Rechtsprechung
   FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,84463
FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08 (2) (https://dejure.org/2011,84463)
FG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 K 136/08 (2) (https://dejure.org/2011,84463)
FG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 K 136/08 (2) (https://dejure.org/2011,84463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,84463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Fahrers eines Lastwagens als Schuldner von Einfuhrabgaben und Tabaksteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland geschmuggelten und hier sichergestellten Zigaretten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland geschmuggelten und hier sichergestellten Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Nach dem Sachverhalt des Urteils des FG München vom 28. Mai 2009 ( 14 K 335/07, juris) war Branntwein aus Bosnien (Drittland) über Slowenien (bereits Mitgliedstaat der Europäischen Union) und Österreich nach Deutschland verbracht worden.

    Darüber hinaus wird hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer von dem Urteil des FG München vom 28. Mai 2009 ( 14 K 335/07, a.a.O.) abgewichen, so dass außerdem zur Sicherung der Rechtseinheit die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO zuzulassen ist.

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Somit sollten gerade diejenigen als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihres Besitzes an der Ware als verantwortlich angesehen werden könnten, dass die verbrauchsteuerpflichtige Ware ohne Entrichtung der Verbrauchsteuern in einen Mitgliedstaat gelangt sei (Hinweis auf Urteil des BFH vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06).

    Der BFH hat hierzu in dem Urteil vom 10. Oktober 2007 ( VII R 49/06, BFHE 218, 469 ) folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Insoweit kann weiter dahin stehen, ob allein der Besitz für die Eigenschaft als Steuerschuldner ausreichend ist (so der Beklagte) oder ob darüber hinaus nur derjenige als "Empfänger" der Ware in Betracht kommt, der im Rahmen des Verbringungs- bzw. Versendungsvorgangs den Besitz an den Tabakwaren erlangt, und der Verbringungs- bzw. Versendungsvorgang erst dann beendet ist, wenn die Tabakwaren in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" sind (vgl. zu letzterem BGH-Urteil vom 2. Februar 2010 1 StR 635/09, wistra 2010, 226 ).

    In der Regel wird das Verbringen oder Versenden erst dann beendet sein, wenn die Tabakwaren ihren Bestimmungsort erreicht haben (vgl. BGH-Urteil vom 2. Februar 2010 1 StR 635/09, a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260).
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Der BFH hat in dem Urteil vom 6. Mai 2008 ( VII R 30/07, BFHE 221, 325) zur Einfuhrumsatzsteuer u.a. folgendes dargelegt:.
  • FG München, 08.04.2010 - 14 K 1009/09

    Vorschriftswidrige Einfuhr von Zigaretten über einen anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zigaretten zuvor über einen anderen Mitgliedstaat vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt worden waren und ob sie mit keinen Steuerbanderolen versehen waren, denn sowohl die rechtmäßige als auch die unrechtmäßige Einfuhr bewirkt, dass sich die Zigaretten im steuerrechtlich freien Verkehr des jeweiligen Mitgliedstaates befinden (vgl. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie Nr. 92/12 (EWG) des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (im Folgenden System-Richtlinie) (vgl. Urteil des FG München vom 8. April 2010 14 K 1009/09, juris).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    So sei hierbei von Bedeutung, dass § 19 TabStG zwingend auf der Grundlage der Richtlinie 91/12/EWG ausgelegt werden müsse, da ansonsten gegen vorrangig geltendes Recht verstoßen würde (Hinweis auf BGH-Urteil vom 14. März 2007 5 StR 461/06).
  • BFH, 13.07.2000 - VII B 57/00

    Zollschuldnerschaft; Beförderung von Zigaretten

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Der Kläger hatte deswegen die Zigaretten in Besitz gehabt, weil derjenige, der ein Fahrzeug lenkt, über den er im Rahmen seines Besitzrechts verfügungsberechtigt ist, auch zumindest (Fremd-)Besitzer der darin beförderten Waren ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 57/00, BFH/NV 2000, 1514 ; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2007 4 K 126/06, juris).
  • BFH, 09.07.1998 - VII B 94/98

    Eingeschmuggelte Zigaretten; weitere Zollschuldnerschaft

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Er habe die Zigaretten mit Abladen in seinem Carport in Besitz genommen und auch während des Transports in seinem Wagen weiter in Besitz gehabt, denn er habe in jener Zeit die tatsächliche Sachherrschaft über die Zigaretten ausgeführt (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 9. Juli 1998 VII B 94/98, BFH/NV 1999, 378 ; Witte, ZK, Rdnr. 21 zu Art. 202 ZK).
  • FG Hamburg, 28.02.2007 - 4 K 126/06

    Transport unversteuerter Zigaretten im Anschluss an eine Zwischenlagerung

    Auszug aus FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08
    Der Kläger hatte deswegen die Zigaretten in Besitz gehabt, weil derjenige, der ein Fahrzeug lenkt, über den er im Rahmen seines Besitzrechts verfügungsberechtigt ist, auch zumindest (Fremd-)Besitzer der darin beförderten Waren ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 57/00, BFH/NV 2000, 1514 ; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2007 4 K 126/06, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht