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   FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19 (2)   

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https://dejure.org/2019,43613
FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19 (2) (https://dejure.org/2019,43613)
FG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2019 - 1 K 61/19 (2) (https://dejure.org/2019,43613)
FG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2019 - 1 K 61/19 (2) (https://dejure.org/2019,43613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einreihung von Holzplatten in die Kombinierte Nomenklatur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 23.11.2006 - 14 K 2729/06

    Tarifierung einer Laminatplatte

    Auszug aus FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19
    Neben dem bereits angeführten Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 04.09.2008 habe auch das Finanzgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2006 Rs 14 K 2729/06 in den Rnrn.

    Dies treffe auch auf die Laminatplatten zu, die vom Finanzgericht München in seinem Urteil vom 23. November 2006, Rs. 14 K 2729/06, ebenfalls als ähnliches Lagenholz in die damals gültige Unterposition 4412 9980 der KN eingereiht worden seien.

    Die vorstehende Einreihung steht auch im Einklang mit einer Entscheidung des Finanzgerichts München vom 23. November 2006 (Geschäftszeichen 14 K 2729/06).

  • FG Bremen, 04.09.2008 - 4 K 61/08

    Tarifierung von Holzplatten; Abgrenzung zwischen Sperrholz und Sperrholz

    Auszug aus FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19
    Mit Urteil des FG Bremen vom 04.09.2008 Rs 4 K 61/08 Rz 56 sei in Abgrenzung von "Sperrholz" der Unterposition 4412 3 zu "Anderes" der Unterposition 4412 9 festgelegt worden, dass kein Sperrholz vorliege, wenn über die gesamte Fläche verlaufend mindestens zwei Furnierblätter faserparallel zusammengeleimt seien.

    Die Rechtsprechung des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 04. September 2008 zu Geschäftszeichen 4 K 61/08) sei fortzuentwickeln, denn die Maßstäbe des genannten Urteils würden für den Anwender leider keine Rechtssicherheit bieten.

    Auch an dem Verständnis des Finanzgerichts Bremen in dem Urteil vom 04. September 2008 (zu Geschäftszeichen 4 K 61/08) wird nach nunmehriger Auffassung des Senats nicht mehr festgehalten.

  • BFH, 03.04.2009 - VII B 123/08

    Zolltarif: Einreihung von Nagelschraube mit Kunststoffdübel

    Auszug aus FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VII B 123/08, BFH/NV 2009, 1289 ).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-522/07

    Dinter - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Kombinierte

    Auszug aus FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19
    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (ErlHS) und die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) stellen wichtige, wenn auch nicht verbindliche Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 29. Oktober 2009 Rs C-522/07 [Hinter], Slg. 2009 1-10333, Rdnr. 29 f; BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VII R 22/07, ZfZ 2008, 268 [269]).
  • BFH, 10.06.2008 - VII R 22/07

    Zolltarif: Einreihung eines durch Glukoseverbindung geschützten Vitamin

    Auszug aus FG Bremen, 21.11.2019 - 1 K 61/19
    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (ErlHS) und die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) stellen wichtige, wenn auch nicht verbindliche Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 29. Oktober 2009 Rs C-522/07 [Hinter], Slg. 2009 1-10333, Rdnr. 29 f; BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VII R 22/07, ZfZ 2008, 268 [269]).
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