1998 VII R 104/97, BStBl II 1998, 489 ; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810 und vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als Pkw zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493 , BStBl II 1983, 747 und in BFHE 228, 437 , BStBl II 2010, 994 ).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414 ; vom 05. Mai 1998 VII R 104/97, BStBl II 1998, 489 ; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810 und vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414 ; vom 05. Mai 1998 VII R 104/97, BStBl II 1998, 489 ; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810 und vom 01. August 2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als Pkw zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493 , BStBl II 1983, 747 und in BFHE 228, 437 , BStBl II 2010, 994 ).
  • FG München, 12.08.1998 - 4 K 2734/98
    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Bei der Abgrenzung von Pkw und Lkw komme es in der Regel auf die objektive Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) und nicht auf die subjektive Verwendung des Fahrzeugs an (Hinweis auf Urteil des Finanzgerichts München vom 12. August 1998 4 K 2734/98, EFG 1999, 671 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 993/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines VW-Transporters als Personenwagen

    Auszug aus FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt habe mit Urteil vom 12. November 2013 ( 4 K 993/10) über die Einstufung eines Fahrzeugs der Marke VW Transporter T 4 mit Ladefläche, wobei die Fläche zur Beförderung der Personen größer gewesen sei, entschieden.
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