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   FG Bremen, 25.08.2016 - 1 V 70/16 (5)   

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FG Bremen, 25.08.2016 - 1 V 70/16 (5) (https://dejure.org/2016,30221)
FG Bremen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 1 V 70/16 (5) (https://dejure.org/2016,30221)
FG Bremen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 1 V 70/16 (5) (https://dejure.org/2016,30221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für eine ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betreibende Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für eine ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betreibende Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de

    EStG § 5a Abs. 1 ; EStG § 5a Abs. 4
    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für eine ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betreibende Kommanditgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 S. 2, 3 EStG bei Gewinnermittlung nach § 5a EStG für das Handelsschiff einer KG, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG und Verkauf des Schiffs durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.03.1999 - I B 139/98

    Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns

    Auszug aus FG Bremen, 25.08.2016 - 1 V 70/16
    a) Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstrittigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und präsenter Beweismittel neben für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Umständen gewichtige Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtslage bewirken oder zu Unklarheiten hinsichtlich von Tatfragen führen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 30. März 1999, I B 139/98, BFHE 188, 131 , m. w. N.).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Bremen, 25.08.2016 - 1 V 70/16
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398 ).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus FG Bremen, 25.08.2016 - 1 V 70/16
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Einspruchs bzw. der Klage ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 107/18

    Tonnagesteuer: Auflösung des sogenannten Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 S.

    Anderslautende Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Bremen sei damit überholt, wonach der aufzulösende Unterschiedsbetrag aufgrund der Veräußerung des Schiffes nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von den Kommanditisten unbeschadet der tatsächlichen Gewinn- oder Verlustsituation der Gesellschaft zu versteuern sei (FG Bremen, Beschluss vom 25. August 2016, 1 V 70/16).
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