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   FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07 (4)   

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https://dejure.org/2008,8931
FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07 (4) (https://dejure.org/2008,8931)
FG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2008 - 4 K 96/07 (4) (https://dejure.org/2008,8931)
FG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 4 K 96/07 (4) (https://dejure.org/2008,8931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Kindes nach Vollendung des 18. Lebensjahres wegen einer Arbeitssuchendmeldung i.R.d. Zahlung von Kindergeld; Nichtvermittelbarkeit eines arbeitssuchenden Ausländers bei Begründung eines gegen ein Gesetz verstoßendes Ausbildungsverhältnisses oder ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO § 37 Abs. 2; ; AO § 227; ; AuslG § 69 Abs. 2; ; SGB III § 36 Abs. 1; ; SGB III § 284 Abs. 1; ; SGB III § 284 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund Aufenthaltsstatus- nicht vom Arbeitsamt als arbeitsplatzsuchend geführtes Kind; Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG bei anderen Gründen für den Nichtantritt einer Ausbildung als dem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund Aufenthaltsstatus- nicht vom Arbeitsamt als arbeitsplatzsuchend geführtes Kind - Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG bei anderen Gründen für den Nichtantritt einer Ausbildung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1212
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99

    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07
    Der Beginn bzw. die Fortsetzung der Ausbildung darf nicht an anderen Umständen als diesem scheitern (BFH-Urteil v. 15.07.2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Typisierend sei davon auszugehen, dass in diesen beiden Fällen die gleiche Unterhaltssituation der Eltern bestehe (BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, unter Hinweis auf BTDrucks. 10/2884, S. 102 f.; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rz. 50; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 88; Jachmann in Kirchof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rdn. C 26; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 32 EStG Anm. 103; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Anm. 421).

    Gegenstand des BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 war ein Sachverhalt, in dem der Nichtantritt der Ausbildung durch eigene Dispositionen des Kindes verursacht und folglich von ihm zu vertreten war (vgl. BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843: Tätigkeit des Kindes als Fremdsprachenassistentin in Frankreich; vgl. auch FG Nürnberg, Urteil v. 20.01.2006 V 114/2005, zitiert nach [...]: Verbüßung einer Haftstraße durch das Kind).

    Der Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. c) EStG steht somit im Streitfall entgegen, dass der Nichtantritt der Berufsausbildung auf anderen Gründen als dem Fehlen eines Ausbildungsplatzes beruhte (BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c) EStG unterliegt auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn man ihn im Sinne des zitierten BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 (VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843).

    Gegenstand des BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 (VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843) war ein Sachverhalt, in dem der Nichtantritt der Ausbildung durch eigene Dispositionen des Kindes (Auslandstätigkeit als Fremdsprachenassistentin) verursacht und von ihm allein zu vertreten war.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07
    06.07.2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ).

    Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf deutsche Staatsangehörige (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).

    Namentlich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur kindergeldrechtlichen Diskriminierung von Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnisvom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) ist hier nicht einschlägig.

    Der Gesetzgeber hat im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit bei der Abgrenzung der begünstigten Personenkreise einen Gestaltungsspielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114; vgl. auch BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 , BFH Urteil v. 15.07.2003, VIII R 92/01, BFH/NV 2004, 173, Anschluss an BVerfG-Urteil v. 20.12.1966 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12, 27, und BVerfG Beschluss vom 10.04.1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1).

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 101/03

    Kindergeld: Zeitraum zwischen Beendigung der Schulzeit und Zivildienst

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07
    Namentlich bei Zwangspausen auf Grund einer vom Kind nicht zu vertretenden Überschreitung der Viermonatsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG (vgl. BFH-Urteil v. 24.08.2004 VIII R 101/03, BFH/NV 2005, 198: Kind, das nach Beendigung der Schulzeit länger als vier Monate auf den Beginn des Zivildienstes wartet; BFH-Urteil v. 16.03.2004 VIII R 86/02, BFH/NV 2004, 1242: Kind, das nach Beendigung der Schulzeit insgesamt länger als vier Monate zunächst auf eine Zivildienststelle und sodann auf den Beginn des Zivildienstes wartet) wird im Schrifttum eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c) EStG befürwortet.

    Der BFH hat eine analoge Anwendung der Bestimmung für die genannte Fallgruppe verneint, weil es an einer Regelungslücke fehle (BFH/NV 2005, 198, und BFH/NV 2004, 1242).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit der der Kläger die Aufhebung des Bescheids vom 16. November 2004 und der Einspruchsentscheidung begehrte, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1212 veröffentlichten Gründen ab (Urteil vom 22. Februar 2008  4 K 96/07 (4)).
  • FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 558/08

    Kein Kindergeldanspruch bei mehr als viermonatiger Wartezeit auf den Beginn des

    Der Prozessvertreter führte nachfolgend aus, dass es nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c ) EStG für die Berücksichtigung des Kindes nicht erforderlich sei, dass dieses bei einem Arbeitsamt als Ausbildung suchend gemeldet sei (FG Bremen, Urteil vom 22. Februar 2008 4 K 96/07).
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