Rechtsprechung
   FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17 (5)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11433
FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17 (5) (https://dejure.org/2018,11433)
FG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2018 - 1 K 54/17 (5) (https://dejure.org/2018,11433)
FG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 1 K 54/17 (5) (https://dejure.org/2018,11433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentümergemeinschaft i.R.d. Verteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Gemeinschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 12 Nr. 2 ; BGB § 741 ; BGB § 748
    Zuordnung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentümergemeinschaft i.R.d. Verteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Gemeinschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Benennung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten in der Feststellungserklärung - ordnungsgemäße Bevollmächtigung - Einspruchs- und Klagebefugnis - Zurechnung von Aufwendungen bei von der Miteigentumsquote abweichender Kostentragung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/01

    Überquotale Übernahme von Aufwendungen eines Gesellschafters: Zurechnung

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Wenn ein Miteigentümer ohne eine ausdrückliche Vereinbarung einen höheren Anteil an den Aufwendungen übernimmt als es seiner Quote entspricht, sind ihm diese Aufwendungen nur dann allein als Werbungskosten zurechenbar, wenn er damit weder seinen Mitbeteiligten etwas im Sinne von § 12 Nr. 2 EStG zuwendet, noch einen durchsetzbaren Ausgleichsanspruch gegen sie begründet (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203 , BStBl II 2005, 454 ).

    Die Durchsetzbarkeit eines Ausgleichsanspruchs kann nicht damit verneint werden, dass seine Erfüllung zeitlich bis zu einem späteren Punkt, etwa bis zur Veräußerung des Objekts, hinausgeschoben wird (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203 , BStBl II 2005, 454 ).

  • BFH, 18.01.2007 - IV R 53/05

    Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht eines gemeinsamen

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Die Vollmacht könne mit der Feststellungserklärung beim Finanzamt angezeigt werden (BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 IV R 53/05, BFHE 216, 399 , BStBl II 2007, 369 ; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 183 AO Rn. 54; § 80 AO Rn. 76; Ratschow in Klein, § 183 AO Rn. 6).

    Der Widerruf kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 IV R 53/05, BFHE 216, 399 , BStBl II 2007, 369 ).

  • BFH, 05.05.2011 - X B 139/10

    Empfangsvollmacht bei einheitlichen Feststellungen in Form einer

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Für die Annahme einer Empfangsvollmacht i. S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO genüge auch eine Rechtsscheinsvollmacht (BFH-Beschluss vom 05. Mai 2011 X B 139/10, BFH/NV 2011, 1291 ).

    Auch eine Rechtsscheinsvollmacht kann für die Annahme einer Empfangsvollmacht nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO genügen (BFH-Beschluss vom 05. Mai 2011 X B 139/10, BFH/NV 2011, 1291 ).

  • FG Köln, 27.03.2015 - 11 V 286/15

    Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Es komme daher im Rahmen des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO nicht darauf an, ob die Empfangsvollmacht laut Feststellungserklärung wirksam erteilt worden sei (FG Köln, Beschluss vom 27. März 2015 11 V 286/15, EFG 2015, 1050 ).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, dass Mängel der Vollmachtserteilung im Außenverhältnis grundsätzlich unbeachtlich seien (vgl. FG Köln, Beschluss vom 27. März 2015 11 V 286/15, EFG 2015, 1050 ; Klein/Ratschow, 13. Aufl. 2016, AO § 183 Rn. 6).

  • BFH, 05.02.1965 - VI 234/63 U

    Verteilung des Ertrags eines Hauses auf die Miteigentümer nach Anteilen

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    In diesem Fall betrifft die vorläufige Übernahme der Kosten allein den Bereich des Vermögens und berührt die Ertragsverteilung unter den Beteiligten deshalb zunächst nicht (BFH-Urteil vom 05. Februar 1965 VI 234/63 U, BFHE 82, 25 , Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2015 - 9 UF 29/15

    Gemeinschaft: Ausgleichsanspruch eines Teilhabers wegen der Sanierung eines

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2015 9 UF 29/15, ECLI:DE:OLGBB: 2015:1215.9UF29.15.0A, Rn. 35; Staudinger/von Proff (2015) BGB § 744 , Rn. 21 ff.).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Die Kläger trügen hierfür die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 61/94, BFHE 183, 13 , BStBl II 1997, 595 ).
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Sofern in der Feststellungserklärung ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Empfangsbevollmächtigter mitgeteilt wird, ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zu vermuten (BFH-Urteil vom 25. April 2002 VIII R 35/92, BFHE 175, 231 , BStBl II 1995, 241 ).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 8/86

    Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Seine Klage ist jedoch ohne weitere Sachprüfung abzuweisen, da der Beklagte seinen Einspruch zu Recht wegen Versäumung der Einspruchsfrist als unzulässig verworfen hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205 , BStBl II 1990, 177 ).
  • BFH, 25.04.2002 - II R 34/01

    Partenreederei als Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
    Die Bestellung zum gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erfolgt durch eine besondere Verfahrenshandlung, eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 34/01, BFH/NV 2002, 1593 , Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 150. Lieferung 10.2017, § 183 AO , Rn. 8).
  • BFH, 07.10.2003 - IX B 79/03

    NZB: Meinungsverschiedenheit i.S.d. § 183 Abs. 2 Satz 1 AO

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07

    Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer

  • FG Sachsen, 19.01.2010 - 3 K 2286/03

    Einzelbekanntgabe von Feststellungsbescheiden bei ernstlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht