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   FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21   

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FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21 (https://dejure.org/2021,59127)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.09.2021 - 1 K 130/21 (https://dejure.org/2021,59127)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. September 2021 - 1 K 130/21 (https://dejure.org/2021,59127)
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  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung;

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Der Beklagte ist an die in den Fahrzeugpapieren des klägerischen Kfz enthaltene Feststellung der Fahrzeugklasse "PKW" nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 10. Februar 2021 IV R 35/19, BFHE 272, 152 ).

    Die Anwendung der gewichtsbezogenen Bemessungsgrundlagen sollte nicht zu einer aus ökologischer Sicht unangemessene Begünstigung führen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2021 IV R 35/19, BFHE 272, 152 ; FG Bremen, Urteil vom 6. Januar 2017 4 K 59/14 (2), juris).

  • BFH, 21.02.2019 - III R 20/18

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG stellt einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO dar (BFH-Urteil vom 21.02.2019 III R 20/18, BFHE 264, 517 ).
  • FG Bremen, 06.01.2017 - 4 K 59/14

    Besteuerung eines Pick-ups der Marke Ford Typ Ranger mit Doppelkabine als

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Die Anwendung der gewichtsbezogenen Bemessungsgrundlagen sollte nicht zu einer aus ökologischer Sicht unangemessene Begünstigung führen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2021 IV R 35/19, BFHE 272, 152 ; FG Bremen, Urteil vom 6. Januar 2017 4 K 59/14 (2), juris).
  • FG Bremen, 24.06.2003 - 2 K 27/02

    Rückwirkende Neufestsetzung von Kraftfahrzeugsteuer; Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Da jedoch die Dauerwirkung einer ursprünglich unbefristeten Steuerfestsetzung nicht ohne Rücksicht auf Änderungen von tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen aufrechterhalten werden kann, die nach Erlass des ursprünglichen Steuerbescheids eintreten, sieht das Gesetz in § 12 Abs. 2 KraftStG eine abweichende Steuerfestsetzung für die Zeit ab dem Eintritt solcher Veränderungen vor (vgl. FG Bremen, Urteil vom 24. Juni 2003 2 K 27/02 (1), juris).
  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. August 2010 II R 7/11 BFHE 239, 159 , BStBl II 2013, 93 seien alle objektiven Beschaffenheitsmerkmale zu berücksichtigen.
  • BFH, 18.03.2008 - II B 102/07

    Keine unzulässige Rückwirkung des 3. KraftStÄndG - Abgrenzung zwischen PKW und

    Auszug aus FG Bremen, 20.09.2021 - 1 K 130/21
    Die Kraftfahrzeugsteuer kann nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG neu festgesetzt werden, wenn sich durch eine Gesetzesänderung eine Änderung der Bemessungsgrundlage ergibt (BFH-Beschluss vom 18. März 2008 II B 102/07, BFH/NV 2008, 1206 ).
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