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   FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13 (6)   

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https://dejure.org/2016,14228
FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13 (6) (https://dejure.org/2016,14228)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 K 88/13 (6) (https://dejure.org/2016,14228)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 K 88/13 (6) (https://dejure.org/2016,14228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage der Gewinnermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage der Gewinnermittlung

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5
    Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage der Gewinnermittlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen eines Schnellrestaurants bei auf einer elektronischen Registrierkasse nachträglich vorgenommenen, nicht mehr nachvollziehbaren Teilstornierungen von Betriebseinnahmen in erheblichem Umfang - gleichmäßige jahresanteilige Verteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Soweit sich die Schätzung zu Ungunsten der GbR auswirken sollte, ist dies von den Beteiligten hinzunehmen, zumal der Anlass für die Schätzung aus dem Firmenbereich kommt (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBI. II 1986, 226 und vom 26.04.1983 VIII R 38/82, BStBI. II 1983, 618, Tipke-Kruse, AO/FGO, § 162 AO , Rnr. 44).

    Ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227, m. w. N.).

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Im letzten Fall brauchen die Kassenstreifen, Kassenzettel und Kassenbons nicht aufbewahrt zu werden (BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Dies gilt insbesondere in Betrieben mit einem hohen Anteil der Bareinnahmen, da in diesen Betrieben die Kassenführung zu den entscheidenden Grundlagen der kaufmännischen Buchführung gehört (vgl. Urteil des FG Bremen vom 17. Januar 2007 2 K 229/04 (5), EFG 2008, Seite 8 ).
  • RG, 26.04.1910 - V 240/10

    Wodurch erlangt in Preußen ein Privatförster die Stellung eines Jagdbeamten im

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Insoweit ist zumindest zu fordern, dass nachträgliche Änderungen jederzeit nachvollziehbar sind (vgl. Beschluss des FG München vom 4. Mai 2010 13 V 240/10, [...]).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Soweit sich die Schätzung zu Ungunsten der GbR auswirken sollte, ist dies von den Beteiligten hinzunehmen, zumal der Anlass für die Schätzung aus dem Firmenbereich kommt (BFH-Urteile vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBI. II 1986, 226 und vom 26.04.1983 VIII R 38/82, BStBI. II 1983, 618, Tipke-Kruse, AO/FGO, § 162 AO , Rnr. 44).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher

    Auszug aus FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
    Dementsprechend ist für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung erforderlich, dass sich sämtliche Stornobuchungen einwandfrei aus den Unterlagen ergeben und ohne Probleme nachvollziehbar sind (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. September 2004 10 V 52/04, PStR 2005, 281).
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