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   FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18 (3)   

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https://dejure.org/2020,28305
FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18 (3) (https://dejure.org/2020,28305)
FG Bremen, Entscheidung vom 24.04.2020 - 2 K 184/18 (3) (https://dejure.org/2020,28305)
FG Bremen, Entscheidung vom 24. April 2020 - 2 K 184/18 (3) (https://dejure.org/2020,28305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Leichtfertige Steuerverkürzung des Kindergeldempfängers bei Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 68 EStG - Entreicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.07.2014 - V R 44/13

    Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt - Leichtfertige

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist und dem sich danach aufdrängen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt (BFH-Urteil vom 24. Juli 2014 V R 44/13, BFHE 246, 207 , BStBl II 2014, 955 ).
  • BFH, 18.05.2006 - III R 80/04

    Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Die Festsetzungsfrist für das in den einzelnen Monaten des jeweiligen Kalenderjahres gezahlte Kindergeld beginnt unter Anwendung von § 170 Abs. 1 AO und §§ 66 Abs. 2, 67 Satz 1 EStG mit Ablauf dieses Kalenderjahres (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFHE 214, 1 , BStBl II 2008, 371 ).
  • BFH, 08.12.2011 - III B 72/11

    Anwendung der Regelungen über die Festsetzungsverjährung bei der rückwirkenden

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    b) Die zeitlichen Grenzen der rückwirkenden Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bestimmen sich nach den Regelungen über die Festsetzungsverjährung (§ 31 Satz 3 EStG i.V.m. § 155 Abs. 5 , §§ 169 ff. AO ; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2011 III B 72/11, BFH/NV 2012, 379 ).
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Hat ein Kläger die Einspruchsfrist versäumt, ist die Klage allein aus diesem Grund als unbegründet abzuweisen; eine Entscheidung über den materiellen Klageantrag ist einem solchen Fall nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470 , BStBl. II 1984, 791).
  • BFH, 16.11.2010 - VII B 120/10

    Keine Einrede der Entreicherung gegenüber abgabenrechtlichem Rückzahlungsanspruch

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Ein Wegfall der Bereicherung führt daher nicht zum Wegfall des abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs (BFH-Beschluss vom 16. November 2010 VII B 120/10, BFH/NV 2011, 405 m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2018 - III R 19/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Die erfolgte Anrechnung allein verpflichtet die Familienkasse dabei jedoch nicht zu einem Billigkeitserlass (BFH-Urteil vom 13. September 2018 III R 19/17, BFHE 262, 483 , BStBl II 2019, 187 ).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 184/18
    Dies gilt insbesondere für den Einwand des Wegfalls der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB , der im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- bzw. Rückforderungsanspruchs keine Anwendung findet, auch nicht als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 1998 VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 , BFHE 185, 364 m.w.N.).
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