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   FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3)   

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https://dejure.org/2018,49652
FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) (https://dejure.org/2018,49652)
FG Bremen, Entscheidung vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) (https://dejure.org/2018,49652)
FG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 1 K 165/17 (3) (https://dejure.org/2018,49652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a
    Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Erbfolge | Abzug von Leibrentenzahlungen im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf dem Prüfstand

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Mietwohngrundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen kein Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug für die wiederkehrenden Zahlungen des Übernehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Vielmehr stellt sich eine solche Übertragung als unentgeltliche Übertragung unter Vorbehalt eines Teils der Erträge ähnlich der Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt dar (BFH, Beschluss vom 05.07.1990, GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 , BStBl II 1990, 847 ).

    Die Versorgungsleistungen beinhalten dann keine Gegenleistung des Übernehmers (BFH, Beschluss vom 05.07.1990, GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 , BStBl II 1990, 847 ).

    Denn auch wenn eine Vermögensübertragung im Übrigen als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - also als unentgeltlicher Vorgang - zu würdigen ist, entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, soweit er Darlehensverbindlichkeiten übernimmt oder Abstandszahlungen zusagt (BFH, Urteil vom 20.06.2017, X R 38/16, BFH/NV 2017, 1453 ; BFH, Beschluss vom 05.07.1990,GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 , BStBl II 1990, 847 ).

  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Demgegenüber ist es nicht beabsichtigt, dass das übertragene Vermögen als solches ggf. durch Verkauf dazu dient, die vereinbarte Versorgungsleistung abzudecken (BVerfG, Beschluss vom 17.12.1992, 1 BvR 4/87, DStR 1993, 315 ).

    Zu einer Verrechnung des Werts der empfangenen Leistung und der durch die Versorgungszahlungen zu erbringenden "Gegenleistung" besteht keine Verpflichtung, weil es typischerweise den Beteiligten darauf ankommt, dass die Kinder die Versorgungsleistungen nur aus dem Ertrag erbringen, den die übertragene Erwerbsgrundlage abwirft (BVerfG Kammerbeschluss vom 17.12.1992, 1 BvR 4/87, DStR 1993, 315 ).

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    In diesen Fällen stellen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG n.F.) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG ) zugeordnet (BFH, Urteil vom 17.06.1998, X R 104/94, BStBl 2002 II S. 646).

    Dabei ist zu beachten, dass eine steuermindernde Berücksichtigung von Privataufwendungen als Sonderausgaben in Abweichung vom Grundsatz des § 12 Nrn. 1 und 2 EStG nur zulässig ist, wenn das Gesetz dies - ausnahmsweise - vorsieht (BFH, Urteil vom 17.06.1998, X R 104/94, BFHE 186, 280 , BStBl II 2002, 646 ).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    "Leibrenten" sind nach allgemeiner Auffassung Renten (wiederkehrende Zahlungen), die für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlt werden (BFH, Beschluss vom 15.07.1991, GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992, 78 ).

    Er weist die Zahlung der Leibrente damit dem Bereich der Einkommensverwendung zu und betont die private Veranlassung für das Rentenversprechen gegenüber der (Mit-) Veranlassung durch eine Einnahmeerzielungsabsicht (BFH, Beschluss vom 15.07.1991, GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992, 78 ).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Versorgungsberechtigten gezahlt werden (BFH, Urteil vom 31.08.1994, X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 ) und aus den Nettoerträgen des übertragenen Vermögensgegenstands geleistet werden können (BFH, Beschluss vom 12.05.2003, GrS 1/00, BFHE 202, 464 , BStBl II 2004, 95 ).

    Eine unangemessene Belastung des Vermögensübernehmers ist durch die dargestellte steuerrechtliche Behandlung nicht gegeben, denn für die Annahme einer beiderseits unentgeltlichen Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist gerade Voraussetzung, dass die Vertragspartner im Rahmen einer Ertragsprognose davon ausgehen (können), dass die Versorgungsleistung aus den Erträgen des übertragenen Grundstücks getragen werden kann (BFH, Beschluss vom 12.05.2003, GrS 1/00, BFHE 202, 464 , BStBl II 2004, 95 ).

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Bei gemischten - sowohl beruflich als auch privat veranlassten - Aufwendungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob er sie wegen ihrer Veranlassung durch die Erwerbstätigkeit den Werbungskosten und Betriebsausgaben zuordnet oder ob er sie wegen der privaten Mitveranlassung durch eine spezielle Norm als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen qualifiziert (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801 ).
  • BFH, 20.06.2017 - X R 38/16

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Denn auch wenn eine Vermögensübertragung im Übrigen als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - also als unentgeltlicher Vorgang - zu würdigen ist, entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, soweit er Darlehensverbindlichkeiten übernimmt oder Abstandszahlungen zusagt (BFH, Urteil vom 20.06.2017, X R 38/16, BFH/NV 2017, 1453 ; BFH, Beschluss vom 05.07.1990,GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 , BStBl II 1990, 847 ).
  • Drs-Bund, 12.12.2005 - BT-Drs 16/160
    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Die Versorgungsleistungen seien dann nicht mehr steuermindernd zu berücksichtigen (BT-Drucksache 16/160, S. 172).
  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgt nicht zwingend, Aufwendungen im Bereich der Einkommensverwendung steuermindernd zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 15.06.2010, X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807 ).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
    Dabei hat er insbesondere das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit zu beachten (BVerfG, Urteil vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07, BVerfGE 122, 210 , BGBl I 2008, 2888 ).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 367/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Ausschluss selbständig tätiger

  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

  • BFH, 28.04.2020 - IX R 11/19

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen

    Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil des FG vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 15.09.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.09.2017 mit der Maßgabe zu ändern, dass die von der Klägerin geleisteten Rentenzahlungen in Höhe von 30.000 EUR in voller Höhe als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.
  • BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) aufgehoben.

    Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil des FG vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 15.09.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.09.2017 mit der Maßgabe zu ändern, dass die von der Klägerin geleisteten Rentenzahlungen in Höhe von 30.000 EUR in voller Höhe als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

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