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   FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17 (3)   

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https://dejure.org/2018,49645
FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17 (3) (https://dejure.org/2018,49645)
FG Bremen, Entscheidung vom 23.10.2018 - 1 K 206/17 (3) (https://dejure.org/2018,49645)
FG Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 1 K 206/17 (3) (https://dejure.org/2018,49645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben; Erzielung gewerblicher Einkünfte aus einem Besitzunternehmen; Ermittlung der Gewinne aus dem Besitzunternehmen durch Betriebsvermögensvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 4
    Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben; Erzielung gewerblicher Einkünfte aus einem Besitzunternehmen; Ermittlung der Gewinne aus dem Besitzunternehmen durch Betriebsvermögensvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Angehörigen-Darlehensvertrag bei unterbliebener Durchführung der getroffenen Zins- und Tilgungsvereinbarungen und bei Verzicht des Darlehensgebers auf Beitreibungsmaßnahmen und Sicherheiten nicht fremdüblich

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Darlehen
    Darlehensverträge zwischen Angehörigen
    Allgemeine Grundsätze
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Dabei hängt die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen vom Anlass der Darlehensaufnahme ab (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516 , BStBl II 2014, 374 ).

    Von entscheidender Bedeutung für die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung und damit für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung ist in diesen Fällen dagegen grundsätzlich die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung: Wenn laufende Zinsen vereinbart sind, müssen diese vertragsgemäß gezahlt werden (BFH-Urteile in BFHE 154, 503 , BStBl II 1989, 137 , und in BFHE 165, 53 , BStBl II 1991, 838 , BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516 , BStBl II 2014, 374 ).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Ihnen kommt nur für sich allein keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 ).

    Auch kann es ein Beweisanzeichen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts sein, wenn der Darlehensnehmer wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die vereinbarten Zins- und/oder Tilgungsleistungen aufzubringen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 ).

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit grundsätzlich insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (BFH-Urteil vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 ).

    Eine Zinsvereinbarung, die die Beteiligten über einen längeren Zeitraum nicht durchführen, kann nicht als ernsthaft gemeint beurteilt werden (BFH-Urteil vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 ).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Ferner ist von Belang, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen oder um eine Vereinbarung etwa zwischen Eltern und minderjährigen Kindern handelt (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53 , BStBl II 1991, 838 ).

    Von entscheidender Bedeutung für die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung und damit für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung ist in diesen Fällen dagegen grundsätzlich die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung: Wenn laufende Zinsen vereinbart sind, müssen diese vertragsgemäß gezahlt werden (BFH-Urteile in BFHE 154, 503 , BStBl II 1989, 137 , und in BFHE 165, 53 , BStBl II 1991, 838 , BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516 , BStBl II 2014, 374 ).

  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Dabei schließt nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteil vom 13. Juli 2017 VI R 62/15, BFHE 259, 91 , BStBl II 2018, 15 ).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173 , BStBl II 2007, 294 , m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Von entscheidender Bedeutung für die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung und damit für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung ist in diesen Fällen dagegen grundsätzlich die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung: Wenn laufende Zinsen vereinbart sind, müssen diese vertragsgemäß gezahlt werden (BFH-Urteile in BFHE 154, 503 , BStBl II 1989, 137 , und in BFHE 165, 53 , BStBl II 1991, 838 , BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516 , BStBl II 2014, 374 ).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    B... ist als Bruder des Ehemannes der Klägerin deren Schwager und damit naher Angehöriger im Sinne der Fremdvergleichsrechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 07. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17
    Von wesentlicher Bedeutung ist, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267 , BStBl II 2000, 393 , unter II.2.).
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