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   FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20 (5)   

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https://dejure.org/2021,38769
FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20 (5) (https://dejure.org/2021,38769)
FG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2021 - 1 K 42/20 (5) (https://dejure.org/2021,38769)
FG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 1 K 42/20 (5) (https://dejure.org/2021,38769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Veranlagung einer in der Schweiz Lebenden nach § 25 Abs. 1 EStG wegen beschränkter Steuerpflichtigkeit unter Berücksichtigung inländischer Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - beschränkt einkommensteuerpflichtige ausländische selbständige Künstler - Abgeltungswirkung des Steuerabzugs - Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.11.2017 - I R 58/15

    Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Aus der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind die Einkünfte, die wegen beschränkter Steuerpflicht von Beteiligten einer abgeltenden Steuer unterliegen, auszunehmen, soweit ein gesondertes Feststellungsverfahren keine "Bedeutung" für ein Steuerfestsetzungsverfahren hat (BFH-Urteil vom 29. November 2017 I R 58/15, BFHE 260, 209 ).

    Dies ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG etwa dann der Fall, wenn beschränkt steuerpflichtige Bezieher von Einkünften Einkünfte erzielen, die dem Abzug der Kapitalertragsteuer unterliegen, und die nicht in einem inländischen gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2017 I R 58/15, BFHE 260, 209 , vgl. auch § 49 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG ).

    Im Feststellungsverfahren ist die Entscheidung, ob Einkünfte, die wegen beschränkter Steuerpflicht von Beteiligten einer abgeltenden Steuer unterliegen, aus der Feststellung auszunehmen sind, dann zu treffen, wenn dieses Feststellungsverfahren keine Bedeutung für ein Steuerfestsetzungsverfahren hat (BFH-Urteil vom 29. November 2017 I R 58/15, BFHE 260, 209 ).

  • BFH, 23.10.1991 - I R 86/89

    Gesamthänderisch erzielte Einkünfte, für die die Einkommensteuer durch den gemäß

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Das Feststellungsfinanzamt habe als Vorfrage auch zu klären ob der Betroffene unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig i.S. des § 1 Abs. 3 EStG sei (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 86/89, BStBI II 1992, 185).

    Die Entscheidung über die Abgeltungswirkung war grundsätzlich in dem Feststellungsverfahren zu treffen, in dem ansonsten diese Einkünfte festzustellen wären (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 86/89, BFHE 166, 74 , BStBl II 1992, 185 ; Kunz in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 155.

    Da diese Entscheidung im Feststellungsverfahren zu treffen ist, kann eine Prüfung der Abgeltungswirkung bei der Veranlagung nicht mehr erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 86/89, BFHE 166, 74 , BStBl II 1992, 185 ).

  • BFH, 10.06.2015 - I R 63/12

    Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Weiterhin hänge die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides von seinem Inhalt ab (BFH- Urteil vom 10. Juni 2015 I R 63/12, BFH/NV 2016, 1 ).

    Nach dem BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 63/12, BFH/NV 2016, 1 schließe es die Bindung an den Feststellungsbescheid aus, über einen Sachverhalt, in dem im Feststellungsverfahren entschieden worden sei, im Folgeverfahren in einem damit unvereinbaren Sinne anders zu entscheiden.

    Vielmehr ist über Sachumstände der persönlichen Sphäre des Beteiligten, die in keinem Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 63/12, BFH/NV 2016, 1 ; BFH-Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399 , BStBl II 2005, 679 ).

  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Ein schützenswertes nachhaltiges Vertrauen in den Fortbestand der früheren Rechtsauffassung ist demzufolge nur dann und solange gegeben, als der Steuerpflichtige nicht mit ihrer Änderung rechnen musste oder ihm zumindest Zweifel hätten kommen müssen (BFH-Urteil vom 23. August 2017 VI R 70/15, BFHE 259, 295 , BStBl II 2018, 174 , Rn. 22).

    Es war trotz der mehrjährigen rechtswidrigen Nichtveranlagungspraxis verpflichtet, von seiner unzutreffenden Rechtsmeinung abzuweichen, sobald der Fehler erkannt war (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2017 VI R 70/15, BFHE 259, 295 , BStBl II 2018, 174 , Rn. 24).

  • BFH, 18.07.1990 - I R 115/88

    Anrechnung der maltesischen Steuer - Dividenden aus Malta - Unterstützung der

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Die Entscheidung über die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs bei einer Antragsveranlagung nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 EStG unterscheidet sich auch von der Entscheidung über den Antrag auf Steuerabzug nach § 34c Abs. 2 EStG , die bei gesonderter Feststellung der Einkünfte im Feststellungsverfahren zu treffen ist, da es zweckmäßig ist, diese Entscheidung mit den übrigen Feststellungen zu verbinden, über die das mit den Verhältnissen der Gesellschaft vertraute Feststellungsfinanzamt entscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 115/88, BFHE 161, 499 , BStBl II 1990, 951 , Rn. 9).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Vielmehr ist über Sachumstände der persönlichen Sphäre des Beteiligten, die in keinem Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 63/12, BFH/NV 2016, 1 ; BFH-Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399 , BStBl II 2005, 679 ).
  • BFH, 28.04.2010 - I R 81/09

    Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Auch über dieses Wahlrecht sei nicht im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung, sondern - wenn die Einkünfte gesondert festgestellt würden- bei der gesonderten Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu entscheiden (BFH vom 28. April 2010 I R 81/09, BStBl 11 2014, 754, juris Rn. 27; R 34c Abs. 4 Sätze 3 - 4 Einkommensteuer-Richtlinien ).
  • BFH, 06.02.2003 - X B 153/01

    Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Es sei verpflichtet, eine als falsch erkannte rechtliche Beurteilung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzugeben (BFH, Beschluss vom 6. Februar 2003 X B 153/01, BFH/NV 2003, 621 ).
  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20
    Von Bedeutung sei dabei insbesondere, dass das für die Feststellung des Gewinns von Gemeinschaften oder Gesellschaften zuständige Betriebsfinanzamt über Sachverhalte, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit den Verhältnissen der Gesellschaft bestehe, aufgrund besserer Sachkunde entscheiden könne als das Wohnsitzfinanzamt des einzelnen Gesellschafters (BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BStBl I 1980, 43 , juris Rn. 18).
  • VG Bremen, 03.06.2022 - 2 K 2618/20

    Asylrecht Türkei, Urteil vom 03.06.2022 - Grabmal S. C.; Grabmal S. C.; Verzicht

    Die besondere Schwere der vom Kläger verwirklichten Tat folgt zudem aus den erheblichen Gefahren, die vom unerlaubten Vertrieb von Betäubungsmitteln, insbesondere für Leben und körperliche Gesundheit der Allgemeinheit, ausgehen (vgl. VG Trier, Urt. v. 6.10.2020, 1 K 042/20.TR, juris, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    Der Bescheid ist Gegenstand der beim Verwaltungsgericht erhobenen Drittanfechtungsklage der Antragstellerin, Az. 1 K 42/20.
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